Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten

Diskutiere Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; erstmal als kurzinfo über mich: ich mache für meine mutter die hausverwaltung zu deren mietwohnungen. jetzt habe ich ein kleines problem und bin...
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #1
lostcontrol

lostcontrol

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erstmal als kurzinfo über mich: ich mache für meine mutter die hausverwaltung zu deren mietwohnungen.

jetzt habe ich ein kleines problem und bin mir nicht so ganz im klaren, was ich da unternehmen kann.

SACHLAGE:

mieterin hat fristgerecht gekündigt (nach 2 hüftoperationen mag sie nicht mehr im dritten stock ohne aufzug wohnen). ihr vater ist immobilienmakler.
nachdem die mieterin jetzt aber noch in der rehaklinik weilte, habe ich, nachdem ich von ihr über eine woche lang keine antwort auf meine frage wie wir das mit den wohnungsbesichtigungen durch inserenten regeln sollen, ihren vater angerufen, von dem ich weiss, dass er schlüssel und vollmachten hat.

nun hat mich besagter vater und immobilienmakler ungefähr 10 minuten lang am telefon angeschrien und beleidigt, hauptaussage dabei:
(in etwa): "ICH vermiete die wohnung, ICH habe schon eine nachmieterin..."
und auf meine aussage hin, dass die wohnung UNS gehört und dass WIR bestimmen wer die wohnung bekommt kam dann:
(in etwa): "ICH werde bei jedem besichtigungstermin anwesend sein und die leute informieren, wie miserabel die wohnung ist..."

nur ums klarzustellen: die wohnung ist wunderbar in ordnung (letzte komplettsanierung 2001/2002, inkl. neuer fenster, neuem badezimmer etc., neue EBK mit allen geräten seit 1,5 jahren). einziges leichtes manko ist eine altmodischer ölkachelofenheizung, die aber (aktuelles gutachten vorhanden) wunderbar funktioniert und sogar vergleichsweise sparsam ist, nur das handling ist ein wenig altmodisch und aufwendig.

jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass ich besagten menschen belangen kann, wenn ich seinetwegen die wohnung nicht direkt im anschluss vermietet bekomme, weil er mir alle interessenten vergrault.

FRAGE:
gibt es dazu eine rechtsgrundlage mit der ich ihm "drohen" könnte?

herzlichen dank für antworten!
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #2

Insolvenzprofi

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Original von lostcontrol

nun hat mich besagter vater und immobilienmakler ungefähr 10 minuten lang am telefon angeschrien und beleidigt, hauptaussage dabei:
(in etwa): "ICH vermiete die wohnung, ICH habe schon eine nachmieterin..." !


mach ihmklar, dass er sowieso keine Provision nehmen darf, dieses wäre ein verflechtungstatbestand, der MIeter könnte diese direkt zurückfordern...

Original von lostcontrol
und auf meine aussage hin, dass die wohnung UNS gehört und dass WIR bestimmen wer die wohnung bekommt kam dann:
(in etwa): "ICH werde bei jedem besichtigungstermin anwesend sein und die leute informieren, wie miserabel die wohnung ist..."!

ferner mache ihm klar, dass er nicht befugt ist ohne deine zustimmung eine wohnuing zu vermarkten, dieses ist nach § 3 und 4 UWG verbotem, wird mit bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet...

Original von lostcontrol
jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass ich besagten menschen belangen kann, wenn ich seinetwegen die wohnung nicht direkt im anschluss vermietet bekomme, weil er mir alle interessenten vergrault.

FRAGE:
gibt es dazu eine rechtsgrundlage mit der ich ihm "drohen" könnte?

herzlichen dank für antworten!

richtig, steht im UWG und zwar im § 4 abs. 7

Bußgeld sag ich nur, musst du dich bei der zentrale des UWG´s in deiner region melden
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #3
lostcontrol

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Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
[...] 7. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft; [...]
quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html

greift das denn auch im mietrecht?
greift das denn bei meiner speziellen situation? ich befinde mich ja nicht im wettbewerb mit besagtem menschen, ich bin ja keine immobilienmaklerin sondern "nur" die vermieterin (und noch nicht mal das im eigentlichen sinne - ich erledige "nur" die arbeit für meine mutter).
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #4

Chris

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Hallo lostcontrol :wink

Hatte auch schon mal die Erfahrung mit solchen ICH Leuten. Den ganzen Stress mit den Bußgelder usw. habe ich mir nicht angetan. Ich habe einfach gewartet, bis der Mieter ausgezogen ist und dann die Wohnung ins Internet gesetzt. Der Mietausfall ist natürlich blöd, aber dafür habe ich den Stress vermieden.

