Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige

Diskutiere Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige im Immobilienmarkt /Investments Forum im Bereich Finanzen; Hey, sei mal lieber froh, dass die Banken da nicht mitmachen und dich und deine Familie vor schlimmeren bewahren. Nachher bist du noch dein Haus...
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #21
dabescht

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Hey, sei mal lieber froh, dass die Banken da nicht mitmachen und dich und deine Familie vor schlimmeren bewahren. Nachher bist du noch dein Haus los wenn du die ganzen Kredite nicht bedienen kannts. Stell dir nur mal vor du verlierst deinen Job, es gibt eine Wirtschaftskrise, Bankenpleiten etc.

Und wie willst du einen weiteren Kredit bezahlen wenn du noch nicht einmal die aktuell ausstehende Miete deinen Elternteils bezahlen kannst? Wobei, wenn du 30K EK hast stimmt das so ja auch wieder nicht.

Außerdem lässt sich die von dir prognostizierte Kündigung der Mietwhg. leicht verhindern indem die ausstehende Miete von dir bezahlt wird.
Also Obdachlosigkeit droht hier meines Erachtens nicht.

Ich sehe nur zwei Möglichkeiten:
1: Der Elternteil zieht bei euch ein, mit den Nebeneffekt, dass deine Frau sehr begeistert sein wird.
2. Sorge dafür, dass kein Kündigungsgrund vorliegt und erkaufe dir so Zeit eine passende Whg. zu finden. Auch wenns hart ist, muss man sich wohl an den Gedanken gewöhnen, dass der Elternteil in Zukunft einiges weiter weg wohnen wird wenn es in deiner Stadt/Region so wenig für den Elternteil bezahlbaren, geeigneten Wohnraum gibt.

Grundsätzlich frag ich mich allerdings ob es nicht besser wäre sich jetzt schon um einen passenden Heimplatz, evtl. betreutes Wohnen, zu kümmern.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück und drück die Daumen. Keine leichte Situation.

Die "Ich-kaufe-eine-Wohnung-Idee" würde ich mir aber aus dem Kopf schlagen.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #22

ehrenwertes Haus

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Gibt es wirklich keine Idee oder Lösung zu den ganzen Thema?
Hast du sogar erhalten. Bisher hast du nur alle Alternativen zu ETW kaufen geblockt. Dein Kopf ist/war nicht frei Alternativen nicht pauschal abzulehnen.

MIetanteil, der nicht vom Amt übernommen wird selbst finanzieren, z.B. über Kostenübernahme durch dich oder Untervermietung.
Umzug in eine Sozialwohnung
Du nimmst Muttern/Vattern auf.

Barrierefreie Wohnungen zu deinen Vorstellungen gibt es praktisch nicht auf den freien Markt. Das würde für den VM höhere Investitionen mit gleichzeitig unterdurchschnittlicher Miethöhe bedeuten.
Die besten Chancen auf solche Wohnungen zu KdU-Sätzen hat man bei den Wohnungsbaugenossenschaften. Dort kann man sich auf Wartelisten setzten lassen.

Einen behindertengerechten Badumbau in der aktuellen Wohnung finanziert u.U. die Krankenkasse, wenn die Rahmenbedingungen passen. Auch als VM/Eigentümer der Wohnung kann man dafür Zuschüsse/Förderungen erhalten. Das geht aber nur, wenn Mieter und VM an einem Strang ziehen, das Mietverhältnis grundsätzlich bestehen bleiben soll.

Hilfen zum Treppensteigen, u.U. auch einen Treppenlift kann die KK übernehmen. Nur wie beim Bad, ohne den VM geht gar nix.


Wobei du dir ernsthaft Gedanken machen solltest für welchen Zeitraum eine Lösung gefunden werden soll.
Allein die Aussage "Pflegestufe vorhanden" ist nichtssagend. Die Kernfrage ist wobei Hilfe benötigt wird und wie sind die Prognosen für die Zukunft? Welche kommenden Probleme sind bereits absehbar?

