Plötzliche Parkgebühren

Diskutiere Plötzliche Parkgebühren im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir haben folgendes Problem. Seit mehr als 7 Jahren wohnen wir nun schon in unserer Wohnung. Ich sollte vielleicht erwähnen, das der...
  • Plötzliche Parkgebühren Beitrag #1

geddes

Hallo,

wir haben folgendes Problem. Seit mehr als 7 Jahren wohnen wir nun schon in unserer Wohnung. Ich sollte vielleicht erwähnen, das der Vermieter mit im gleichen Haus wohnt. Sechs Jahre lang haben wir mindesten einen Stellplatz im Hof gehabt, zeitweise sogar zwei. Letzten August pflasterte er die Grünfläche vor seinem Grundstück und teilte uns mit, dass wir ab sofort da parken sollen. Das ist mit zwei kleinen Kindern eine Zumutung. Zwischenzeitlich meldeten wir eines unserer Autos ab und brauchten nur noch einen Parkplatz. Er benutzte den zweiten für seinen Firmenwagen. Ab Juli diesen Jahres haben wir aber wieder einen Zweitwagen und plötzlich kam eine Rechnung für Parkplatzgebühr für den Zweitwagen. Es hat nie so eine Vereinbarung gegeben und im Vertrag ist nichts enthalten. Kann er das trotzdem tun?? Müssen wir das zahlen???
 
  • Plötzliche Parkgebühren Beitrag #2

fizzgig

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hmm, wenn es sein privatgrundstueck ist, also von euch nicht gemiete; kann er sowas machen.
wenn in eurem mietvertrag nix steht von wegen stellfläche oä dann denke ich kann er das leider.
auch das ihr da 6jahre ohne probs parken konntet, ich weiss nicht ob es sowas wie eine "besitzstandsregelung" oder wegen "langjähriger duldung" was gibt.
versucht mal mit ihm zu reden, obs da nicht eine andere einigung gäbe, weil das ist einfach nur "schäbig"
 
  • Plötzliche Parkgebühren Beitrag #3

Jerry

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Hi,

es gibt zwar sowas wie ein Gewohnheitsrecht, aber bis das einsetzt, sind die kleinen Kinder erwachsen...

Dass der Vermieter sich mal was Neues wegen der Stellplätze ausdenkt, mag ja angehen - ist ja nicht zuletzt sein Eigentum. Je nachdem, wieviele Parteien im Haus wohnen und wieviele Stellplätze vorhanden sind, kann und muss man als Vermieter sicherlich kontingentieren. Das kann dann z.B. heissen, dass es pro Wohnung einen Stellplatz dazu gibt, ein weiterer aber extra kostet.

Der Haken dabei ist, dass man sowas konsequent ankündigen, am besten sogar vertraglich regeln sollte. Da Ihr schon über längere Zeiträume ohne jedweden Einwand des Vermieters zwei Plätze genutzt habt, und dafür auch nie etwas berechnet wurde, wäre ein offenes Wort mit dem Hinweis "zukünftig müssen wir das leider abrechnen" das mindeste gewesen.

Auch von mir: Sucht das Gespräch, auch wenn es zweifelsfrei der Vermieter zuerst hätte suchen sollen (Für "Im Recht sein" gibt's leider keinen Sonderbonus). Vielleicht gibt's einen nachvollziehbaren Grund für die neuerdings erfolgende Berechnung, vielleicht gibt's sogar Einsicht beim Vermieter, dass die Kommunikation besch...eiden gelaufen ist (auf beides würde ich nicht von vornherein rechnen).

Jerry
 
  • Plötzliche Parkgebühren Beitrag #4

Beluga

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Die Mieter soll vielleicht die Kosten der Pflasterung amortisieren.
Sei froh, dass der Vermieter nur 1 Stellplatz berechnet. :tröst
 
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