Nutzungsentgeld von Hartz IV Empfängern?

Diskutiere Nutzungsentgeld von Hartz IV Empfängern? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe vor 2,5 Jahren ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus erworben. Dort wohnt eine Familie mit mehreren Tieren, die dort einen...
  • Nutzungsentgeld von Hartz IV Empfängern? Beitrag #1

hausbesitzer

Hallo,
ich habe vor 2,5 Jahren ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus erworben.
Dort wohnt eine Familie mit mehreren Tieren, die dort einen Pferdehof betreiben.
Nach langwieriger Klagerei auf Herausgabe des Grundstückes, habe ich nun ein rechtskräftiges Urteil, dass diese Familie das Grundstück räumen muß.
Nun mein Problem. Die Familie hat die ganze Zeit kein Nutzungsentgeld an mich gezahlt. Ein Mietvertrag gibt es nicht. Die Familie lebt (glaub ich) von Hartz IV, bzw. die Frau hat ein Gewerbe angemeldet. Ist es möglich, dass das Sozialamt meinen Mietausfall übernimmt, oder habe ich nur durch eine Schadensersatzklage die Möglichkeit an mein Geld zu kommen?
 
  • Nutzungsentgeld von Hartz IV Empfängern? Beitrag #2

wolle

Ein Mietvertrag gibt es nicht.

Das ist dann wohl eher ein Pachtvertrag, aber mündl Verträge zählen trotzdem im Mietrecht. Also kein Prob...
Wenn du einen titel hast, sind auch die Forderungen klar, denke ich.
Da sie ein Gewerbe hat, wäre es wichtig, wer genau für den Pacht-Vertrag haftet.
Welche Gesellschaftsform hat die Pächterin? Nehmen wir den Idealfall an:
Sie hat von ihrem Geschäftskonto die Pacht überwiesen und ihr Gewerbe ist eine GbR, dann wäre das wohl klar, wer haftet.

Alldiese Möglichkeiten wird das Sozialamt wohl inzwischen auch abklopfen, bevor es zahlt. Wenn sie ein Gewerbe hat, kann sie wohl auch nicht Hartz guten Tag sagen...

Wenn er zahlt und Hartz-Anhänger ist :D kommt das Sozialamt wohl auch nicht auf, weil ja "Vermögen" bei der Frau vorhanden ist...

Rückwirkend ist da sowieso nichts zu machen. Also kommt das Geld nur von den Pächtern selbst.
 
  • Nutzungsentgeld von Hartz IV Empfängern? Beitrag #3

hausbesitzer

Leider ist die ganze Sache etwas komplizierter.
Die Familie, die in dem Haus wohnt, hat nie einen unserer Miet-bzw. Pachtverträge unterschrieben. Sie haben also kein Recht auf Besitz und wurden deshalb verurteilt, dass Grundstück zu räumen. Ich weiß, dass die Frau ein Einzelgewerbe führt, aber wenn dann nur sehr geringe Einnahmen hat. Gleichzeitig bekommen sie vom Amt Stütze. Beide haben auch schon die EV abgelegt, also wird nie was zu holen sein. Ich habe gehört, dass das Sozialamt Mietrückstände übernimmt und würde gern wissen, ob es möglich ist, dass auch unsere Forderung (Schadensersatz und Nutzungsausfall, bzw. Mietausfall) vom Amt bezahlt werden.
Oder kann ich nur eine Schadensersatzklage einreichen, wo ich wahrscheinlich die Kosten dafür auch nie wieder sehe?
 
  • Nutzungsentgeld von Hartz IV Empfängern? Beitrag #4

wolle

DAs stell ich mir schwierig vor, schließlich durften sie nicht auf dem Grundstück wohnen und damit hast du auch keine Forderungen. Da kein Vertrag unterzeichnet ist, kann man die Forderungen auch nicht nachweisen.

Da würde ich direkt beim Sozialamt nachfragen, ob sie das rückwirkend übernehmen. Wenn eine EV schon erfolgt ist, ist das schon etwas für's Insolvenzrecht und da habe ich keinen Durchblick. Sorry!
 
Thema:

Nutzungsentgeld von Hartz IV Empfängern?

Sucheingaben

nutzungsentgeld

,

darf hartz 4 empfänger pachteinnahmen haben

,

nutzungsentgeld für grundstück

,
pachteinnahmen hartz 4
, hartz4 pacht, nutzungsentgeld vom sozialamt, mein recht als hartz 4 als mieter, darf ich als hartz 4 empfänger ein pacht, sozialamt zahlt gartenpacht, hauseigentümer hartz 4 zahlt das amt schäden am haus, harz4 und ev vermieter will geld, haftet hartz für mieter beschädigungen, vermietung an hartz 4 empfänger, hartz 4 mieter wer zahlt schaden, hartz 4 wird pacht, vermieter-forum.com vermietet hartz 4, pachtzins hartz 4 gartenbau, wohnungsschäden von hartz4 empfängern, pachtvertrag hartz 4, gbr bei hausbesitz und hartz4, hartz4 und gbr bei hausbesitz, hartz 4 und pachtgrundstück, verpachtungsausfall und Hartz, www.titel Nutzungsentgeld, was wenn der vermieter bei einer hartz familie wohnt
Oben