Abhängig von dieser Prognose ist auch der Gedanke einer (frühzeitigen) Unterbringung in betreutes Wohnen in einer WG/Wohnheim angebracht. Sich einzuleben und auf eine neue Umgebung einzustellen ist leichter, wenn man nicht bis zum point of no return wartet. Solche WOhnmodelle gibt es sowohl begrenzt auf bestimmte Altersgruppen als auch in generationenübergreifender Form, von freien (meist sehr teuren) Trägern ebenso wie von caritativen Trägern mit Kostendeckung durch KK, Sozialamt, Fördermitteln für Inklusion und Integration.

Da musst du dich halt durchfragen, was genau in deiner Region angeboten wird oder weiter weg, wenn die optimale Unterbringung wichtiger ist als räumliche Nähe. Das kann dir niemand abnehmen.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #23
Fremdling

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Ein paar Fakten, verheiratet, Kind und EFH Besitzer.
Immobilienkredite (zwei für das EFH) Restschuld gesamt 305.000 Euro.
Jetzt gab es in der Familie ein unschönes Ereignis, was mich dazu zwingt aktiv zu werden. Ich bin der einzige der in der Lage ist den notwendigen Wohnraum zu stellen,
Meine Frau will damit nichts zu tun haben.
Keine Bank will finanzieren.
Eine Möglichkeit wäre die Aufnahme des Elternteils in deine Wohnung.
Wir können hier kein Wohnraum anbieten, das würde sehr wahrscheinlich eine weitere Mietwohnung notwendig machen. Diese Option haben meine Frau und ich, nur einmal angerissen und waren uns einig "das geht nicht".
Hallo @Neueunsteiger, ich bitte Dich schon mal für die folgende Metapher um Nachsicht, aber sie beschreibt Deine Haltung m.E. zutreffend:
Du möchtest auf Deinem Berg gern erleben, dass Wasser zu Dir hinauf fließt, statt dass Du zum Trinken hinunter steigst!
Das wird allerdings niemals geschehen!

M.E. solltest Du Deine hier geschilderten wundersamen Irrwege verlassen und Dich mit aller Macht und möglichst rasch darum kümmern, wie ein Mix aus Unterstützung durch die Allgemeinheit in diesem -m.E. sozialen- Land und Deinem persönlichen Engagement für den Elternteil ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Dabei kann es ganz sicher nicht schaden, Deine Frau für Deine Ideen zu begeistern und auch die Folgen für Dein Kind „einzupreisen“, sonst hast Du bald on top ganz neue Herausforderungen. Engagierte Menschen wie Du mit Kontakten zu Banken, Juristen, … sollten das wohl hinbekommen. - Viel Erfolg! Viel Glück!
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #24

Tinnitus

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Meine Frau will damit nichts zu tun haben
Die Frau rät davon ab.
Die Bank rät davon ab.
Jeder hier im Forum (inklusive mir) bisher rät davon ab.

Helfen ist das Eine, den fast sicheren Bankrott zu riskieren das Andere.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #25

beppi

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Das Problem ist wohl, das kein Vermieter (begründet und nachviollziehbar) sich eine Person mit negativer Schufa, alleinige Mieterin und Grundsicherungsempfänger als Mieter "gönnen" möchte. Würde ich auch nicht...
Würdest Du auch nicht, aber dann überlegst Du eine Wohnung (gekauft mit hohem Kreditanteil) ganz umsonst zur Verfügung zu stellen, obwohl Du selbst finanziell schon am Anschlag bist. Das ist, zumindest aus monetärer Sicht, Unsinn!
Eine Pflegebedürftige Person kann eine (notfalls vom Jobcenter finanzierte) behindertengerechte Wohnung oder einen Platz im Pflegeheim zugewiesen bekommen. Die Chancen sind dank Priorisierung gar nicht schlecht.
Alternativ gibt es sicher Familien, die zu wenig Wohnraum haben und die 100qm-Wohnung gerne im Tausch gegen die eigene kleinere nehmen. Die kann man z.B. mit einer Kleinanzeige finden. Dann braucht man noch verständnisvolle Vermieter auf beiden Seiten (die gibt es durchaus!) und alle haben etwas davon - ich habe selbst mit der Methode schon gute Erfahrungen gemacht. Du kannst, im Rahmen Deiner finanziellen Möglichkeiten, dann einen Teil der neuen Miete übernehmen, wenn Du willst.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #26

