Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG

Diskutiere Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo zusammen, vielleicht kann mir da jemand helfen, da ich mich da gar nicht auskenne. Eigentümergemeinschaft, insgesamt 7 Wohnungen, laut...
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #1

Reni

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Hallo zusammen, vielleicht kann mir da jemand helfen, da ich mich da gar nicht auskenne. Eigentümergemeinschaft, insgesamt 7 Wohnungen, laut Satzung der Stadt ist 1 Besucherparkplatz vorgeschrieben, den wir auch haben. Nun soll in der der nächsten Versammlung zur Abstimmung gestellt werden, dass der Besucherparkplatz nur noch zum Be- und Entladen verwendet werden darf. Widerspricht das dann nicht dem Sinn eines Besucherparkplatzes? Kann eine Eigentümergemeinschaft darüber entscheiden, dass auf einem Besucherparkplatz nicht mehr geparkt werden darf oder gibt es da andere Regelungen, die da evtl. "darüber stehen"? Danke schon einmal für eure Hilfe.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #2

Grimgerde

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... oder gibt es da andere Regelungen, die da evtl. "darüber stehen"? Danke schon einmal für eure Hilfe.
Sehr gut beschrieben.

Das übergeordnete Recht der kommunalen Satzung bewirkt, dass ein entsprechender Beschluß der WEG nichtig ist.

Die ETV ist schlicht nicht befugt, so etwas zu entscheiden.

Be- und Entladen ist "Halten". Die Satzung verlangt jedoch einen "Park"platz.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #3

Reni

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So hatte ich mir das irgendwie schon gedacht. Vielen Dank!
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #4

jorgk

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Was steht dazu (zu diesem Platz) in der Teilungserklärung?
Steht der Platz im Gemeinschaftseigentum?
Gibt es bestehende Beschlüsse der WEG zu diesem Platz?
Hier ein Urteil in diesem Bereich, allerdings vor den letzten Veränderungen im WEG-Recht.
Die Frage, die sich idR stellt, kann der einzelne Eigentümer weiter seinen Nutzen ziehen (§ 16 Nutzungen und Kosten).
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #5

Reni

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Lt. Teilungserklärung steht der Platz in Gemeinschaftseigentum. Vor einigen Jahren wurde einmal beschlossen, dass ein Besucher maximal 3 Tage dort parken darf.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #6
Fremdling

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Eigentümergemeinschaft, insgesamt 7 Wohnungen, laut Satzung der Stadt ist 1 Besucherparkplatz vorgeschrieben, den wir auch haben.
Das Verhältnis 7:1 allein kann für Wohnungseigentümergemeinschaften bereits eine „Herausforderung“ sein.:help Stichwort: Gerechtigkeit. - Nur der Vollständigkeit halber: Haben die Wohnungen auch eigene Stellplätze, die den Wohnungen klar zugeordnet sind?
Lt. Teilungserklärung steht der Platz in Gemeinschaftseigentum.
Was spricht dann gegen eine einvernehmliche Nutzungsregelung? Spätestens bei Beschlussanfechtung bekommt die Gemeinschaft mehr Klarheit, sofern sie sich nicht auf eine unwidersprochene Nutzung einigen kann.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #7

Reni

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Alle Wohnungen haben jeweils noch einen eigenen, fest zugewiesenen, Stellplatz.
Ich finde es etwas befremdlich, wenn ein Besucherparkplatz nicht mehr wirklich genutzt werden soll/darf, sondern nur noch zum Be- und Entladen. Da stand noch nie jemand mehrere Tage und bisher hat das - unserer Meinung nach - auch immer alles gepasst, wir haben in 15 Jahren nie was von Problemen mitbekommen. Aber gut, scheinbar hat jemand Probleme mit der Regelung... Ein Eigentümer hat dieses Thema zur Abstimmung beantragt
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #8
Fremdling

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  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #9
dots

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Ein Eigentümer hat dieses Thema zur Abstimmung beantragt
Wie stehen denn die anderen 5 Wohnungs-Eigentümer dazu?

Nur, weil der eine Parkplatz nun nicht mehr so betitelt wird, heißt das ja noch lange nicht, dass gegen die Satzung der Stadt verstoßen wurde oder wird.
Dazu müsste man einerseits den Inhalt der Satzung kennen (vielleicht erfüllt der eine Parkplatz auch zukünftig noch die Kriterien, welche gemäß Satzung einen Besucherparkplatz ausmachen - und andererseits fordert die Stadt laut deiner Aussage einen (und nicht den) Besucherparkplatz.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #10

Reni

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War meine ernst gemeinte Frage, um ggf. „mitdenken“ zu können.

Falls das Dein Haupt-Argument ist, wünsche ich Dir viel Glück bei der Mitgestaltung bzw. Abwehr einer beantragten Neuregelung!
Naja, deswegen hätte ich hier nachgefragt. Aber egal.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #11

Reni

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Wie stehen denn die anderen 5 Wohnungs-Eigentümer dazu?

