jamie
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Hallo zusammen,
im August vergangenen Jahres bin ich in ein Zweifamilienhaus gezogen. Der Vermieter hat seinen Lebensmittelpunkt in einem anderen Bundesland und ist nur gelegentlich vor Ort.
Mein Mietvertrag besteht aus 36 Seiten.
Da mein Vermieter kaum anwesend ist, bin ich verdonnert worden, die verbrauchsabhängigen Nebenkosten zu 75% zu tragen. Es gibt keine Wasseruhren und keine Wärmemengenzähler. Ich kann natürlich nicht kontollieren, ob er die Heizung bis oben aufgedreht hat. Alle anderen Kosten, welche es auch immer sein mögen, werden auf Qm umgelegt.
Ich bewohne die EG. Im MV erlaubt mir der VM Gartennutzung. Der Garten ist nicht mitvermietet. Allerdings habe ich die Pflichten wie bei einer Gartenmitvermietung. Sollte ich den Garten nicht pflegen (so wie er aussieht, hat er noch nie wirkliche Pflege gesehen), würde mein VM einen Gärtner bestellen und die Kosten mir allein in Rechnung stellen. Schließlich hätte ich die Pflicht zur Gartenpflege unterschrieben. Ich muss dazu sagen, dass mir der Vermieter aber kaum Rechte bezüglich des Gartens einräumt. Er hat alles zuwachsen lassen- es von seinem toten Vater übernommen und so soll es auch bleiben. Es kommt kaum Licht ins WZ, weil die Bäume schon irrsinnig hoch sind. Einen kleinen Lebensbaum durfte ich nach Rücksprache nicht entfernen.
Im MV lese ich:
"Dem Mieter obliegt, abwechselnd mit den ebenfalls vertraglich verpflichteten anderen Mietparteien; ......
die Reinigung...Beseitigung von Schnee und Eis...."
Der Anhang" abwechselnd mit den ebenfalls vertraglich verpflichteten anderen Mietparteien..." ist durchgestrichen. Demnach hat er alle Pflichten auf mich allein abgewälzt - meint er.
Ist das korrekt??? Verstößt das nicht gegen Treu und Glauben??? Ich soll alles allein sauberhalten: Treppenhaus, Waschküche, Kellerzugang, Kellertreppe, Garagenzufahrt (seine natürlich auch), Gehweg vor dem Haus, hinter dem Haus (ist auch ein Gehweg), Vorgarten, Eingangstür, Zugang zur Eingangstür, etc...
Ich beziehe eine 60qm Wohnung und zahe dafür 350,- € Kaltmiete. Habe ich mich zusätzlich noch zum Sklaven meines Vermieters gemacht??? Der Stiefvater vom Vermieterr wohnt in der gleichen Stadt und kontolliert zwischenzeitlich den Zustand des Hauses. Freitagmittag, nach dem großen Sturm, tauchte er bei mir auf und teilte mir mit, dass ihn die Nachbarn anriefen und sich wegen dem Dreck auf dem Gehweg HINTER dem Grundstück beschweren. Ich hätte den Sturmdreck (der aus seinen Tannen besteht) unverzüglich zu beseitigen. Die abgefallenen Äste vor dem Haus hätte ich ebenfalls zu beseitigen.
Muss der Vermieter gar nichts machen? Das ist doch unsozial. ICh muss auch den Schneedienst allein verrrichten. Und sollte ich nicht können, muss ich auf eigene Kosten Ersatz beschaffen.
Übrigens: Die Mülltonne soll ich auch allein bezahlen, weil mein VM sie ja nicht nutzt. Ob ich eine Tonne brauche oder nicht, danach fragt keiner. Ich MUSS sie ganz bezahlen.
HILFE!!! Was soll oder kann ich denn tun??? Hat jemand Rat??
im August vergangenen Jahres bin ich in ein Zweifamilienhaus gezogen. Der Vermieter hat seinen Lebensmittelpunkt in einem anderen Bundesland und ist nur gelegentlich vor Ort.
Mein Mietvertrag besteht aus 36 Seiten.

Da mein Vermieter kaum anwesend ist, bin ich verdonnert worden, die verbrauchsabhängigen Nebenkosten zu 75% zu tragen. Es gibt keine Wasseruhren und keine Wärmemengenzähler. Ich kann natürlich nicht kontollieren, ob er die Heizung bis oben aufgedreht hat. Alle anderen Kosten, welche es auch immer sein mögen, werden auf Qm umgelegt.

Ich bewohne die EG. Im MV erlaubt mir der VM Gartennutzung. Der Garten ist nicht mitvermietet. Allerdings habe ich die Pflichten wie bei einer Gartenmitvermietung. Sollte ich den Garten nicht pflegen (so wie er aussieht, hat er noch nie wirkliche Pflege gesehen), würde mein VM einen Gärtner bestellen und die Kosten mir allein in Rechnung stellen. Schließlich hätte ich die Pflicht zur Gartenpflege unterschrieben. Ich muss dazu sagen, dass mir der Vermieter aber kaum Rechte bezüglich des Gartens einräumt. Er hat alles zuwachsen lassen- es von seinem toten Vater übernommen und so soll es auch bleiben. Es kommt kaum Licht ins WZ, weil die Bäume schon irrsinnig hoch sind. Einen kleinen Lebensbaum durfte ich nach Rücksprache nicht entfernen.
Im MV lese ich:
"Dem Mieter obliegt, abwechselnd mit den ebenfalls vertraglich verpflichteten anderen Mietparteien; ......
die Reinigung...Beseitigung von Schnee und Eis...."
Der Anhang" abwechselnd mit den ebenfalls vertraglich verpflichteten anderen Mietparteien..." ist durchgestrichen. Demnach hat er alle Pflichten auf mich allein abgewälzt - meint er.

Ist das korrekt??? Verstößt das nicht gegen Treu und Glauben??? Ich soll alles allein sauberhalten: Treppenhaus, Waschküche, Kellerzugang, Kellertreppe, Garagenzufahrt (seine natürlich auch), Gehweg vor dem Haus, hinter dem Haus (ist auch ein Gehweg), Vorgarten, Eingangstür, Zugang zur Eingangstür, etc...
Ich beziehe eine 60qm Wohnung und zahe dafür 350,- € Kaltmiete. Habe ich mich zusätzlich noch zum Sklaven meines Vermieters gemacht??? Der Stiefvater vom Vermieterr wohnt in der gleichen Stadt und kontolliert zwischenzeitlich den Zustand des Hauses. Freitagmittag, nach dem großen Sturm, tauchte er bei mir auf und teilte mir mit, dass ihn die Nachbarn anriefen und sich wegen dem Dreck auf dem Gehweg HINTER dem Grundstück beschweren. Ich hätte den Sturmdreck (der aus seinen Tannen besteht) unverzüglich zu beseitigen. Die abgefallenen Äste vor dem Haus hätte ich ebenfalls zu beseitigen.
Muss der Vermieter gar nichts machen? Das ist doch unsozial. ICh muss auch den Schneedienst allein verrrichten. Und sollte ich nicht können, muss ich auf eigene Kosten Ersatz beschaffen.

Übrigens: Die Mülltonne soll ich auch allein bezahlen, weil mein VM sie ja nicht nutzt. Ob ich eine Tonne brauche oder nicht, danach fragt keiner. Ich MUSS sie ganz bezahlen.

HILFE!!! Was soll oder kann ich denn tun??? Hat jemand Rat??
