Pflichten eines Vermieters?

Diskutiere Pflichten eines Vermieters? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo alle zusammen, einer meiner Mieter beschwert sich über die andere Mietpartei (2 WE), Modellbau in Garage zu normalen Tageszeiten, keine...
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #1

unterstudienrat

Hallo alle zusammen,
einer meiner Mieter beschwert sich über die andere Mietpartei (2 WE),
Modellbau in Garage zu normalen Tageszeiten, keine nennenswerte Lärmbelästigung,
unser Rasenmäher ist lauter und läuft zeitlich deutlich länger.

Bin Newbie als Vermieter,
er macht mir ziemlichen Stress, droht sogar mit Mietminderung?!?!?

Habe ich eine Möglichkeit dem Stressmacher eventuell sogar in irgendeiner Form zu Kündigen?

Gruß

unterstudienrat
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #2

wolle

Solange die Lärmbelästigung in der normalen Zeiten (Hausordnung) statt findet, liegt kein Vertragsbruch vor.
Ebenso mit dem Rasenmäher. Ich denke es gab mal ein Gerichtsentscheid, dass der Rasenmäher zu akzeptieren ist. 2 Stunden pro Woche oder so.. ?(

Für mich sieht das nach "Mietminderungs-sparen" aus. Ein beliebtes Hobby unter Mietern :D

Als Vermieter kann man nur eines tun: Den Mieter auffordern, jede Störung und Belästigung genaustens zu protokollieren. Dabei gibt es dann 2 Varianten:
Entweder läßt der Mieter seine Sparidee sausen oder er protokolliert wirklich jedes Vergehen. Anhand von dem Protokoll kann man dann sehen, ob ein Vertragbruch vorliegt (Zeiten, Datum,...)

Sollte der Vertragsbruch doch vorliegen, kann man die Kü aussprechen.

Ich denke jedoch, dass diese Sache im Sande verläuft. Also kein Stress wegen der Mietminderung. Die müßte er vor Gericht entscheiden lassen und die fordert auch ein solches Protokoll. und so wie du das darstellst, sollten mehr 5% nur sehr schwer möglich sein. Dann aber nur wenn sehr gute Anwälte das machen, oder das AG sehr (!!!) Mieterfreundlich ist...

Mehr kann man als Vermieter nicht tun. Bei Mietminderung natürlich einspruch einlegen! Dann gibt's meistens einen Vergleich.... Aber das wäre der "worst case" :)

Erfahrungsgemäß wollen Mieter so nur Miete sparen. --> Versuchen kann man es ja :D

kleiner Nachtrag: Wenn man jetzt den ruhestörer auffordert, die Lärmbelästungen zu unterlassen, wird der wohl erst richtig loslegen, das gibt nur böses Blut. Gar nicht gut ..
Einfach Füße still halten und die Mieter machen lassen :D
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #3

hase101

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hallöchen unterstudienrat ,

hmm, also kündigen kannst du mieter nur, wenn sie mindestens 2 Monatskaltmieten nicht zahlen. Oder sie gegen die Hausordnung mehrfach glaube ich verstossen. Da muss es dann aber auch glaube ich vorher noch ne schriftliche Abmahnung geben

Als Vermieter hat man somit leider nicht so viel Rechte.

Mietminderung hmm, dafür hat dieser Mieter meiner Meinung keine rechtliche Handhabe. Auch wenn dieser Mieter vielleicht ankommen mag das die Garage nur für Zwecke zum Unterstellen eines Fahrzeuges genutzt werden darf.

Dieses könntest du zwar beim dem Mieter mit der Modeleisenbahn glaube ich anbringen, aber das willst du ja gar nicht. Bin mir aber auch nicht sicher ob ein betrieb einer Modelleisenbahn in einer Garage überhaupt falls dieses mal der Fall sein sollte auf nicht vertragsmässige Nutzung hinauslaufen kann. hmmm.

Sie dies ganze bitte nicht als kompetente Meinung an , sondern nur als eine persönliche Einschätzung meinerseits, denke das Capo oder jemand anderes sich vielleicht noch kompetenter dazu äussern wird.
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #4

hase101

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wow Capo , was bist du schnell *ggg* , guten morgen erstmal ;-)
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #5

unterstudienrat

Rasenmähen tue ich dort ca 3000 m² was so ca 1,5 Std die Woche in anspruch nimmt.
Kündigen wollte ich eigendlich dem Pfennigfuchser, weil ich auf Dauer mit solchen Leuten nicht klar komme die sich über alles und jeden beschweren.

Man müssen die Langeweile haben, wenn man Zeit hat sich über soetwas aufzuregen.

Achja ich vergaß zu erwähnen, der Pfennigfuchser hat von mir "müntlich" (nicht im Mietvertrag verankert) die Nutzung einer Sitzecke nähe der Garage erlaubt bekommen.
Und deswegen ist der wohl jetzt der Meinung er könne die Nutzung der Garagen einschränken bis verbieten?!?!

