Luise
Benutzer
- Dabei seit
- 12.07.2006
- Beiträge
- 38
- Zustimmungen
- 0
Hallo zusammen!
Als "Neue" habe ich ein paar Fragen:
Haben zum 01.12.05 sowohl unsere als auch die vermietete Nachbarwohnung gekauft. Die Nachbarin (71 Jahre alt und in letzter Zeit leider kränklich) kam vor 3 Wochen ins Krankenhaus und nun von dort in ein Pflegeheim. Aus diesem Grund hat die Mieterin uns heute durch ihre Verwandten eine Kündigung zum 31.08.06 überreichen lassen. Wortlaut: "...aufgrund meiner gesundheitsbedingten Überstellung vom Krankenhaus in das xxx-Pflegeheim kündige ich hiermit das Mietverhältnis zum 31.08.06."
Wir sind der Meinung, dass auch bei einer Überstellung ins Pflegeheim die gesetzliche Kündigungsfrist v. 3 Monaten gilt. Sehen wir das richtig?
In den "allgemeinen Vertragsbestimmungen" zum Mietvertragvom 04.01.1989 steht übrigens, dass der Mieter bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Nach einer Mietdauer von 17 Jahren dürfte das doch überholt sein, oder?
Grüße
Sabine
Als "Neue" habe ich ein paar Fragen:
Haben zum 01.12.05 sowohl unsere als auch die vermietete Nachbarwohnung gekauft. Die Nachbarin (71 Jahre alt und in letzter Zeit leider kränklich) kam vor 3 Wochen ins Krankenhaus und nun von dort in ein Pflegeheim. Aus diesem Grund hat die Mieterin uns heute durch ihre Verwandten eine Kündigung zum 31.08.06 überreichen lassen. Wortlaut: "...aufgrund meiner gesundheitsbedingten Überstellung vom Krankenhaus in das xxx-Pflegeheim kündige ich hiermit das Mietverhältnis zum 31.08.06."
Wir sind der Meinung, dass auch bei einer Überstellung ins Pflegeheim die gesetzliche Kündigungsfrist v. 3 Monaten gilt. Sehen wir das richtig?
In den "allgemeinen Vertragsbestimmungen" zum Mietvertragvom 04.01.1989 steht übrigens, dass der Mieter bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Nach einer Mietdauer von 17 Jahren dürfte das doch überholt sein, oder?
Grüße
Sabine