LHW_Boomel
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Hallo,
über die Suche hab ich leider nichts gefunden deswegen eine kurze Frage:
Das Thema Mieterpflichten mit Schönheitsreparaturen ist mir ein weniog geläufig, aber wie sieht es mit der Instandhaltung der Mieträume (z.b. Böden, Küche, Sanitär) von Vermieterseite aus. Gibt es hier auch bestimmte Zeitvorgaben vom Gesetzgeber?
Hab echt nix gefunden ... :Blumen
über die Suche hab ich leider nichts gefunden deswegen eine kurze Frage:
Das Thema Mieterpflichten mit Schönheitsreparaturen ist mir ein weniog geläufig, aber wie sieht es mit der Instandhaltung der Mieträume (z.b. Böden, Küche, Sanitär) von Vermieterseite aus. Gibt es hier auch bestimmte Zeitvorgaben vom Gesetzgeber?
Hab echt nix gefunden ... :Blumen