Pflegeheim und Kündigungsfrist

Diskutiere Pflegeheim und Kündigungsfrist im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen! Als "Neue" habe ich ein paar Fragen: Haben zum 01.12.05 sowohl unsere als auch die vermietete Nachbarwohnung gekauft. Die...
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #1

Luise

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Hallo zusammen!

Als "Neue" habe ich ein paar Fragen:

Haben zum 01.12.05 sowohl unsere als auch die vermietete Nachbarwohnung gekauft. Die Nachbarin (71 Jahre alt und in letzter Zeit leider kränklich) kam vor 3 Wochen ins Krankenhaus und nun von dort in ein Pflegeheim. Aus diesem Grund hat die Mieterin uns heute durch ihre Verwandten eine Kündigung zum 31.08.06 überreichen lassen. Wortlaut: "...aufgrund meiner gesundheitsbedingten Überstellung vom Krankenhaus in das xxx-Pflegeheim kündige ich hiermit das Mietverhältnis zum 31.08.06."

Wir sind der Meinung, dass auch bei einer Überstellung ins Pflegeheim die gesetzliche Kündigungsfrist v. 3 Monaten gilt. Sehen wir das richtig?

In den "allgemeinen Vertragsbestimmungen" zum Mietvertragvom 04.01.1989 steht übrigens, dass der Mieter bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Nach einer Mietdauer von 17 Jahren dürfte das doch überholt sein, oder?


Grüße

Sabine
 
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #2

Insolvenzprofi

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Original von Luise
Nach einer Mietdauer von 17 Jahren dürfte das doch überholt sein, oder?

es gelten die üblichen Fristen... aber was meinst du genau mit "dürfe überholt sein"???? wann sollte denn etwas überholt werden??
 
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #3

Luise

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Sorry, habe mich vielleicht blöd ausgedrückt. Ich meinte damit die verlängerten Kündigungsfristen für schon sehr lange bestehende Mietverhältnisse.
Wenn ich jetzt nicht ganz blond bin, hätte die Mieterin doch eigentlich eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate, da der Mietvertrag von 1989 ist, oder?
 
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #4

Luise

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Habe gerade was im Internet gefunden:

"Auszug vor Ablauf des Mietvertrages

Für den Fall, dass Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus der Wohnung ausziehen wollen, kann im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel vereinbart werden, die den Mietern das Recht gibt, einen Nachmieter zu stellen (OLG Frankfurt 11 U 3/91 WM 91, 475).

Ohne Nachmieter- oder Ersatzmieterklausel im Mietvertrag kann der Mieter grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und einem Ersatzmieter zustimmt. Er muss den Mietvertrag bis zum letzten Tag erfüllen (OLG Oldenburg 5 UH 12/80 RE WM 81, 125).

Nur ausnahmsweise in bestimmten Härtefällen kann der Mieter trotz fehlender Nachmieterklausel im Mietvertrag einen Nachmieter stellen, zum Beispiel dann, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert und in einer anderen Stadt arbeiten muss oder er in ein Altenheim bzw. Pflegeheim ziehen muss oder er heiraten will oder sich Familienzuwachs ankündigt und die Wohnung zu eng wird (OLG Karlsruhe 3 RE-Miet 2/81 WM 81/173)."



Wir werden den Ablauf des Mietverhältnisses zum 31.10.2006 bestätigen und fertig. Dazu kommt noch der Zusatz, dass das Mietobjekt spätestens zum Ablauf des Mietverhältnisses vollständig geräumt und besenrein zu übergeben ist.
Vielleicht schreiben wir noch dazu, dass das MV ggf. früher aufgelöst werden kann, sofern ein geeigneter Nachmieter angeboten wird - oder würdet Ihr da lieber erstmal keine goldene Brücke bauen?
 
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #5

Capo

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Die Kü Frist von Vermieterseite wäre in deinem Fall 9 Monate.
Der Mieter hat immer 3 Monate Kü Frist. Egal wie lange er gewohnt hat. Die unterschiedlichen Fristen ergeben sich aus der sozialen Härte, die eine Vermieterkündigung nach über 8 Jahren zur Folge hätte. Der Vermieter muss immer nur einen Nachmieter finden. Dass er bei einer langen Wohnzeit länger braucht, einen zu finden, konnte nicht glaubhaft gemacht werden.
 
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #6

Luise

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Das Thema Kündigungsfrist f.d. Mieterin ist soweit klar. Aber uns plagen noch andere Dinge:

Die liebe Familie (Bruder, dessen Frau u. 2 erwachsene Töchter) ließ mich heute auch wissen, dass das Konto unserer Mieterin ab 01.09. nicht mehr bestehen wird, das Pflegeheim jetzt alles hätte und wir unsere Ansprüche bitte an das Sozialamt oder sonstwohin richten möchten. Es wäre halt nichts mehr da.


Unsere Mieterin hat als ehem. Krupp-Angestellte neben der normalen Altersrente auch noch ihre Werksrente, hat immer sparsam gelebt (wissen wir, da wir seit über 17 Jahren Tür an Tür wohnen und immer Kontakt miteinander hatten) und seit mindestens 10 Jahren keine Reisen oder größere Anschaffungen mehr gemacht. Da dürften durchaus Ersparnisse vorhanden sein.
Die liebe Familie hatte seit 14 Jahren keinen Kontakt zu ihr (der lebte erst letzten Winter wieder auf). Bevor überhaupt klar war, ob unsere Mieterin nochmal nach Hause kommt oder ob sie womöglich in ein Pflegeheim muss, hat sich eine der Nichten schon mit dem Sortieren der Unterlagen beschäftigt ;-) Man deutete schon zu diesem Zeitpunkt durch die Blume an, dass nach einem evtl. Umzug ins Pflegeheim keine Miete mehr gezahlt würde.