Ferdl

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und nicht in der Lage und Situation der Mutter zu helfen.
Das hat hier niemand behauptet, nur deine Idee, wie zu helfen wurde als ungeeignet bezeichnet.
Ich vermute mal, dass im Hintergrund die Mutter Druck macht, kommt jedenfalls bei mir so an. Davon musst du dich freimachen, eine realistische Möglichkeit zu Helfen ist, sich zu kümmern. Beratung einholen, Pflegeplatz suchen (wenn die Mutter nicht mehr alleine Duschen/Baden kann, ist das mit dem selbstständigen wohnen auf Dauer eine Illusion), wenn du mit dem Soz.-amt nicht weiterkommst, Beratung durch Fachanwalt für Sozialrecht.
dann war die Auskunft der Sachbearbeiterin einfach komplett falsch,
Kann sein, muss nicht. Kommt darauf an was genau du gefragt hast und wie du die Antwort verstanden hast. Kann aber auch sein, dass dem Amt andere Informationen, zu den wirtschaftlichen Verhältnissen deine Mutter vorliegen, als dir.

Mein Fazit: Die Lösung des Problems ist, zunächst das Problem zu erkennen.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #27

Melanie123

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Kann es sein, dass das
Mir wurde das alles so erklärt, das ich grundsätzlich noch unter der Freigrenze liege für Unterhalt. Aber durch Pflegestufe und auslaufende Grundsicherung muss ich aufkommen. So war zumindest die Zusammenfassung nach dem Telefonat mit dem Anwalt.
das eigentliche Problem ist?

Dann weiss der Anwalt nicht, dass es 2020 ein "Angehörigen-Entlastungsgesetz" (Google-Stichwort) gab.
Kinder müssen seitdem erst ab einem Bruttoeinkommen ab 100.000 € aufkommen. Da liegst Du drunter. Selbst davon würde noch einiges abgezogen werden, wie z.B. Kredite für selbstbewohntes Eigentum. Niemand kann mehr verpflichtet werden, das selbstbewohnte Haus zu verkaufen (Alterssicherung, Schonvermögen), um Eltern zu unterstützen.


Und ich schließe mich den anderen an, dass es in Deiner Situation wirtschaftlicher Wahnsinn wäre, eine Wohnung zu kaufen.
Du hilfst Deiner Mutter nicht, wenn Du selbst in finanzielle Schwierigkeiten kommst. Und Deiner Ehe wird das auch nicht gut tun.
Dann lieber ein kleines Taschengeld zustecken für ein paar Dinge, die sich Deine Mutter künftig nicht mehr leisten können wird.

Für mich hört es sich so an, dass es eine gute Idee wäre, sich jetzt schon nach einem Pflegeplatz umzuschauen. In NRW gibt es dafür eine zentrale Datenbank und ich habe vor 3 Jahren (alles dicht wegen Corona) wirklich sehr gute Tipps bekommen, indem ich in Pflegeheimen direkt angerufen habe. Das ist Berufsalltag für die Mitarbeiter dort und die wissen häufig mehr als Anwälte oder Stellen, die sich eher theoretisch damit auseinander setzen.

Wir helfen gerne, aber eine Wohnung zu kaufen kann für Dich nicht die Lösung sein.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #28

Neueunsteiger

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Ich brauchte das Wochenende um die ganzen Rückmeldungen für mich zu sortieren.

