Probleme mit Vermieter bei Auszug

Diskutiere Probleme mit Vermieter bei Auszug im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, also, ich bin vor 3 Jahren in meine Wohnung eingezogen...die Wohnung war nicht renoviert (ich habs mir nur nich schriftlich geben lassen)...
  • Probleme mit Vermieter bei Auszug Beitrag #1

mel79

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Hallo,

also, ich bin vor 3 Jahren in meine Wohnung eingezogen...die Wohnung war nicht renoviert (ich habs mir nur nich schriftlich geben lassen)

Nun habe ich schon von mir aus die Küche weiss gestrichen (war vorher hellblau)

Meine Vermieterin meinte nun vorhin das es Fuscharbeit ist, die Farbe hat nich gleichmäßig gedeckt das muß nochmal gemacht werden....

Im Hausflur ist Rauhfaser, an einigen Stellen sind kleine Löcher (nur die Tapete ist dort ab), sie meinte das muß gestrichen werden.

Ich habe an meine Vermieterin nur die Kaltmiete bezahlt, die normalen Umlagen hab ich direkt an die Gemeinde bezahlt....

Nun will sie meine Kaution einbehalten,will sich erkundigen was das kostet (Flur streichen, Küche neu streichen) und will mir nur den Rest überweisen (welcher Betrag das is weiss keiner)

Ist das rechtens?

Wie lang muß sie mir Zeit geben, damit ich die Fehler beheben kann?

Beim streichen des Flures gibts ein Problem...ich wohn in einem ehemaligen 1 Familienhaus im Dachgeschoss, eigentlich müsste ich doch nur die Wand streichen die zu mir hoch führt, oder?

Ich weiss sind viele Sachen auf einmal aber ich hoffe ihr könnt mir nen Rat geben...

danke

gruss mel
 
  • Probleme mit Vermieter bei Auszug Beitrag #2

Capo

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Original von mel79
Hallo,

also, ich bin vor 3 Jahren in meine Wohnung eingezogen...die Wohnung war nicht renoviert (ich habs mir nur nich schriftlich geben lassen)

Nun habe ich schon von mir aus die Küche weiss gestrichen (war vorher hellblau)

Meine Vermieterin meinte nun vorhin das es Fuscharbeit ist, die Farbe hat nich gleichmäßig gedeckt das muß nochmal gemacht werden....
Das kann die Vermeiterin verlangen, wenn die Schönheitsreps nicht fachmännisch sind. Nicht deckend zu streichen, ist die häufigste unfachmännische Streicharbeit..
Original von mel79
Im Hausflur ist Rauhfaser, an einigen Stellen sind kleine Löcher (nur die Tapete ist dort ab), sie meinte das muß gestrichen werden.

Ich habe an meine Vermieterin nur die Kaltmiete bezahlt, die normalen Umlagen hab ich direkt an die Gemeinde bezahlt....

Nun will sie meine Kaution einbehalten,will sich erkundigen was das kostet (Flur streichen, Küche neu streichen) und will mir nur den Rest überweisen (welcher Betrag das is weiss keiner)

Ist das rechtens?
Der Hausflur geht dich nix an. Das ist Vermietersache bzw allgemeine Instandhaltung. Die Schönheitsreps beziehen sich nur auf die Wohnung.
Original von mel79
Wie lang muß sie mir Zeit geben, damit ich die Fehler beheben kann?
Für 2 Zimmer sollten 2 Wochen locker reichen.
Original von mel79
Beim streichen des Flures gibts ein Problem...ich wohn in einem ehemaligen 1 Familienhaus im Dachgeschoss, eigentlich müsste ich doch nur die Wand streichen die zu mir hoch führt, oder?
siehe oben
Original von mel79
Ich weiss sind viele Sachen auf einmal aber ich hoffe ihr könnt mir nen Rat geben...

danke

gruss mel
 
  • Probleme mit Vermieter bei Auszug Beitrag #3

mel79

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Danke dir erstmal,

hab aber nu erfahren das meine "schönheitsrep. klausel" nicht zulässig ist, ich demnach gar nich streichen hätte müssen....

LG Mel
 
  • Probleme mit Vermieter bei Auszug Beitrag #4

Capo

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Bitte sag mir nicht, dass du das letzlich veröffentliche Urteil des BGH meinst, das starre Fristen als unrechtmäßig bewertet. (Was auch okay ist) Aber die meisten Mieter gehen von starren Fristen aus, wo gar keine sind...
 
  • Probleme mit Vermieter bei Auszug Beitrag #5

mel79

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öhm doch genau das meinte ich und die anwältin die ich gefragt hatte gab mir recht...
 
  • Probleme mit Vermieter bei Auszug Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von capo
Bitte sag mir nicht, dass du das letzlich veröffentliche Urteil des BGH meinst, das starre Fristen als unrechtmäßig bewertet. (Was auch okay ist) Aber die meisten Mieter gehen von starren Fristen aus, wo gar keine sind...

Was sind denn für DICH Starre fristen? und wodurch werden Sie automatisch nicht zu starre fristen, jetzt komm nicht mit dem satz, dass die Fristen verlängert bzw. verkürzt werden können, so wie es der abbnutzungsgrad bestimmt...
 
  • Probleme mit Vermieter bei Auszug Beitrag #7

Capo

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Ich würde auch anführen, dass die Wörtchen "im allgemeinen" sehr wichtig sind.
 
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