Wir sehen nun folgendes auf uns zukommen (und unser "Bauch" täuscht uns selten):
Sparbücher gibt es wahrscheinlich jetzt schon nicht mehr, das Konto wird zum 01.09. aufgelöst, Miete 09. - 10.2006 wird nicht eintreffen. Und ob die liebe Familie dafür sorgt, dass die Wohnung überhaupt geräumt wird, steht in den Sternen. Wir fürchten, dass wir auf den zu erwartenden Mietrückständen und auf einer vollen Wohnung sitzen bleiben werden. Ganz zu schweigen von der f.d. Zeit ab 01.12.05 noch anstehende NK-/BK-Abrechnung...

Als ich übrigens die Kündigung auf einem gleichlautenden Durchschlag nicht bestätigen wollte, war man knatschig und ging grußlos zurück in die Wohnung der Mieterin.

Am meisten ärgert uns, das diese Familie nach ewigen Zeiten aus dem Nichts wieder auftaucht, so tut als wenn sie sich kümmert, sich nach der 1. Woche Krankenhausaufenthalt schon Kontovollmacht geben lässt und der netten alten Dame das letzte unterm Allerwertesten wegzieht und uns dann noch im Regen stehen lassen will. Unsere Mieterin tut uns im Grunde leid. Sie ist nicht die treibende Kraft. Und man kann erstmal nur nur zugucken, das (wahrscheinlich üble) Ergebnis abwarten und dann zum Anwalt laufen um sein Recht zu bekommen. Das wird sich hinziehen, die Wohnung wird nicht vermietbar sein wg. der Möbel usw.. Mann, was bin ich sauer!
 
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #7

Capo

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Die Wohnung wird vermietbar sein. Das Gerümpel sollte entfernt werden. Bei einer Abnahme sollte das geklärt werden. Sowas kann man in der Abnahme als Schäden festhalten. Dann kommt ein Entsorger deiner Wahl und die Rechnung geht an die (Möchtegern-) Erben. Wenn schon Vollmacht dürfen sie auch zahlen zur Not aus eigener Tasche...
 
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #8

Luise

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"Möchtegern-Erben" sind das eher nicht. Sie haben nur alles (zu ihren Gunsten) geregelt, Tante u. Verantwortung dem Pflegeheim überlassen und das war's.

Das mit der Bankvollmacht haben wir nur indirekt mitbekommen, denn für die Zeit bevor wir die Wohnung gekauft haben, hat der ehem. Eigentümer (Immeo-w**nen) kürzlich die NK-/BK-Abrechnungen (2004/2005) verschickt. Eine der Nichten wusste, dass die Guthaben-Erstattung noch nicht auf Tantes Konto war (Tante war zu diesem Zeitpunkt gerade 1-2 Wochen im Krankenhaus und das Pflegeheim somit noch nicht mit im Boot). Die Frage, wer von den 4 lieben Verwandten denn nun persönlich die Bankvollmacht hat/hatte, bleibt also erstmal offen. Heißt für uns, dass wir alle Forderungen an unsere Mieterin stellen müssen. Was dann kommt, müssen wir halt sehen.
 
  • Pflegeheim und Kündigungsfrist Beitrag #9

Luise

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Üble Neuigkeiten

Kündigungsfrist schön und gut - wir haben zwar einen rechtl. Anspruch auf die Mieten bis einschließlich 10.2006, werden sie letztendlich aber kaum bekommen:

Dem Sozialamt hat man einen Antrag auf Übernahme der restlichen Pflegekosten (nach Abzug der Renten) vorgelegt. Pflegekosten, die dann anteilig übernommen werden, sind Sozialleistungen. Würde man nun die ausstehenden Mieten von den Renten abziehen, würde die Sozialleistung für 2 Monate höher ausfallen, um die Heimkosten zu decken - heißt also, dass das Sozialamt somit indirekt die Zahlung von (Miet-)schulden mitfinanzieren würde und das darf es nicht.
Sparguthaben (wenn bei gründlicher Prüfung noch welche - bei wem auch immer - "aufgefunden" werden) sind bis zu einem Sockelbetrag von 2.600,- € frei. Der Rest müsste zunächst für das Pflegeheim aufgewendet werden, bevor das Sozialamt in die Leistung eintritt.

In dieser Zeit haben wir natürlich die Möglichkeit, unsere Ansprüche dingfest zu machen bis hin zum vollstreckbaren Titel. Das wird aber zu lange dauern - bis das alles gelaufen ist, werden evtl. Sparguthaben für Pflegeheimkosten wahrscheinlich schon aufgebraucht sein. Die verbleibenden 2.600,- € sind dann ggf. auch nicht mehr vorhanden, weil privat aufgebraucht oder was auch immer.
Somit ist der eindeutige Rechtsanspruch lediglich auf dem Papier, aber letztendlich wohl nicht in Barem durchzusetzen.

Die einzige Chance bestünde, wenn die Mieterin nicht mehr lange leben sollte, da die Erben natürlich auch die Mietschulden miterben würden u. begleichen müssten.

Das ist echt böse. Rechtslage eindeutig, Durchsetzung der Ansprüche wahrscheinlich gleich null. Wir werden also zusehen, dass wir so schnell wie möglich weitervermieten - aber mit Sicherheit NICHT an Rentner!

Grüße

Sabine
 
Thema:

Pflegeheim und Kündigungsfrist

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