Ja der aktuelle Stand ist das die Sachbearbeiterin und ein Anwalt mir erzählt haben, das ab Juni ich aufkommen muss. Das soll irgendwie mit dem Pflegegrad zusammen hängen und in dem speziellen Fall den Wegfall der 100.000 Euro Grenze.

Die Banken sind für mich momentan erst mal gestorben. Mir sagten etliche Leute schon immer, es gibt keine netten Banken und Bankverkäufer. Wenn du mal Geldsorgen hast, dann wird der nette Bankmitarbeiter zu Herr Poloch und macht dir das Leben schwer. Das musste ich jetzt bitter erleben. Zu damaliger Finanzierungsphase unseres EFH wollte jede Bank mit uns finanzieren. Wir konnten am Ende sogar noch den Zins runter handeln und jede Bank sagte uns, beim nächsten Objekt sollen wir uns unbedingt melden das würde man dann zusammen bewerten und finanzieren. Jetzt gab es von jeder Bank lobende Worte für die Vorbereitung aber nur Absagen. Mit 50.000 Euro mehr hätte eine Bank tatsächlich finanziert. So schlecht kann das alles nicht gewesen sein. Alternativ Frau in Vollzeit das wären dann halt 1000 Euro mehr im Monat.

Mit Anfang 60 sehe ich persönlich eine Pflegeheim als viel zu früh an.

Um das jetzt nochmal ganz klar zu fragen, es ist also absolut unmöglich das die Grundsicherung die Leistungen einstellen kann und eine Räumungsklage des Vermieters die logische Folge sein wird? Das würde jetzt nämlich für mich bedeuten, ich werde sofort einen Anwalt einschalten der bei der Grundsicherung Druck macht. Aktuell wird bis Mai bezahlt und dann ist Ende, wenn bis dahin nicht was kleineres und günstigeres gefunden wurde.

Wie können wir es schaffen, das nicht jeder Makler oder privater Vermieter sofort ablehnt beim Thema Grundsicherung? Warum wird dann bei negativer Schufa und bekanntwerden der Privatinsolvenz die Wohnung abgesagt? Das wurde uns immer ganz offen gesagt das Grundsicherung, negative Schufa und Privatinsolvenz ein klares Ausschlusskriterium sind. Hier lese ich das ist alles Quatsch das es auch für solche Fälle reguläre Mietverhältnisse am freien Markt gibt. Die aktuelle Vermieterauskunft wurde von der Verwaltung bisschen aufgehübscht nachdem ich dort vorgesprochen habe. Mietschulden und störungsbehaftetes Mietverhältnis habe ich jetzt nicht als förderlich für die Wohnungssuche gesehen. Hier muss ich mal sagen, das es mich schon etwas verwundert hat, das auf einmal die klassische und einwandfreie Vermieterauskunft erstellt wurde als ich anmerkte das die Wohnungssuche mit der negativen Vermieterauskunft unmöglich ist. "Wir wollen mal etwas vergessen und eine wohlwollende Vermieterauskunft erstellen und helfen", original Worte der Verwaltung/Vermieterin.

Die ganzen Krankenkassen Themen klingen auf den Papier schön, als Vermieter vielleicht auch eine willkommene Möglichkeit mit etwas weniger Einsatz die Wohnung erheblich aufzuwerten. Aber warum 10.000 Euro ausgeben, für eine vom Amt aus gedeckelte Kaltmiete? Würde das Amt jede Miete zahlen, würde sich das Ruckzuck hin rechnen lassen und statt 550 Euro Kaltmiete könnte man 900 Euro aufrufen und fertig.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #29

Dschei2

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Du schreibst immer, die Grundsicherung würde wegfallen, aber wenn ich den Rest lese, dann kommt es mir so vor, als ob es nur um die KdU geht, d.h. die Mutter hat die Aufforderung bekommen, sich eine billigere Wohnung zu suchen.
Ist das richtig?

