prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat

Diskutiere prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Wo steht das?
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #23

Beirad_Kasimir

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U.a. im www auf Seiten von Juristen.
Dann muß es stimmen.

Sind das aF- oder nF-Juristen?

Tante Edith meint: Vor der WEG-Reform waren auch die Verwalter anfechtungsberechtigt.
Nach der WEG-reform sind sie das nicht mehr.

Zitat aus dem Referentenentwurf des Justizministeriums (Seite 88):
Der Entwurf sieht anders als das geltende Recht aber keine Anfechtungsklage des Verwalters vor. Praktisch relevant ist die Anfechtung durch den Verwalter bislang, wenn seine Abberufung nur aus wichtigem Grund zulässig ist und die Abberufung aus seiner Sicht ohne
einen solchen Grund beschlossen wurde. Nach dem Entwurf kann die Abberufung des Verwalters jedoch nicht mehr beschränkt werden (vergleiche die Begründung zur Aufhebung von § 26 Absatz 1 Satz 3). Insoweit entfällt auch das Bedürfnis, dem Verwalter ein Klage-
recht einzuräumen.
 
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  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #24
Fremdling

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  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #25

Beirad_Kasimir

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Ich werde in Kürze schreiben, wie wir die Sache im richtigen Leben weitergeführt haben.

Einstweilen noch eine Frage:
Wie weist eine WEG gegenüber dem Ex-Verwalter seine Abberufung nach, wenn der in Abwesenheit abberufen wurde und es noch keinen neuen amtierenden Verwalter (nur einen Verwalter elected) gibt?

Unsere Idee:
Der Verwaltungsbeirat schreibt einen Brief an den Ex-Verwalter mit der Nachricht seiner Abberufung. Als Anlage wird eine Kopie des Beschlussprotokolls beigefügt.
Außerdem wird dem Ex-Verwalter angeboten, dass er das Original-Protokoll beim Verwaltungsbeirat einsehen kann.

Die eigentliche Nachweisfunktion geht ja vom Original-Protokoll aus.
Die Frage ist eben, wer wem gegenüber diesen Nachweis zu erbringen oder anzubieten hat.
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #26
immobiliensammler

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Ich bin ja eigentlich schon aus dem Thema raus, nur folgender warnender Hinweis: Wenn irgendein Miteigentümer später argumentiert, der dann handelnde Verwalter sei gar nicht ordnungsgemäß bestellt worden (z.B. weil der laut Gericht immer noch amtierende Verwalter nicht zur Wahlversammlung eingeladen hat) kann das verdammt teuer werden.

Hierzu ein Fall aus dem RL, Streitwert sind ein paar lumpige Millionen, Gerichtsverfahren ist m.W. nach 2 Jahren noch nicht endgültig abgeschlossen:

 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #27
Andres

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Einstweilen noch eine Frage:
Wie weist eine WEG gegenüber dem Ex-Verwalter seine Abberufung nach, wenn der in Abwesenheit abberufen wurde und es noch keinen neuen amtierenden Verwalter (nur einen Verwalter elected) gibt?
Gegenfrage: Was war noch einmal der konstituierende Akt für Beschlüsse der Eigentümer? (Und falls der Sarkasmus nicht ausreichend erkennbar ist: Wer diese Frage nicht spontan beantworten kann, sollte keine Eigentümerversammlung durchführen und ihr erst recht nicht vorsitzen. Andernfalls hat man nach der Versammlung nämlich ggf. wirklich einen "Verwalter elected" - und das will niemand.)

Hierzu ein Fall aus dem RL, Streitwert sind ein paar lumpige Millionen, Gerichtsverfahren ist m.W. nach 2 Jahren noch nicht endgültig abgeschlossen:
Fairerweise möchte man anmerken, dass zumindest aus den bisherigen Ausführungen für mich nicht ersichtlich ist, woher eine Nichtigkeit der Verwalterbestellung kommen sollte. Das muss nichts heißen, in Neuselbrunn hat man sicherlich auch keine Nichtigkeit erkannt, bis mal jemand etwas genauer hingeschaut hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass man Dinge nicht weiß, die man nicht weiß. :)
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #28
immobiliensammler

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Fairerweise möchte man anmerken, dass zumindest aus den bisherigen Ausführungen für mich nicht ersichtlich ist, woher eine Nichtigkeit der Verwalterbestellung kommen sollte. Das muss nichts heißen, in Neuselbrunn hat man sicherlich auch keine Nichtigkeit erkannt, bis mal jemand etwas genauer hingeschaut hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass man Dinge nicht weiß, die man nicht weiß. :)

Naja, was wenn irgendwann mal ein Gericht feststellt dass derjenige der die Versammlung einberufen hat dazu gar nicht befugt war, das Protokoll über die Wahl des Verwalters von einer zuständigen Person nicht mitunterzeichnet wurde oder oder oder ......

