jptreky
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Hallo, 
unser Vermieter hat uns eine Betriebskosten Abrechnung für das Jahr 2006 abgegeben wo uns auffiel das zu Beispiel der Punkt 3 ( Warmwasser und Heizung)dieser Abrechnung falsch ist, da er nicht mit den Formeln der Heizkostenverordnung HeizKV BGBI S.2376 gerechnet hat. Als wir ihn auf den Fehler hingewiesen haben, hat er den Fehler eingesehen und uns eine neue Betriebskostenabrechnung mit den Formeln der Heizkostenverordnung HeizKV gegeben, Der Unterschied der beiden Abrechnungen belief sich auf 450,-€ zu unseren gunsten.Allerding ist wieder ein Fehler drin,den er hat uns 130% bei Heizung und Warmwasser berechnet.Heist es nicht:
Bei Heizung und Warmwasser muss der Vermieter mindestens 50,höchstens jedoch 70%entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen.Die Restlichen 30 bis 50 % werden entsprechend der Wohnungsgröße auf dem Mieter umgelegt.
Unsere Frage ist nun :
Wir habe mit bekommen das diese Fehler die letzten 10 Jahre in den Betriebkosten Abrechnungen sich eingeschlichen haben.
Da wir bis jetzt immer Geld zurückbekommen haben, hatten wir uns die Rechnungen nicht näher angesehen.
Haben wir das Recht ,das der Vermieter rückwirkend die Betriebskostenabrechnungen neu berechnet?
Wenn Ja, wieviel Jahre können wir rückwirkend fordern?
MFG
jptreky

unser Vermieter hat uns eine Betriebskosten Abrechnung für das Jahr 2006 abgegeben wo uns auffiel das zu Beispiel der Punkt 3 ( Warmwasser und Heizung)dieser Abrechnung falsch ist, da er nicht mit den Formeln der Heizkostenverordnung HeizKV BGBI S.2376 gerechnet hat. Als wir ihn auf den Fehler hingewiesen haben, hat er den Fehler eingesehen und uns eine neue Betriebskostenabrechnung mit den Formeln der Heizkostenverordnung HeizKV gegeben, Der Unterschied der beiden Abrechnungen belief sich auf 450,-€ zu unseren gunsten.Allerding ist wieder ein Fehler drin,den er hat uns 130% bei Heizung und Warmwasser berechnet.Heist es nicht:
Bei Heizung und Warmwasser muss der Vermieter mindestens 50,höchstens jedoch 70%entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen.Die Restlichen 30 bis 50 % werden entsprechend der Wohnungsgröße auf dem Mieter umgelegt.
Unsere Frage ist nun :
Wir habe mit bekommen das diese Fehler die letzten 10 Jahre in den Betriebkosten Abrechnungen sich eingeschlichen haben.
Da wir bis jetzt immer Geld zurückbekommen haben, hatten wir uns die Rechnungen nicht näher angesehen.
Haben wir das Recht ,das der Vermieter rückwirkend die Betriebskostenabrechnungen neu berechnet?
Wenn Ja, wieviel Jahre können wir rückwirkend fordern?
MFG
jptreky