mädi
hallo miteinander,
ich hätte eine kleine Frage:
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für 2005 fristgerecht zum 31.12.06 erhalten. (Gerade noch rechtzeitig
)
mit einer Nachzahlung 278,39 € (mit dem haben wir auch gerechnet)
nun bekommen wir am 29.01.07 eine korrigierte Nebenkostenabrechnung für 2005. Der Nachzahlungsbetrag hat sich nun verdreifacht.
Der Vermieter hatte versehentlich einen Zahlendreher in seiner ersten Abrechnung. :roll:
meine Frage:
kann er die Differenz der Nachzahlung noch nachfordern oder ist die Korrektur der Abrechnung verspätet eingetroffen?
Danke im Voraus!
ich hätte eine kleine Frage:
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für 2005 fristgerecht zum 31.12.06 erhalten. (Gerade noch rechtzeitig

mit einer Nachzahlung 278,39 € (mit dem haben wir auch gerechnet)
nun bekommen wir am 29.01.07 eine korrigierte Nebenkostenabrechnung für 2005. Der Nachzahlungsbetrag hat sich nun verdreifacht.
Der Vermieter hatte versehentlich einen Zahlendreher in seiner ersten Abrechnung. :roll:
meine Frage:
kann er die Differenz der Nachzahlung noch nachfordern oder ist die Korrektur der Abrechnung verspätet eingetroffen?
Danke im Voraus!