Klar kannst du den Vater belangen, wenn du die Wohnung nicht direkt vermieten kannst. Aber dafür brauchst du ja auch was in der Hand. Zeugen usw.
Wenn es zu einer Wohnungsbesichtigung kommt, solltest du vielleicht einen Zeugen mitnehmen, der die evtl. Äußerungen des Vaters bestätigen kann.
Und wer bestätigt das, was er am Telefon gesagt hat? :gehtnicht
Aber vielleicht war das alles nur heiße Luft. Es muss ja gar nicht so weit kommen. Ein Versuch schadet ja nicht. Mach einen Termin aus und dann wirst du ja sehen, was rauskommt. Würde mich interessieren wie das ausgeht.

Gruß Chris
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #5
lostcontrol

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hi chris *zurückwink*

termin hab ich mit der mieterin mittlerweile ausgemacht - einen samstag-nachmittag-sammeltermin (schon weil ich ja auch selbst keine lust auf den stress mit einzelterminen habe) mit der ansage, dass es sowas in 14tägiger wiederholung geben könnte (ich denke das ist fair und zumutbar der mieterin gegenüber - ich dürfte ja öfter und terminlich ungünstiger, möchte das aber nur im notfall machen - muss sich ja nicht jede/r wie ein arschloch benehmen).

dass ich einen unabhängigen zeugen (meinen freund) mitnehme zu diesem termin war ohnehin spätestens nach besagtem geschrei und beschimpfe am telefon klar - und wenn's nur wäre falls besagter mensch mich auch "nur" wieder beleidigt.
ausserdem hat mein zeuge auch eine sehr gute beobachtungsgabe und könnte mir in sachen mieterauswahl da durchaus auch behilflich sein.

schauen wir mal wie das läuft - rechtslage hab ich jedenfalls für den bedarfsfall ausgedruckt dabei und könnte das besagtem menschen vor die nase halten, wenn er wirklich ärger macht. 'ne visitenkarte unserer anwältin hätte ich auch in der tasche...

ganz so leicht lass ich mich ja nun auch nicht einschüchtern *grins* ...
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von lostcontrol
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
[...] 7. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft; [...]
quelle: wewewe.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.htm

greift das denn auch im mietrecht?
greift das denn bei meiner speziellen situation? ich befinde mich ja nicht im wettbewerb mit besagtem menschen, ich bin ja keine immobilienmaklerin sondern "nur" die vermieterin (und noch nicht mal das im eigentlichen sinne - ich erledige "nur" die arbeit für meine mutter).

stimmt schon, ggf. über das Zivilrecht

wewewe.dejure.org/gesetze/StGB/186.html

auf Unterlassung klagen.... nach 823 BGB

auf jedenfall würde ich den unseriösen Makler durch die geschaffenen Gesetze in die Knie zwingen, bis der überhaupt nichts mehr sagen kann...
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #7
lostcontrol

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besichtigungstermine...

das problem geht weiter...

zwar hatten wir jetzt einen besichtigungstermin (bei dem - oh wunder - der cholerische vater dann doch nicht anwesend war), aber ich würde ja schon gerne die wohnung noch anderen interessenten zeigen.

beim termin blieb nur eine kandidatin übrig, die ist uns aber eigentlich ein bisserl zu jung (erste eigene wohnung etc.). auf jeden fall möchten wir nicht die "erstbeste" nehmen.

jetzt ist die mieterin aber wieder in reha, festnetz und händi sind abgestellt und auch die eltern fühlen sich nicht zuständig. sprich: ich sehe keine chance, einen neuen besichtigungstermin zu bekommen.

was kann ich da jetzt tun?

schlimmstenfalls wäre es ja so, dass die mieterin, falls ich keine/n nachmieter auf den entsprechenden termin bekomme, diese miete ja auch übernehmen müsste, oder sehe ich das falsch?

etwas irritierte grüsse
lostcontrol
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #8

Capo

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Wenn die Besichtigung wegen dem Mieter nicht möglich ist und dadurch eine Weitervermietung ausfällt, hat der Mieter eindeutig seine Pflichten verletzt.
Somit wäre er auch haftbar. Jedoch ist in deinen Fall bereits eine Vermietung möglich, auch wenn ihr die nicht wollt. Solange das keine stichhaltigen Gründe sind (Schulden oä) muss dieser Interessent als Mieter genommen werden.