Ich glaube sofort, dass das schwierig ist. Bei mir würde sie mit den ganzen genannten Eckdaten auch keine Wohnung bekommen.

Deshalb habe ich ja weiter oben schon geschrieben, ihr braucht noch eine andere Lösung.
Habt ihr schonmal probiert, Zimmer in der großen Wohnung unterzuvermieten?
Hast du Platz neben deinem Haus für ein Tiny-Haus?
Hast du versucht, eine passende Wohnung selber anzumieten, mit Untervermieterlaubnis, damit du sie an die Mutter untervermieten kannst?
Ist die Mutter bereit, weiter aufs Land zu ziehen? Dort wo Wohnungen leerstehen und Mieter gesucht werden, sind die Vermieter eher bereit, schlechte Mieter zu akzeptieren.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #30

ehrenwertes Haus

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Wie können wir es schaffen, das nicht jeder Makler oder privater Vermieter sofort ablehnt beim Thema Grundsicherung?
Grundsicherung ist nicht das eigentliche Problem. Mieter mit Grundsicherung finden mit etwas Glück auch auf dem freien Wohnungsmarkt eine Mietwohnung.

Die Grundsicherung fällt nicht weg. Wegfallen kann nur die Übernahme der Wohnkosten durch ein Amt.
Die Übernahme der KdU wird auch nicht sofort entfallen, sofern man nachweisen kann sich ernsthaft um eine alternative Unterkunft bemüht zu haben.

Das Hauptproblem bei dieser Wohnungssuche ist eine laufende Privatinsolvenz (was für VMs bedeutet, dass deine Mutter ihre Finanzen nicht im Griff hat), Pflegestufe bereits mit Anfang 60, besondere Anforderungen an barrierearme Wohnung. Risikoreicher kann man nicht vermieten. Warum sollten private Vermieter sich das ohne Not antun?
Deine Mutter könnte die Wohnung binnen kürzester Zeit zum Kernsanierungsfall machen und der VM würde vollständig auf den Kosten dafür sitzen bleiben.


Deswegen hat man empfohlen bei den WBGs und Sozialwohnungen der Gemeinden nachzufagen, sich dort auf Wartelisten setzten zu lassen.


Mit Anfang 60 sehe ich persönlich eine Pflegeheim als viel zu früh an.
Dafür gibt es z.B. betreutes Wohnen in verschiedenen Varianten. D.h. nicht Pflegeheim.
Auch das wurde dir vorgeschlagen, dich dahingehend zu informieren.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #31

Neueunsteiger

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Ja ihr habt das mehrfach geschrieben, aber ihr schreibt auch sehr konträr. Erst ist ein Mietverhältnis auf dem freien Wohnungsmarkt auch mit mit diesen Parametern kein Problem und jetzt würdet ihr selbst meine Mutter nicht als Mieterin nehmen. Das erinnert mich an eine gewissen Doppelmoral.

Und ja es sind die KdU die Probleme bereiten. Irgendwie wurde das immer mit der Grundsicherung zusammengewürfelt. Genau das ist das Thema. Wenn nicht umgezogen wird ist wie anfangs geschrieben die Differenz zu zahlen, wo nichts ist kann nichts gezahlt werden. Der Vermieter wird rausklagen.

Wir haben kein Platz für ein TinyHouse. Wir haben (wie wurde es hier irgendwo wahrscheinlich abwertend bezeichnet) nur ein Häuschen mit relativ kleinen Grundstück mit 512qm.

Betreutes Wohnen gibt es 2-3 Objekte mit langer Wartezeit und Mieten von fast 15 Euro den qm kalt.

Sozial Wohnungen gibt es, aber das sind alles keine barrierefreien bzw. armen Wohnungen. Wohnberechtigungsschein haben wir gleich zu Beginn beantragt. Das war aber zu einer Zeit, wo wir dachten wir besichtigen 5 Wohnungen und das war es.

