Partnerschein

Diskutiere Partnerschein im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; moin moin.... ich hab da mal ne frage : und zwar möchten meine freundin und ich in eine andere wohnung ziehen,nur die Vermietung meint ,wir...
  • Partnerschein Beitrag #1

Benbuh

moin moin....

ich hab da mal ne frage :

und zwar möchten meine freundin und ich in eine andere wohnung ziehen,nur die Vermietung meint ,wir bräuchten dazu einen "partnerschein"!

hab schon ein bissl gegoogelt aber bis jetzt nicht wirklich viel erfahren!kann mir vielleicht irgendjemand weiter helfen....?!!
 
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  • Partnerschein Beitrag #2

wolle

Der partnerschein ist ein Nachweis für unverheiratete Paare, die unter ein gewissen Grnezen liegen. Für staatl geförderte Wohnungen stellt der "Geldgeber" die Forderung, dass der Vermieter nur an Personen mit Wohnberechtigungsnachweis vermieten und nur die reine Kostenmiete (gesetzl geregelt) verlangen darf.

Jetzt könnte ein gering-Verdiener mit B-Schein (kurz für:berechtigungsschein) billig wohnen. Wenn jetzt der nichteheliche Partner aber gut-Verdiener ist, wäre die B-Sache eine farce. Ehepartner werden ja zusammen veranlagt.
Um nichtverheiratete Paare dem gleich zu stellen, gibt es den Partnerschein.

War das einigermaßen verständlich?
 
  • Partnerschein Beitrag #3

Benbuh

ja vielen dank .... so in der art hab ich es auch schon gefunden bei google ... nur was gibt es für vorraussetzungen bei der vergabe von partnerscheinen ...!?? bei welcher höhe liegt die einkommensgrenze ca ...etc!? wir verdienen beide wirklich nicht viel ...nur jeder tag ist zur zeit entscheidend..wegen der kündigung... :zwinker
 
  • Partnerschein Beitrag #4

wolle

Das städtische Wohnungsbauamt (oder wie man das auch immer nennen will) informiert darüber. Dort gibt es auch Broschüren.

Ich werde diese Woche mal was reinstellen...
 
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