Pauschalmietvertrag...

Diskutiere Pauschalmietvertrag... im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Es besteht folgendes Problem: es wurde vor Jahren Mietvertrag mit einer Mieterin geschlossen (mit keinerlei Kenntnisse - leider) über eine...
  • Pauschalmietvertrag... Beitrag #1

Mikape

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Es besteht folgendes Problem:

es wurde vor Jahren Mietvertrag mit einer Mieterin geschlossen (mit keinerlei Kenntnisse - leider) über eine Warmmiete.

Problem ist nun, dass die Mieterin einen Extremverbrauch(fast so hoch wie vereinbarte Miete...) hat (nach dem Motto, kratzt mich nicht). Sie beruft sich dabei auf ihren Mietvertrag.

Diese Vertragsbindung ist in dieser Hinsicht also nicht mehr tragbar und diese Mieterin rennt auch andauernd vor Gericht.

Somit wurde vor einem halben Jahr eine Kündigung ausgesprochen.

Beim Gütetermin vor Gericht hat nun die Richterin gesagt, das eine Kündigung nicht rechtens sei.....

Gibt es nicht irgendwelche Möglichkeiten entweder wg. der Kündigung oder über den Verbrauch etwas zu regeln.

:gehtnicht

Bräuchte mal gute Tipps....
Danke im vorraus
 
#
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  • Pauschalmietvertrag... Beitrag #2

RMHV

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Nach § 556a Abs. 2 BGB kann der Vermieter abweichend von bestehenden Vereinbarungen durch Erklärung in Textform die Betriebskosten zukünftig nach einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung umlegen. Die Inklusivmiete ist dabei entsprechend zu reduzieren.

Soweit noch nicht vorhanden wären also Messgeräte einzubauen. Streitträchtig scheint mir allenfalls die Höhe der dann erforderlichen Mietreduzierung. Wenn es einen Mietspiegel gibt, könnte man eventuell daraus die Höhe der durchschnittlichen Kosten für Heizung, Warmwasser und Wasser ermitteln und in Abzug bringen.
 
  • Pauschalmietvertrag... Beitrag #3

Mikape

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Verstehe ich das richtig, Zähleruhren und alles einbauen (vorher schriftliche Ankündigung), dann den Verbrauch von der Pauschalmiete abziehen und dann die Miete benennen.

Im zweiten Zuge dann Miete erhöhen gem. Mietpreisspiegel, oder wie???

Brauche das mal für Doofe erklärt.. ;-)
 
  • Pauschalmietvertrag... Beitrag #4

RMHV

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Original von Mikape
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Verstehe ich das richtig, Zähleruhren und alles einbauen (vorher schriftliche Ankündigung), dann den Verbrauch von der Pauschalmiete abziehen und dann die Miete benennen.

Im zweiten Zuge dann Miete erhöhen gem. Mietpreisspiegel, oder wie???

Brauche das mal für Doofe erklärt.. ;-)

Im Prinzip ist das richtig verstanden. Allerdings sehe ich kein Berechnungsverfahren für die Mietreduzierung, das unangreifbar zum richtigen Ergebnis führt. Das Gesetz verlangt, dass die Miete "entsprechend" reduziert wird. Der tatsächliche Verbrauch des Mieters war nicht Grundlage für die Mietberechnung und kann m.E. auch nicht Grundlage für den Abzug sein. Würde man den tatsächlichen Verbrauch abziehen, könnte die im Extremfall auch zu einer negative Restmiete führen. Ein solches Ergebnis dürfte kaum mit den Grundsätzen von Treu und Glauben zu vereinbaren sein.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass der in der Gesamtmiete enthaltene Betriebskostenanteil nach Durchschnittssätzen zu berechnen sein wird. Diese Durchschnittssätze lassen sich häufig dem Mietspiegel entnehmen. Nur in diesem Zusammenhang hatte ich auf den Mietspiegel hingewiesen. Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann unabhängig von der teilweisen Umstellung der Mietstruktur bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit vorgenommen werden. Bei einer Inklusivmiete wird übrigens auch für die Mieterhöhung das Problem der Bestimmung des Betriebskostenanteils auftreten und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu Streit führen.
 
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