Die jetzige Vermieterin hat kein Interesse das Mietverhältnis bei ausbleibender Mietzahlung fort zusetzen. Hier besteht eher der Wunsch des schnellen Auszuges. Untervermietung ist hier denke ich sehr schwierig.

Zumindest könnt ihr mir langsam folgen, das die Wohnungssuche aktuell unmöglich erfolgreich abzuschliessen ist. Ich habe am Anfang immer gedacht, geh mal mit zur Besichtigung. Viele Makler kannte ich von unserer Eigenheimsuche, die sind aber wie das Poloch von der Bank auch nur nett wenn was verkauft werden kann. An meiner Mutter als Mieter besteht kein Interesse. Aber falls ich was suchen würde hätte man ein paar interessante Objekte.

Ich möchte und kann kein Bürge werden, das würde spontan 2 Personen weniger in unserem EFH machen. Als Bürge bin ich für alles haftbar und das ist ein Risiko, was hier ein absolutes Tabu ist. Beim Wohnungskauf war es auch so, aber das wurde nach monatelanger Suche schon aufgeweicht mit den Worten "mach du es, ich will damit nichts zu tun haben".
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #32
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Ich möchte und kann kein Bürge werden, das würde spontan 2 Personen weniger in unserem EFH machen. Als Bürge bin ich für alles haftbar und das ist ein Risiko, was hier ein absolutes Tabu ist. Beim Wohnungskauf war es auch so, aber das wurde nach monatelanger Suche schon aufgeweicht mit den Worten "mach du es, ich will damit nichts zu tun haben".

Ach so, bürgen geht nicht aber etwas kaufen, dann an einen Grundsicherungsempfänger vermieten und für den Kredit in sechsstelliger Höhe haften, das geht! Ich würde das mal selbst reflektieren!
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #33

ehrenwertes Haus

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ihr schreibt auch sehr konträr.
Nein, du liest nur nicht vollständig bzw. bist nicht dafür Aufnahmefähig.

Betreutes Wohnen gibt es 2-3 Objekte mit langer Wartezeit und Mieten von fast 15 Euro den qm kalt.
Bei Bedarf werden diese Wohnkosten vom Amt und der KK mind. bezuschußt bis ganz übernommen.

Sozial Wohnungen gibt es, aber das sind alles keine barrierefreien bzw. armen Wohnungen. Wohnberechtigungsschein haben wir gleich zu Beginn beantragt. Das war aber zu einer Zeit, wo wir dachten wir besichtigen 5 Wohnungen und das war es.
Die besten Chancen auf geeigneten Wohnraum wirst du bei WBGs haben, wenn deine Mutter auf die Warteliste gesetzt wird.


Als Bürge bin ich für alles haftbar und das ist ein Risiko, was hier ein absolutes Tabu ist.
Gleichzeitig erwartest du, dass Vermieter dieses Risiko eingehen, dass du nicht tragen willst.
Warum sollten VMs das tun, wenn sie weniger risikobehaftete Wohnungsinteressenten haben?

Die Option, dass du für deine Mutter eine Wohnung anmietest und damit für den VM eine Garantenstellung übernimmst, lehnst du auch ab.


Nach dem Motto, wasch mich, aber mach mich nicht nass, bleibt nur der Weg auf eine Zwangsräumung zu warten mit Unterbringung in einer Notunterkunft.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #34

Neueunsteiger

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Erstmal glaube ich nicht das ein Vermieter, diesen Konstrukt zustimmen würde und ich bin dann immer noch für alles verantwortlich. Wenn ich als Hauptmieter eingetragen werde und dann untervermiete.

