Reni
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Hallo zusammen, vielleicht kann mir da jemand helfen, da ich mich da gar nicht auskenne. Eigentümergemeinschaft, insgesamt 7 Wohnungen, laut Satzung der Stadt ist 1 Besucherparkplatz vorgeschrieben, den wir auch haben. Nun soll in der der nächsten Versammlung zur Abstimmung gestellt werden, dass der Besucherparkplatz nur noch zum Be- und Entladen verwendet werden darf. Widerspricht das dann nicht dem Sinn eines Besucherparkplatzes? Kann eine Eigentümergemeinschaft darüber entscheiden, dass auf einem Besucherparkplatz nicht mehr geparkt werden darf oder gibt es da andere Regelungen, die da evtl. "darüber stehen"? Danke schon einmal für eure Hilfe.