Vorerst ist jedoch mal die normale 3 monatige Kü Frist am laufen und für diese Zeit darf bzw muss der Mieter zahlen. Darüber hinaus zahlt der Mieter keine Miete. Wenn du ihm die üble Nachrede beweisen kannst, kannst du vielleicht zivilrechtl. was machen, aber sicher nicht mietrechtl.
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #9
lostcontrol

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Original von capo
Jedoch ist in deinen Fall bereits eine Vermietung möglich, auch wenn ihr die nicht wollt.
mist - sowas hatte ich schon befürchtet.
eigentlich hatte ich ja gehofft dass das in die kategorie "nachmieter-märchen" fällt, aber irgendwo isses ja auch verständlich...
allerdings muss dazu gesagt werden, dass besagte kandidatin SOFORT eine zusage braucht (angeblich), d.h. die springt mir ab, wenn ich ihr nicht im laufe der woche bescheid gebe. was wäre dann?

aber wie ist das eigentlich mit der pflicht zur bevollmächtigung einer anderen person in solchen fällen? gibt es da nicht irgendwo einen gesetzestext der besagt, dass die mieterin in dieser situation jemanden als bevollmächtigten nennen muss?

also ich würde an sich schon gerne direkt im anschluss neu vermieten...
aber wenn ich zu diesem termin niemanden finde, der uns wirklich gefällt, dann müssen wir wohl in den sauren apfel beissen...
andererseits bin ich auch überzeugt davon, dass das in meiner wirtschaftlichkeitsberechnung drin sein muss, dass eine wohnung mal einen monat lang leersteht - wenn man sich das nicht leisten kann, dann stimmt was nicht.

*seufz*
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #10

Capo

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Leerstand gehört nunmal zZt zum Geschäft. Das kann man wohl nicht ändern.
Die Mieterin muss einen ständigen Zugang zur Wohnung zu den normalen Geschäftszeiten ermöglichen. Ob jetzt ein Nachbar oder Fr Meier aus dem Nachbarort den Schlüssel hat, ist Nebensache.

Das ist aber genau das, warum die Mieterin ihren Pflichten nicht nachkommt und du sie dafür evtl haftbar machen kannst. Leider ist das aber wenig erfolgreich zumal du bereits eine Interessentin hast. Das ist wie mit der Nachmieter Regelung. 3 Nachmieter, einer muss es sein. Schwerwiegende Gründe müssen sonst schon angegeben werden.
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #11
lostcontrol

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Original von capo
Das ist wie mit der Nachmieter Regelung. 3 Nachmieter, einer muss es sein. Schwerwiegende Gründe müssen sonst schon angegeben werden.
hm... ich dachte das gilt nur für nachmieter, die SIE mir anbringt, nicht für nachmieter, die ich selbst anschleppe?
 
  • Noch-Mieter vergrault Wohnungs-Interessenten Beitrag #12
lostcontrol

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schick - ich zitier mich mal selbst zwecks ergänzung:

Original von lostcontrol
andererseits bin ich auch überzeugt davon, dass das in meiner wirtschaftlichkeitsberechnung drin sein muss, dass eine wohnung mal einen monat lang leersteht - wenn man sich das nicht leisten kann, dann stimmt was nicht.
wir hatten das schon öfter mal, so ist das nicht. meistens wars eh gut, weil wir so die möglichkeit hatten das eine oder andere (z.b. böden) zu modernisieren (bei übergaben 31.0X auf 01.0X geht das ja nicht ganz so einfach).
manchmal will man ja auch von vermieter-seite her sich kümmern...

im aktuellen fall ist das aber defintiv nicht notwendig - wir haben da vor 1,5 jahren schon gemacht, was zu machen war (EBK, böden, kleinkram).
 
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