Die Sitzecke muß ich ihm dann wohl wieder entziehen damit dort Ruhe herscht.


Gruß

unterstudienrat
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #6

wolle

Morsche ! Tja und dein Garagenmietvertrag ist auch schon online, aber für den Rasenmäher gibt es auch noch ein paar Vorschriften. Die habe ich auch mal raus gesucht.

Dann schau mal hier vorbei :D
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #7

unterstudienrat

@ Hase101
Sorry,
Modellbau ist gleich Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotor.

@ Capo,
der Rasen wir grundsätzlich nur in diesen Zeiten gemäht! :D

Gruß

unterstudienrat
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #8

wolle

Solange die Modellflugzeuge nicht gerade einen 50Litertank haben :D ist das okay.
Probleme könnte nur die Benzinlagerung sein..

...und die Sitzecke sollte allgemeingut sein :D Aber dann gibt es bestimmt wenn der Nutzung Probs :( Typisch Mieter...)
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #9

hase101

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capo, er will doch gar nicht die nutzung der garage verbieten *gg* , den mieter mag er doch! ;-)

mündliche Absprachen sind nicht relevant, denke ich mal. Ausser er nutzt diese Gartenecke schon länger. Geduldetes recht oder so nennt man das glaube ich. Ist ja genauso , wenn ein mieter keinen schriftlichen mietvertrag hat und man die Zahlungen annimmt, dann ist da auch ein Vertrag geschlossen obwohl der nicht schriftlich ist.

Das mit dem Protokoll finde ich eine gute Idee, somit ist dieser Mieter erstmal beschäftigt.
Auch kannst du dem Mieter ja sagen , das du mit dem anderen Mieter mal sprechen würdest. ;-)

Tja und wenn du dann mit dem netten Mieter sprichst , kannst du dem ja die Situation erklären und auch deine Meinung dazu äussern ;-)
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #10

unterstudienrat

Mehr wie 5 Liter werden dort nie bevorratet!

Gruß

unterstudienrat
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #11

wolle

@hase

wenn ein Protokoll erstellt ist, muss alles was mit der Garage zu tun hat wasserdicht sein, sonst hat der Modellbauer ein Prob...
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #12

unterstudienrat

Die Nutzung der Sitzecke ist erst nach der Einrichtung der Bastelgarage refolgt, glück gehabt!

Das Protokoll führt der "unliebsame" glaube ich schon, er erwähnte auch schon irgendwas vonwegen per Foto festgehalten.

Gruß

unterstudienrat
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #13

hase101

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die Dinger haben schon eine extreme Lautstärke, das jemand sich dadurch gestört fühlen kann, könnte ich mir schon vorstellen.

Wieviele Wohnungseinheiten sind dort eigentlich im Haus? rein intersse halber.
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #14

wolle

Dann hat er mich überrascht :(

Er soll es nur vorlegen, dann sieht man die Vertragsbrüche..

@hase
2 WEs
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #15

unterstudienrat

@ Capo,
Dann hat er mich überrascht

Wie meinst Du das?

@ hase101,
die Dinger sind wirklich leiser wie der von mir genutzte Rasenmäher!!!

Gruß

unterstudienrat
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #16

wolle

Wie meinst Du das?

Dass er sich wirklich hinsetzt und die Zeiten aufschreibt...
Hätte ich nicht gedacht!

Modellfluzeuge haben bei einer entfernung von 300m einen Schallpegel von 55dB
Rasebnmäher dürfen bis 88dB gehen..
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #17

hase101

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lach, das hätte ich ja nun nicht gedacht ;-)

also nach wie vor , eine Mietminderung kann ich mir nun echt nicht vorstellen , das dieses eine Grundlage hätte.

Capo, wie sähe es aus, wenn die Gartenecke vertraglich von ihm zur Nutzung überlassen worden wäre und er sich durch diesen Lärm nun in seiner Ruhe in dem von ihm genutzten Gartenecke gestört fühlt und er meint, das er diese Gartenecke deshalb nicht nutzen könnte?
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #19

hase101

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ach her je ... wird ja immer besser unterstudienrat.

Na aber glaub mal, wenn DER dann sich in seiner Ruhe von dem netten Mieter in zeiten gestört fühlt, wo es nicht zulässig wäre, hätte dieser schon längst seine Ex kollegen angerufen, bin ich mir fast sicher
 
  • Pflichten eines Vermieters? Beitrag #20

wolle

Ich sage nur Polizist im Ruhestand!

Das erklärt einiges :D

@hase
der Mieter ist nunmal nicht allein auf der Welt. Er hätte im Odenwald eine Bude mieten sollen. Da ist es dann so ruhig, dass ihn wohl die Vögel gestört hätten :D

Solange die Zeiten eingehalten werden, kann er gestört werden, wie er will.
Es wird immer noch davon ausgegangen, dass Otto Normalverbraucher arbeitet und am Mi nachmittag um 3 nicht durch das Rasenmähen gestört wird..
 
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