Wenn jemand einen Grund finden will wird er sicher einen finden, und wenn dann ein Richter darauf anspringt!
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #29

Beirad_Kasimir

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Wer diese Frage nicht spontan beantworten kann, sollte keine Eigentümerversammlung durchführen und ihr erst recht nicht vorsitzen.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich manche Foristen davon ausgehen, dass ein Fragesteller die Antwort auf eine von ihm selbst gestellte Frage nicht kennt. ("Weil er sie sonst nicht stellen würde.")
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #30
SaMaa

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…und ich finde es immer wieder erstaunlich, wie sich selbst als „unwissend Bezeichnende“, nicht erkennen, dass eine Frage auch positiv gemeint sein kann z.b um zum Nachdenken an zu regen und/oder somit nicht „blind“ ins Unglück zu rennen
 
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  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #31

Beirad_Kasimir

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Wenn jemand einen Grund finden will wird er sicher einen finden, und wenn dann ein Richter darauf anspringt!

Wenn ...

Aber im vorliegenden Fall liegt weder eine Rechtswidrigkeit noch gar eine Nichtigkeit vor.
(weder nicht festgestellte noch festgestellte)

Es gibt auch niemanden der eine Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage anstrengen würde.
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #33
Goldhamster

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Hallo @kasimir

willkommen hier im Forum. Den Sachverhalt kann ich als Hamster leider nicht abschließend beurteilen. Aber darf ich dich fragen, was du mit diesem Beitrag aussagen wolltest?:

Es ist immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich manche Foristen davon ausgehen, dass ein Fragesteller die Antwort auf eine von ihm selbst gestellte Frage nicht kennt. ("Weil er sie sonst nicht stellen würde.")


Ein Jurist würde jetzt bestimmt durch dein "Handeln" - das Einstellen einer Frage in einem Forum - ebenso vorerst von einer Unwissenheit bzw. Unsicherheit ausgehen.


Mit allen vier Pfoten schreibt auf der Tastatur
DER HAMSTER
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #34
Fremdling

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Es ist immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich manche Foristen davon ausgehen, dass ein Fragesteller die Antwort auf eine von ihm selbst gestellte Frage nicht kennt.
Vielleicht waren manche Foristen schlicht (noch) nicht auf "Quiz-Fragen" vorbereitet...
Hast Du was genommen?
Upps :)? - Contenance.
Ich werde in Kürze schreiben, wie wir die Sache im richtigen Leben weitergeführt haben.
:danke ... speziell verspüre ich Interesse zu erfahren, ob Euer "entlassener" Verwalter sich wahrlich grämt oder gar erleichtert zeigt.
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #35
Cordula

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Wie weist eine WEG gegenüber dem Ex-Verwalter seine Abberufung nach, wenn der in Abwesenheit abberufen wurde und es noch keinen neuen amtierenden Verwalter (nur einen Verwalter elected) gibt?

Unsere Idee:
Der Verwaltungsbeirat schreibt einen Brief an den Ex-Verwalter mit der Nachricht seiner Abberufung. Als Anlage wird eine Kopie des Beschlussprotokolls beigefügt.
Außerdem wird dem Ex-Verwalter angeboten, dass er das Original-Protokoll beim Verwaltungsbeirat einsehen kann.

Die eigentliche Nachweisfunktion geht ja vom Original-Protokoll aus.
Die Frage ist eben, wer wem gegenüber diesen Nachweis zu erbringen oder anzubieten hat.
Die Abberufung erfolgt durch Beschlussfassung und Beschlussverkündung.
Einen Nachweis braucht es nicht.

Anders sieht es beim schuldrechtlichen Teil der Verwalterbeziehung aus.
Am besten die Verwaltungsbeiräte erstellen mehrere Original-Niederschriften und lassen jedem Hauptbeteiligten ein Original zukommen.
(zur Beweiskraft: § 24 Abs. 6 WEG iVm § 416 ZPO)

Die Eigentümer, die Holzklasse, bekommt nur je eine Kopie.
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #36

Beirad_Kasimir

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.... Streitwert sind ein paar lumpige Millionen, Gerichtsverfahren ist m.W. nach 2 Jahren noch nicht endgültig abgeschlossen:
Wenn jemand einen Grund finden will wird er sicher einen finden, ....
... somit nicht „blind“ ins Unglück zu rennen
Nichtigkeit, Unglück, Blindheit, Rückkehr des Antichristen, Rückenmarkschwund …

Schwarze Pädagogik im Internet.

Da dachte ich sofort an Drogen …
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #38
immobiliensammler

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Aber im vorliegenden Fall liegt weder eine Rechtswidrigkeit noch gar eine Nichtigkeit vor.
(weder nicht festgestellte noch festgestellte)

Echt, ein nicht Befugter lädt zu einer Eigentümerversammlung ein, dieser geriert sich dann unbefugterweise als Versammlungsleiter und unterschreibt das Protokoll

aber mach mal und berichte dann wie das in RL ausgegangen ist
 
  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #39

Beirad_Kasimir

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  • prophylaktische Einladung durch den Verwaltungsbeirat Beitrag #40

Beirad_Kasimir

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Das werde ich tun.
Der Verwalter ist mittlerweile abberufen.

Ausgangspunkt war, dass er die Einberufung einer ETV zu seiner Abberufung verschleppt hat.

Wir haben deshalb als Verwaltungsbeirat einfach eingeladen und dafür gesorgt, dass der Verwalter davon erfuhr.

Zwei (!) Tage später lud er selbst ein für den 23.12.. Wir stornierten dann unsere Einladung.

Er wurde dann einstimmig in „seiner“ ETV abberufen.
 
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