Pflicht?

Diskutiere Pflicht? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, über die Suche hab ich leider nichts gefunden deswegen eine kurze Frage: Das Thema Mieterpflichten mit Schönheitsreparaturen ist mir ein...
  • Pflicht? Beitrag #1

LHW_Boomel

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Hallo,

über die Suche hab ich leider nichts gefunden deswegen eine kurze Frage:


Das Thema Mieterpflichten mit Schönheitsreparaturen ist mir ein weniog geläufig, aber wie sieht es mit der Instandhaltung der Mieträume (z.b. Böden, Küche, Sanitär) von Vermieterseite aus. Gibt es hier auch bestimmte Zeitvorgaben vom Gesetzgeber?

Hab echt nix gefunden ... :Blumen
 
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  • Pflicht? Beitrag #2

wolle

Welche Zeitvorgaben sollte es da geben? Wenn das WC nur noch spült, sollte der Vermieter die Glockendichtung austauschen. Natürlich kann der Vermieter sich jetzt quer stellen und das hinaus zögern. Wenn es dem Mieter nicht schnell genug geht, meldet er den Mangel schriftl und setzt eine Frist. Da ist der Mieter das Gesetz.

Nicht bei allem sollte der Vermieter sofort reagieren; ja manche Mieterforderungen sind garadezu unverschämt. Wenn der Vermieter einen Handwerker beauftragt, dann geht es erst, wenn dieser das eingeplant hat. Sofort bzw umgehend kann auch mal eine Woche dauern. Darauf hat der Vermieter ja keinen direkten Einfluss.

Wenn das alles nichts bewirkt, gibt es ja die Mietminderung. Darauf hört der Vermieter dann. Solche Mäüngel sind eben immer gewerkabhängig. Ein Rohrbruch ist bestimmt dringender im Gegensatz zu dem gerissenen Rolladengurt.
 
  • Pflicht? Beitrag #3

LHW_Boomel

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ok,

dann etwas konkreter Capo :huepfend001.gif:


Den Laminatboden in meiner gemieteten Wohnung miete ich doch mit. Jetzt ist das Ding aber nach ca. 10 Jahren einfach schon ein wenig ramponiert aber keinesfalls schlimm, halt m.E. ganz normaler verschleiss.

Jetzt hat aber meine Vermieterin mal anklingen lassen, das wir den ja locker mal etwas abschleifen könnten... als arbeitsfauler mensch mag ich das jetzt mal nicht so :smile010.gif:
 
  • Pflicht? Beitrag #4

wolle

:rofl Rechnung an den Vermieter :rofl

Ihr Laminat ihre Rechnung!

Wenn der Laminat von euch ist, könnt ihr mit dem ramponierten Laminat leben oder auch nicht. Normaler Verwohnheitsgrad übernimmt der Vermieter, Schäden die Versicherung :)
 
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