Beirad_Kasimir
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Auch der "rechtswidrig entlassene" Verwalter hat ein Anfechtungsrecht!
Wo steht das?
Auch der "rechtswidrig entlassene" Verwalter hat ein Anfechtungsrecht!
Auch der "rechtswidrig entlassene" Verwalter hat ein Anfechtungsrecht!
U.a. im www auf Seiten von Juristen.Wo steht das?
Dann muß es stimmen.U.a. im www auf Seiten von Juristen.
Ich gestehe. Es sind aF-Juristen-Ausführungen. Auch der BGH hat dazu in Urzeiten (also ganz sicher vor der letzten WEG-Reform) geurteilt.Sind das aF- oder nF-Juristen?
Gegenfrage: Was war noch einmal der konstituierende Akt für Beschlüsse der Eigentümer? (Und falls der Sarkasmus nicht ausreichend erkennbar ist: Wer diese Frage nicht spontan beantworten kann, sollte keine Eigentümerversammlung durchführen und ihr erst recht nicht vorsitzen. Andernfalls hat man nach der Versammlung nämlich ggf. wirklich einen "Verwalter elected" - und das will niemand.)Einstweilen noch eine Frage:
Wie weist eine WEG gegenüber dem Ex-Verwalter seine Abberufung nach, wenn der in Abwesenheit abberufen wurde und es noch keinen neuen amtierenden Verwalter (nur einen Verwalter elected) gibt?
Fairerweise möchte man anmerken, dass zumindest aus den bisherigen Ausführungen für mich nicht ersichtlich ist, woher eine Nichtigkeit der Verwalterbestellung kommen sollte. Das muss nichts heißen, in Neuselbrunn hat man sicherlich auch keine Nichtigkeit erkannt, bis mal jemand etwas genauer hingeschaut hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass man Dinge nicht weiß, die man nicht weiß.Hierzu ein Fall aus dem RL, Streitwert sind ein paar lumpige Millionen, Gerichtsverfahren ist m.W. nach 2 Jahren noch nicht endgültig abgeschlossen:
Fairerweise möchte man anmerken, dass zumindest aus den bisherigen Ausführungen für mich nicht ersichtlich ist, woher eine Nichtigkeit der Verwalterbestellung kommen sollte. Das muss nichts heißen, in Neuselbrunn hat man sicherlich auch keine Nichtigkeit erkannt, bis mal jemand etwas genauer hingeschaut hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass man Dinge nicht weiß, die man nicht weiß.![]()
Es ist immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich manche Foristen davon ausgehen, dass ein Fragesteller die Antwort auf eine von ihm selbst gestellte Frage nicht kennt. ("Weil er sie sonst nicht stellen würde.")Wer diese Frage nicht spontan beantworten kann, sollte keine Eigentümerversammlung durchführen und ihr erst recht nicht vorsitzen.
Wenn jemand einen Grund finden will wird er sicher einen finden, und wenn dann ein Richter darauf anspringt!
Hast Du was genommen?.... somit nicht „blind“ ins Unglück zu rennen.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich manche Foristen davon ausgehen, dass ein Fragesteller die Antwort auf eine von ihm selbst gestellte Frage nicht kennt. ("Weil er sie sonst nicht stellen würde.")
Vielleicht waren manche Foristen schlicht (noch) nicht auf "Quiz-Fragen" vorbereitet...Es ist immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich manche Foristen davon ausgehen, dass ein Fragesteller die Antwort auf eine von ihm selbst gestellte Frage nicht kennt.
UppsHast Du was genommen?
Ich werde in Kürze schreiben, wie wir die Sache im richtigen Leben weitergeführt haben.
Die Abberufung erfolgt durch Beschlussfassung und Beschlussverkündung.Wie weist eine WEG gegenüber dem Ex-Verwalter seine Abberufung nach, wenn der in Abwesenheit abberufen wurde und es noch keinen neuen amtierenden Verwalter (nur einen Verwalter elected) gibt?
Unsere Idee:
Der Verwaltungsbeirat schreibt einen Brief an den Ex-Verwalter mit der Nachricht seiner Abberufung. Als Anlage wird eine Kopie des Beschlussprotokolls beigefügt.
Außerdem wird dem Ex-Verwalter angeboten, dass er das Original-Protokoll beim Verwaltungsbeirat einsehen kann.
Die eigentliche Nachweisfunktion geht ja vom Original-Protokoll aus.
Die Frage ist eben, wer wem gegenüber diesen Nachweis zu erbringen oder anzubieten hat.
.... Streitwert sind ein paar lumpige Millionen, Gerichtsverfahren ist m.W. nach 2 Jahren noch nicht endgültig abgeschlossen:
Wenn jemand einen Grund finden will wird er sicher einen finden, ....
Nichtigkeit, Unglück, Blindheit, Rückkehr des Antichristen, Rückenmarkschwund …... somit nicht „blind“ ins Unglück zu rennen
Scheinst ja Erfahrung mit zu haben oder wie?Da dachte ich sofort an Drogen …
Aber im vorliegenden Fall liegt weder eine Rechtswidrigkeit noch gar eine Nichtigkeit vor.
(weder nicht festgestellte noch festgestellte)
Das werde ich tun.aber mach mal und berichte dann wie das in RL ausgegangen ist
Der Verwalter ist mittlerweile abberufen.Das werde ich tun.