Ich erwarte von keinen das er das macht, aber ich bin so realistisch geworden das sozial schwache Bürger einfach nicht am würdevollen Leben teilnehmen können. Bisschen schwer zu formulieren, aber es ist ja nicht so das es eine 30 jähre Bürgergeldbezieherin ist die um 13 Uhr aufsteht, 20 Katzen hält, Kettenraucherin ist, 5 Kinder von 5 Vätern hat und die Mahlzeit aus je 2 Dosen billigsten Dosenbier bestehen. Die letzte Arbeit war gemeinnützige Tätigkeit im Rahmen der Bewährungsauflage.

Sondern sicherlich bisschen was falsch gemacht im Leben, finanziell tot und körperlich eingeschränkt.

Als Vermieter sieht man wohl nur: negative Schufa, Privatinsolvenz und Grundsicherung. Angeblich soll Grundsicherung sehr sicher zahlen und die Privatinsolvenz und negative Schufa kann auch egal sein, bei Grundsicherung ist eh nichts pfändbares vorhanden.

Aber jetzt ist wieder eher die einzige Lösung, wenn ich als Sohn das Risiko nicht eingehe, dann geht das gar keiner ein. Ich werde wohl nochmal gucken, was die einzig finanzierungswillige Bank an Sicherheiten aufruft. Vielleicht kann ich doch noch eine weitere Grundschuld auf unser Haus aufnehmen oder eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung auflösen.

Das ist die momentan einzige Schlussfolgerung, freier Mietmarkt im Direktverhältnis aktuell ausgeschlossen. Wenn nur mit mir als Bürge oder Strohmann und Untervermietung.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #35
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Aber jetzt ist wieder eher die einzige Lösung, wenn ich als Sohn das Risiko nicht eingehe, dann geht das gar keiner ein. Ich werde wohl nochmal gucken, was die einzig finanzierungswillige Bank an Sicherheiten aufruft. Vielleicht kann ich doch noch eine weitere Grundschuld auf unser Haus aufnehmen oder eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung auflösen.

Ein einziges Wort fällt mir dazu ein: Beratungsresistent!

Und die Probleme kommen halt auch immer stückchenweise:

Die letzte Arbeit war gemeinnützige Tätigkeit im Rahmen der Bewährungsauflage.

Nochmal: In Deutschland landet niemand auf der Straße der das nicht will - es gibt diverse Hilfsmöglichkeiten, aber wenn man die konsequent für sich ausschließt ........
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #36

ehrenwertes Haus

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Als Vermieter sieht man wohl nur:
Als VM hat man großes Interesse an zuverlässig zahlenden Mietern, nicht an Leuten wie dir bzw. deiner Mutter, die VMs als ihr privates Sozialamt betrachten.

Vermietung ist ein Geschäft, dass sich mind. selbst finanzieren muss, kein Wohltätigkeitsclub für gescheiterte Mieterexistenzen.


Wenn du deine finanzielle Sicherheit und deine Familie für deine Mutter auf's Spiel setzten möchtest, ist das deine Sache.
Das von Dritten fordern, und dabei noch Jammern, dass dies nicht geschieht...
Deine Frau scheint wesentlich mehr Realitätssinn zu besitzen als du.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #37

Neueunsteiger

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Meiner Frau ist es halt relativ egal, die sieht nur den finanziellen Schaden auf uns zukommen. Meine Frau ist eigentlich ganz ok, nur bei diesen Punkt streiten wir regelmäßig. Vielleicht ist eine Schwiegertochter jetzt auch eher emotionsloser, aber als Sohn brennt ein das Herz und ich stehe innerlich verzweifelt und ausgebrannt da.

Ist es jetzt egal was mit der Mutter passiert, sollte man alles versuchen um ihr vielleicht noch 10 schöne Jahre in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen? Ist die Grundsicherung doch nicht die beste Wahl für Vermieter? Warum ist barrierefrei oder arm in einer demografisch wandelnden Gesellschaft noch so eine Mangelware?

