Cora
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 03.12.2006
- Beiträge
- 4
- Zustimmungen
- 0
Hallo alle zusammen,
ich habe eigentlich ganz viele Fragen, versuche mal einiermaßen verständlich meine Situation zu beschreiben.
Es sind zwei Elternhäuser welche vermietet sind. Miteigentümer ist mein Schwager mit Mehrheit und wir als Minderheit.
Als Verwalter wurde im Jahr 2000 die Frau meines Schwagers bestellt.
Wir waren nicht damit einverstanden, da kein Vertrauensverhältnis besteht, jedoch hatten wir auch keine Chance dagegenzustimmen, da wir die Minderheit der Stimmen haben.
Es wurde kein schriftlicher Verwaltervertrag gemacht sondern beim Rechtsanwalt wurde sie ernannt u. auch ein Betrag festgelegt der zu zahlen ist monatlich.
Jährlich ärgern wir uns auf neue, die Abrechnung kommt zum Ende des Jahres, für uns viel zu spät, da wir diese auch für den Steuerberater benötigen.
Ständig sind Fehler drin.
Wir haben absolut keine Kontrolle darüber, ob alles rechtens ist, was dort durch den Verwalter geschieht.
Nun haben ich letzte Woche die Abrechnung für das Jahr 2005 bekommen.
Laut Kontoauszügen konnte ich keinen einzigen monatlichen Zahlungseingang des Hausgeldes von meinem Miteigentümer sehen.
Das Konto der Hausverwaltung läuft auf deren Namen und ist mit fast 10000 Euro überzogen. Diese Zinsen, muss ich natürlich mit meinem Miteigentumsanteil jährlich zahlen.
Die Instandhaltungsrücklagenl laufen auch auf diese Konto....keine Spur wo die versteckt sind.
Da die Hausverwaltung wie gesagt, die Frau des Hauptmiteingentümer sind, habe ich ja gar keine Kontrolle.
Nur zu gerne würde ich gerichtlich diese Frau als Verwalter abbestellen.
Allerdings kann ich mir dies garnicht finanziell leisten.
Auf den Kosten bleibe ich ja sitzen.
Seit dem Jahr 2000 haben insgesamt 2 Eigentümerversammlungen stattgefunden.
In der zweiten wurde die Verwalterin dazu ermächtigt, Hausgeldforderungen per Rechtsanwalt einzutreiben.
Wieso macht sie dies nicht bei Ihrem Mann?
Der Wirtschaftsplan wird jährlich mit der Abrechnung versendet u. wir müssen nur unterschreiben.
Wie gehe ich wohl am geschicktesten vor? Welche möglichekeiten habe ich ohne Rechtsanwalt?
Oder darf ich zum Anwalt und die Gemeinschaft trägt die Kosten?
Über Eure Meinung würde ich mich freuen,
Liebe Grüße
Cora
ein Gewerbe hat meine Verwalterin nicht angemeldet, denn die Kosten kann ich nichtmal absetzten, da sie die MWst nicht ausweist. und quasi keine Rechnung schickt.
ich habe eigentlich ganz viele Fragen, versuche mal einiermaßen verständlich meine Situation zu beschreiben.
Es sind zwei Elternhäuser welche vermietet sind. Miteigentümer ist mein Schwager mit Mehrheit und wir als Minderheit.
Als Verwalter wurde im Jahr 2000 die Frau meines Schwagers bestellt.
Wir waren nicht damit einverstanden, da kein Vertrauensverhältnis besteht, jedoch hatten wir auch keine Chance dagegenzustimmen, da wir die Minderheit der Stimmen haben.
Es wurde kein schriftlicher Verwaltervertrag gemacht sondern beim Rechtsanwalt wurde sie ernannt u. auch ein Betrag festgelegt der zu zahlen ist monatlich.
Jährlich ärgern wir uns auf neue, die Abrechnung kommt zum Ende des Jahres, für uns viel zu spät, da wir diese auch für den Steuerberater benötigen.
Ständig sind Fehler drin.
Wir haben absolut keine Kontrolle darüber, ob alles rechtens ist, was dort durch den Verwalter geschieht.
Nun haben ich letzte Woche die Abrechnung für das Jahr 2005 bekommen.
Laut Kontoauszügen konnte ich keinen einzigen monatlichen Zahlungseingang des Hausgeldes von meinem Miteigentümer sehen.
Das Konto der Hausverwaltung läuft auf deren Namen und ist mit fast 10000 Euro überzogen. Diese Zinsen, muss ich natürlich mit meinem Miteigentumsanteil jährlich zahlen.
Die Instandhaltungsrücklagenl laufen auch auf diese Konto....keine Spur wo die versteckt sind.
Da die Hausverwaltung wie gesagt, die Frau des Hauptmiteingentümer sind, habe ich ja gar keine Kontrolle.
Nur zu gerne würde ich gerichtlich diese Frau als Verwalter abbestellen.
Allerdings kann ich mir dies garnicht finanziell leisten.
Auf den Kosten bleibe ich ja sitzen.
Seit dem Jahr 2000 haben insgesamt 2 Eigentümerversammlungen stattgefunden.
In der zweiten wurde die Verwalterin dazu ermächtigt, Hausgeldforderungen per Rechtsanwalt einzutreiben.
Wieso macht sie dies nicht bei Ihrem Mann?
Der Wirtschaftsplan wird jährlich mit der Abrechnung versendet u. wir müssen nur unterschreiben.
Wie gehe ich wohl am geschicktesten vor? Welche möglichekeiten habe ich ohne Rechtsanwalt?
Oder darf ich zum Anwalt und die Gemeinschaft trägt die Kosten?
Über Eure Meinung würde ich mich freuen,
Liebe Grüße
Cora
ein Gewerbe hat meine Verwalterin nicht angemeldet, denn die Kosten kann ich nichtmal absetzten, da sie die MWst nicht ausweist. und quasi keine Rechnung schickt.