NK-Anpassung im laufenden Jahr ??

Diskutiere NK-Anpassung im laufenden Jahr ?? im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Ihr Lieben, habe in Kürze Übergabe eines erworbenen MFH. Meine Frage: kann ich im laufenden Jahr die Nebenkosten erhöhen ? DENN: die...
  • NK-Anpassung im laufenden Jahr ?? Beitrag #1

alexis

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Hallo Ihr Lieben,
habe in Kürze Übergabe eines erworbenen MFH.
Meine Frage: kann ich im laufenden Jahr die Nebenkosten erhöhen ?
DENN: die Voreigentümerin hat bis Dato die Versicherungen nicht umgelegt sondern aus eigener Tasche gezahlt. Dies will ich natürlich nicht.
Außerdem, hat sie die Gartenpflege und Winterdienst ausgeführt. Dies will ich natürlich machen lassen und ebenfalls umlegen.

DARF ich dies nun mittendrin machen ?

DANKE für Eure Hilfe !

ALEXIS
 
  • NK-Anpassung im laufenden Jahr ?? Beitrag #2

Capo

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Die Nebenkosten können erhöht werden, jedoch müssen die Nebenkosten auch im Vertrag aufgeführt sein. Wenn in den laufenden Verträgen die Versicherung keine Erwähnung findet, darfst du die nicht umlegen.
Ansonsten einfach eine Anpassung schriftl ankündigen.
 
  • NK-Anpassung im laufenden Jahr ?? Beitrag #3

alexis

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Danke, morgen habe ich die Mietverträge in Händen, dann schaun wir mal.
Beim ersten Einblicken war meine ich nur die Rede von den umlegbareb Nebenkosten, nich im Detail, um welche es sich handelt !
 
  • NK-Anpassung im laufenden Jahr ?? Beitrag #4

Capo

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Wenn der Vertrag nur die BetrKv oder die II Berechnungsverordnung nennt, dann reicht das. Damit sind dann alle umlegbaren Kosten genannt. Ist die beste Variante, weil sie immer aktuell ist ;)
 
Thema:

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