Nur, weil der eine Parkplatz nun nicht mehr so betitelt wird, heißt das ja noch lange nicht, dass gegen die Satzung der Stadt verstoßen wurde oder wird.
Dazu müsste man einerseits den Inhalt der Satzung kennen (vielleicht erfüllt der eine Parkplatz auch zukünftig noch die Kriterien, welche gemäß Satzung einen Besucherparkplatz ausmachen - und andererseits fordert die Stadt laut deiner Aussage einen (und nicht den) Besucherparkplatz.
Die wollen alle ihre Ruhe - und wenn der eine Eigentümer was beantragt sagen alle ja.
Wenn dieser Parkplatz nur noch zum Be- und Entladen genutzt wird, dann gibt es für Besucher keinen Platz mehr. Tatsächlich ist aber dieser eine Parkplatz als Besucherparkplatz überall so eingetragen und betitelt (Teilungserklärung z.B.)
Mich hätte halt einfach interessiert, ob eine WEG diese Nutzung so einschränken darf, nicht mehr und nicht weniger.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #12
Andres

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Mich hätte halt einfach interessiert, ob eine WEG diese Nutzung so einschränken darf, nicht mehr und nicht weniger.
Ich halte das für realistisch möglich. Die Wohnungseigentümer regeln die Verwaltung und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Beschluss, § 19 WEG. Dazu gehören insbesondere typische Festlegungen, wie man sie in einer Hausordnung finden würde. Insofern möchte ich dieser Ansicht ...
Das übergeordnete Recht der kommunalen Satzung bewirkt, dass ein entsprechender Beschluß der WEG nichtig ist.
... entschieden widersprechen: Sehr wahrscheinlich hat die WEG Beschlusskompetenz in dieser Frage. Dass ein Beschluss geltendem öffentlichem Recht widerspricht, macht ihn nicht nichtig. Es macht ihn vielleicht anfechtbar, wobei ich ganz vorsichtig anmerken möchte, dass wir bisher nicht wissen, was in dieser ominösen Satzung eigentlich steht.

Die wollen alle ihre Ruhe - und wenn der eine Eigentümer was beantragt sagen alle ja.
Alles klar, dann beantrage du doch einfach, dass alles bleibt, wie es ist.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #13

Reni

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  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #14

jorgk

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Lt. Teilungserklärung steht der Platz in Gemeinschaftseigentum.
Tatsächlich ist aber dieser eine Parkplatz als Besucherparkplatz überall so eingetragen und betitelt (Teilungserklärung z.B.)

In dem Fall würde ich mir § 16 WEG-neu, Abs 1, Satz 1 und 3 herauspicken und zB so argumentieren:

Die Teilungserklärung sieht vor, das jeder Eigentümer für (seine) Besucher den dafür bestimmten Parkplatz nutzen kann. Eine 'Umwidmung' in einen Platz allein zum Be- & Entladen beschränkt Dich (und andere Eigentümer) im entsprechenden Mitgebrauch (also als Besucherparkplatz) des gemeinschaftlichen Eigentums in unzulässiger Weise.
Sollte ein entsprechender Beschluß trotzdem gefasst werden, würdest Du diesen Beschluss gerichtlich anfechten, wobei es nicht unwahrscheinlich ist, das der Beschluss auch nichtig sein könnte weil es eben zu einer Beschränkung in der Möglichkeit des Mitgebrauchs kommt.
Als Alternative würdest Du der 'Umwidmung' zustimmen, bei Zahlung von € xyz gemäss § 14 Abs 3.

-----
Ist nur ein Gedankenspiel - trotzdem würde mich interessieren, wie andere Foristen diese Argumentationskette sehen.
Oder Schwachsinn? Oder Un/Möglich?

Und was ist mit dem Problem, dass nach Zwangsversteigerung ein neuer Eigentümer vielleicht nicht an den Beschluss gebunden ist, insbesondere wenn dieser Beschluss nicht den in der Teilungserklärung festgelegten Gegebenheiten entspricht?
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #15

Reni

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Das klingt interessant - danke, jorgk!
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #16
Fremdling

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Argumentationskette
Noch wissen wir in der Sache weder, wie der Besucherparkplatz bisher faktisch genutzt wurde, noch wissen wir, was genau den Antragsteller zu seinem Vorstoß der Neuregelung und den TE -außer einem befremdlichen Gefühl- zu seinem diesbezüglichen Widerspruch bewog. Dazu könnten sieben Sondereigentümer sich auf der Suche nach „best practice“ argumentativ austauschen.

Allerdings scheint hier ein Interessent einem Rechtskonstrukt die Überzeugungsarbeit beim Zusammenleben innerhalb der WEG überlassen zu wollen. Kann man so machen …

Falls hier Paragraphen in Gesetzen, Verordnungen & Co. Vorfahrt bekommen sollen, ist doch der übliche Weg bereits in #6 aufgezeigt.
 
  • Nutzungseinschränkung Besucherparkplatz durch WEG Beitrag #17

Reni

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Hallo Fremdling, weil es dir so gefällt, muss ich es dir fast nochmal schreiben: "ich finde es befremdlich" ;-) Gern geschehen :-)

Ansonsten glaube ich muss ich nicht die gesamte Umstände unserer WEG breittreten und wie das Verhältnis zwischen den Eigentümern ist usw., das tut hier nichts zur Sache. Aus einem bestimmten Grund hätte mich einfach interessiert, ob die WEG hier entsprechende Befugnisse hat, diese Regelung so umzusetzen, dass ein geforderter und schriftlich auch so festgelegter Besucherparkplatz kein Parkplatz mehr ist. Fertig. Wir werden uns in der Versammlung sicherlich "nach best practice argumentativ austauschen".
 
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