Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung

Diskutiere Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hi Ich habe das folgende Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Antwort suche helfen kann. vor einiger Zeit habe ich die...
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #1

Outrider

Hi

Ich habe das folgende Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Antwort suche helfen kann.

vor einiger Zeit habe ich die Kaution und die Nebenkosten von jemanden pfänden lassen durch RA weil er sich immer wider geweigert hat, seine Schulden bei mir zu bezahlen. (bin nicht der Vermieter)

Der Wohnungseigentümer und die Hausverwaltung waren natürlich darüber informiert und trotzdem haben die jetzt, die Nebenkosten Abrechnung (Guthaben) an den Mieter (Schuldner) ausgezahlt bzw. mit den letzten Mieten verrechnet.

Jetzt habe ich leider keine Möglichkeit mehr, an mein Geld ranzukommen.

Wisst ihr zufällig, ob die Auszahlung rechtens war? Oder ob ich mich jetzt an die Hausverwaltung wenden kann und mein Geld von denen einfordern kann?
 
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #2
Andres

Andres

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vor einiger Zeit habe ich die Kaution und die Nebenkosten von jemanden pfänden lassen durch RA weil er sich immer wider geweigert hat, seine Schulden bei mir zu bezahlen. (bin nicht der Vermieter)

D.h. dem Vermieter wurde ein Pfändungsbeschluss zugestellt? Wurde die Drittschuldnererklärung abgegeben? Mich verwirrt nämlich etwas, dass das ...

Der Wohnungseigentümer und die Hausverwaltung waren natürlich darüber informiert

... bei einem Pfändungsbeschluss irgendwie unvermeidlich ist ;)


und trotzdem haben die jetzt, die Nebenkosten Abrechnung (Guthaben) an den Mieter (Schuldner) ausgezahlt bzw. mit den letzten Mieten verrechnet.

Was denn jetzt? Auszahlung oder Aufrechnung? Das ist wichtig!
 
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #3
lostcontrol

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vor einiger Zeit habe ich die Kaution und die Nebenkosten von jemanden pfänden lassen...
wie funktioniert das, die nebenkosten pfänden lassen?
und was passiert in solchen fällen wenn die kaution gebraucht wird um schäden bzw. mietschulden auszugleichen?
 
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #4

Outrider

Hi Andreas

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Ja dem Vermieter und der Wohnungsverwaltungsgesellschaft wurde der Pfändungsbeschluss zugestellt. Ja.. es ist natürlich unvermeindlich…

Man sagte mir nur, dass es verrechnet wurde…
 
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #5
Andres

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Man sagte mir nur, dass es verrechnet wurde…

Die Aufrechnung geht vor. Einzig eine Auszahlung an den Mieter wäre unzulässig.


wie funktioniert das, die nebenkosten pfänden lassen?

Genau wie bei der Kaution auch.


und was passiert in solchen fällen wenn die kaution gebraucht wird um schäden bzw. mietschulden auszugleichen?

Das geht vor. Bleibt danach noch ein Restguthaben, ist das an den Gläubiger auszuzahlen.
 
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #6

Motzi

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Eine Kaution kann von einem Drittschuldner nicht gepfändet werden, lediglich der Rückzahlungsanspruch (also nach Ende des Mietverhältnisses). Bei Nebenkostenvorauszahlung ist ebenfalls nur ein Rückzahlungsanspruch aus einem eventuellem Guthaben pfändbar. Jeweils gehen die Ansprüche des Vermieters vor und können aufgerecht werden.
Eine Auszahlung an den Mieter würde einen Anspruch des Drittschuldners an den VM begründen.
 
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #7
lostcontrol

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Eine Auszahlung an den Mieter würde einen Anspruch des Drittschuldners an den VM begründen.
entsprechend sollte man solche pfändungen als vermieter garnicht erst zulassen weil man dann im endeffekt nur ärger und papierkrieg hat?

oder MUSS man da als vermieter zustimmen?
 
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #9

Martinshorn

Pfändbarkeit einer Nebenkostenrückzahlung nicht zulässig

Erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II eine Erstattung der Nebenkosten, so ist diese nicht pfändbar, wie der Bundesgerichtshof mit Aktenzeichen IX ZR 310/12 entschied. Bei Leistungsempfängern drohe nämlich damit die Gefahr der Kürzung der Sozialleistungen.
Im vorliegenden Fall bezog ein Mieter Hartz IV Leistungen. Für die Jahre 2010 und 2011 erhielt er ein Nebenkostenguthaben, welches sodann vom JobCenter mit der Miete verrechnet wurde. Da der Mieter Schulden hatte, wollte eine Gläubigerin dies nicht hinnehmen und die Auszahlung des Guthabens für die Nebenkosten pfänden – sie erwirkte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Sowohl das Amtsgericht Dresden (Az. 141 C 84/12 vom 25.05.2012) als auch das Landgericht Dresden (LG Az. 4 S 370/12 vom 08.11.2013) verneinten eine Auszahlung an die Gläubigerin. Das LG stützt seine Entscheidung mit § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I, wonach eine Pfändung des Betriebskostenguthabens unzulässig sei.
Unzulässig deshalb, weil bei Hartz IV Bezug das Existenzminimum gekürzt würde, da die Gefahr besteht, dass zum einen das Guthaben ausgezahlt würde und zum anderen das JobCenter die Leistungen für Miete um den entsprechenden Betrag kürzen würde. Auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof konnte die Gläubigerin ihre Forderung nicht durchsetzen.
Der BGH folgte den Ausführungen der Vorinstanz und wies die Revision zurück, ließ aber offen, ob sich dieses mit dem § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I begründen würde. Die Bundesrichter bestätigten, dass eine Pfändung nicht zugelassen sei, wenn sie zu Lasten der Sozialleistungen gehen, die dem Leistungsbezieher das Existenzminimum sichern sollen.

BGH-Urteil vom 20.06.2013
 
  • Pfändung der Mietkaution und Nebenkostenabrechnung Beitrag #10

Nanne

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Pfändung der Kaution....

Durch Pfändungsbeschluß erhielt ich die Mitteilung, daß die Kaution meines Mieters ab
sofort gepfändet sei, d.h. ich darf die Kaution nicht an den Mieter auszahlen.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses bekam der Insolvenzverwalter des Mieters von
mir sämtliche Rechnungen meiner Forderungen - wie rückständige Miete, NK etc.- und
damit war diese Sache erledigt.
Hätte ich nun an den Mieter keine Forderungen gehabt, wäre die Kaution an den Insolv-
Verwalter gegangen.
 
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