Müsste die KdU nicht auch aufgeweicht werden? Welcher Vermieter würde freiwillig nur 50% der möglichen Kaltmiete erzielen wollen, dafür sanieren und das Risiko des nicht pfändbaren Einkommens eingehen.

Was passiert mit dir eigentlich mal, wenn es soweit ist? Hätte ich selbst überhaupt Chancen auf den Wohnungsmarkt? Bisher war es egal ob Miete oder Kauf, ich bzw. später wir waren immer in der ersten Auswahl vorne dabei. Und jetzt bringt es nicht mal mehr was, wenn ich mit gehe und mit den Maklern rede.

Achso das wollte ich klar stellen, meine Mutter ist nicht gemeint mit letzter Job war eine gemeinnützige Tätigkeit.

Und ja das Thema ist für mich so ein typisches nachts wach liegen, kotzübel und unkonzentriert Thema welches gefühlt jeden 2 oder 3 Tag als Streitthema zuhause aufkeimt. Es ist kein "ein realitätsfremder will Vermieter spielen" Ding sondern leider ein Thema was seit 8 Monaten die gesamte Familie begleitet.
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #38
dabescht

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Tja, manchen Leuten kann man nicht helfen. Sieht so aus als gehörst du dazu.

Bürgen willst du nicht, aber eine Wohnung kaufen die du dir laut den Banken nicht leisten kannst. Anteilige Miete übernehmen willst du auch nicht obwohl das mit sehr viel weniger Risiko verbunden ist. Finde den Fehler....

Kein vernünftiger Vermieter wird bei dieser Konstellation an deinen Elternteil vermieten. Zumindest nicht wenn es noch geeignetere Bewerber gibt. Allerdings behaupte ich mal, dass die Mehrzahl der Vermieter nicht "vernünftig" ist. Von daher kannst du Glück haben.
Wenn bei der Wohnungsvermittlung ein Makler mit im Spiel ist, wird der deinen Elternteil sicher nicht vermitteln wollen. Beschränke dich also lieber auf Inserate ohne diese Berufsgruppe.

Da dir deine Frau wohl ein Stopp-Schild in Sachen Aufnahme ins eigene Haus gesetzt hat, versteifst du dich jetzt auf deine "Ich-kauf-ne Wohnung-Idee". Warum versteht hier niemand.

Spielen wir mal den Worst-Case durch:

Bisherige Wohnung wird/kann nicht mehr ausreichend bezahlt werden. Es wird gekündigt. Es wird geräumt. (was viele, viele Monate dauern wird) wenn bis zur Räumung keine Ersatzwhg. bereit steht, ist die Gemeinde/Stadt verpflichtet den Bewohner unterzubringen damit keine Obdachlosigkeit eintritt. Und wenn gesundheitl. Probleme vorliegen, dann muss die Unterbringung auch in einer dafür geeigenten Unterkunft erfolgen.
Das ist erstmal Problem der Gemeinde/Stadt.
Ob und wie sehr und in welcher Weise du hierbei der Stadt/Gemeinde behilflich bist, ist dann deine Sache.

Im Ergebnis jedenfalls ist die Sache nicht existensbedrohend.

Unabhängig von der Ablehnung aller bisher angefragten Banken:

Besprich mal die Sache lieber nochmal mit deiner Frau. Rechnet doch mal durch was die Version "Unterstützung bei der Miete" vs. "Negativem Cashflow Eigentumswhg." ergibt.
Und dann stellt mal die jeweiligen Risiken ggü. die EUCH betreffen könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #39

ehrenwertes Haus

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Die letzte Arbeit war gemeinnützige Tätigkeit im Rahmen der Bewährungsauflage. ... sicherlich bisschen was falsch gemacht im Leben, finanziell tot und körperlich eingeschränkt.

Womit das Recht auf Elternunterhalt verwirkt sein kann...
 
  • Notwendigkeit einer ETW für Familienangehörige Beitrag #40
taxpert

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