Jüko
Hallo,
mein Onkel verstarb im Alter von 92 Jahren, ich als Neffe und Erbberechtigter soll jetzt die Wohnung sanieren, dass bedeutet laut einer Liste der Genossenschaft müssen die Wände tapeziert (Raufaser gestrichen), die Decken gestrichen und Türen, Heizkörper angemalt werden. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 1900,-Euro.
Die Wohnung befindet sich in einem schlechten Zustand, der Alzheimer-kranke Onkel hat in den letzten 20 Jahren nichts mehr gemacht, trotz Betreuung und Pflegedienst.
Wenn ich das Erbe annehme, bin ich verpflichtet die beschriebenen Arbeiten durchführen zu lassen? Gibt es dazu Urteile, die dagegen sprechen?
Jürgen
mein Onkel verstarb im Alter von 92 Jahren, ich als Neffe und Erbberechtigter soll jetzt die Wohnung sanieren, dass bedeutet laut einer Liste der Genossenschaft müssen die Wände tapeziert (Raufaser gestrichen), die Decken gestrichen und Türen, Heizkörper angemalt werden. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 1900,-Euro.
Die Wohnung befindet sich in einem schlechten Zustand, der Alzheimer-kranke Onkel hat in den letzten 20 Jahren nichts mehr gemacht, trotz Betreuung und Pflegedienst.
Wenn ich das Erbe annehme, bin ich verpflichtet die beschriebenen Arbeiten durchführen zu lassen? Gibt es dazu Urteile, die dagegen sprechen?
Jürgen