hispa
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Hallo,
ich habe 2 Immobilien, eine zur Hälfte selbstgenutzt und die andere komplett vermietet.
1 Fall - die anteilig selbstgenutzte Immo / Anlage seit 2022 vorhanden
Für die selbstgenutzte Immobilie habe ich 2022 eine PV-Anlage angeschafft, Kosten ca. 20.000€
Die Anlage ist betriebsbereit und kann noch 2022 oder 2023 offiziell angemeldet werden
(eigentlich wollte ich wg. 70% Regelung noch bis 2023 warten, muss aber nicht sein)
Ich werde meinem Mieter in der Einliegerwohnung ab 2023 PV-Strom verkaufen (einfach über Zwischenzähler).
Die Einnahmen sind ab 2023 ja EKSt- und USt frei.
Fragen:
a) muss ich überhaupt ein PV-Gewerbe anmelden, um meinem Mieter PV-Strom zu verkaufen ?
b) Kann ich die Anschaffungskosten (20.000€) anteilig (also 10.000€) als Vermietungs-Werbungskosten in 2022 ansetzen (also ohne dass ein PV-Gewerbe angemeldet wurde ?)
2. Fall - die komplett vermietete Immo / noch ohne PV
Für die komplett vermietete Immo bin ich auch am überlegen, noch 2022 eine PV Anlage zu kaufen.
Montage mache ich selbst - in 2023. Materialkosten auch hier ca. 20.000€
Auch hier möchte ich ab 2023 meinen Mietern PV-Strom verkaufen (über Zwischenzähler).
Diese Einnahmen sind ab 2023 ja EKSt- und USt frei.
Fragen:
c) Kann ich die Anschaffungskosten (20.000€) 2022 als Werbungskosten ansetzen ?
In 2023 wird wohl nicht mehr gehen, da die Einnahmen ja steuerbefreit sind.
Ich habe (noch) kein PV-Gewerbe angemeldet, könnte/würde dies aber ggf noch in 2022 tun.
Überlegenswert wäre hier das sowieso weil ich dann 2022 zwar dann die MWst. zahle aber
die lasse ich mir dann 2023 rückerstatten .... die sind als Einnahme in der EÜR dann steuerfrei.
Warum nicht bis 2023 warten ? => Ich gehe davon aus, dass ab 2023 wg. Null-Steuer alle bestellen wollen
und die Preise nochmal 20% oder mehr steigen und noch mehr Händler Lieferprobleme bekommen.
Das was ich brauche ist JETZT noch ab Lager lieferbar. Zudem wie gesagt denke ich dass
ab 2023 keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden können.
Viele Grüße
Ralf
ich habe 2 Immobilien, eine zur Hälfte selbstgenutzt und die andere komplett vermietet.
1 Fall - die anteilig selbstgenutzte Immo / Anlage seit 2022 vorhanden
Für die selbstgenutzte Immobilie habe ich 2022 eine PV-Anlage angeschafft, Kosten ca. 20.000€
Die Anlage ist betriebsbereit und kann noch 2022 oder 2023 offiziell angemeldet werden
(eigentlich wollte ich wg. 70% Regelung noch bis 2023 warten, muss aber nicht sein)
Ich werde meinem Mieter in der Einliegerwohnung ab 2023 PV-Strom verkaufen (einfach über Zwischenzähler).
Die Einnahmen sind ab 2023 ja EKSt- und USt frei.
Fragen:
a) muss ich überhaupt ein PV-Gewerbe anmelden, um meinem Mieter PV-Strom zu verkaufen ?
b) Kann ich die Anschaffungskosten (20.000€) anteilig (also 10.000€) als Vermietungs-Werbungskosten in 2022 ansetzen (also ohne dass ein PV-Gewerbe angemeldet wurde ?)
2. Fall - die komplett vermietete Immo / noch ohne PV
Für die komplett vermietete Immo bin ich auch am überlegen, noch 2022 eine PV Anlage zu kaufen.
Montage mache ich selbst - in 2023. Materialkosten auch hier ca. 20.000€
Auch hier möchte ich ab 2023 meinen Mietern PV-Strom verkaufen (über Zwischenzähler).
Diese Einnahmen sind ab 2023 ja EKSt- und USt frei.
Fragen:
c) Kann ich die Anschaffungskosten (20.000€) 2022 als Werbungskosten ansetzen ?
In 2023 wird wohl nicht mehr gehen, da die Einnahmen ja steuerbefreit sind.
Ich habe (noch) kein PV-Gewerbe angemeldet, könnte/würde dies aber ggf noch in 2022 tun.
Überlegenswert wäre hier das sowieso weil ich dann 2022 zwar dann die MWst. zahle aber
die lasse ich mir dann 2023 rückerstatten .... die sind als Einnahme in der EÜR dann steuerfrei.
Warum nicht bis 2023 warten ? => Ich gehe davon aus, dass ab 2023 wg. Null-Steuer alle bestellen wollen
und die Preise nochmal 20% oder mehr steigen und noch mehr Händler Lieferprobleme bekommen.
Das was ich brauche ist JETZT noch ab Lager lieferbar. Zudem wie gesagt denke ich dass
ab 2023 keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden können.
Viele Grüße
Ralf