ALehmann
Hallo,
wir sind Miteigentümer eines RH (insges. stehen 6 Reihenhäuser auf dem Grundstück), von denen ein Eigentümer gerne in seinem RH einen Friseursalon eröffnen möchte.
Gewerberechtlich ist dies genehmigt - wie steht es mit den Rechten der anderen Eigentümer? Das Grundstück ist eines, in der Teilungserklärung steht "zur Begründung von Wohneigentum", "Wohnung" etc. , nirgends etwas von Laden/Geschäft/Gewerbe.
Aufgrund der lediglich 6 Parteien und keinerlei Reibungspunkte (bis jetzt!) gibt es keinen Verwalter ;-(
Welche Wege bieten sich an, dieses Gewerbe zu verhindern?
Ich hoffe auf nützliche Tipps.
Vielen Dank
Andreas
wir sind Miteigentümer eines RH (insges. stehen 6 Reihenhäuser auf dem Grundstück), von denen ein Eigentümer gerne in seinem RH einen Friseursalon eröffnen möchte.
Gewerberechtlich ist dies genehmigt - wie steht es mit den Rechten der anderen Eigentümer? Das Grundstück ist eines, in der Teilungserklärung steht "zur Begründung von Wohneigentum", "Wohnung" etc. , nirgends etwas von Laden/Geschäft/Gewerbe.
Aufgrund der lediglich 6 Parteien und keinerlei Reibungspunkte (bis jetzt!) gibt es keinen Verwalter ;-(
Welche Wege bieten sich an, dieses Gewerbe zu verhindern?
Ich hoffe auf nützliche Tipps.
Vielen Dank
Andreas