tobwen
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 02.07.2018
- Beiträge
- 15
- Zustimmungen
- 0
Soweit bekannt muss man ja für seine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage in der neuen Grundsteuer-Erklärung auch eine qm-Zahl angeben.
Was, wenn die genaue Zahl unbekannt ist bzw. genauer: wenn es zwei Dokumente gibt deren Angaben um 3 qm abweichen?
Kann diese Angabe überhaupt vom Finanzamt überprüft werden?
Wenn ja, wie?
Wenn ja: Warum wird diese Angabe nicht gleich automatisch zugesteuert sondern vom Eigentümer abgefragt?
Tobias
Was, wenn die genaue Zahl unbekannt ist bzw. genauer: wenn es zwei Dokumente gibt deren Angaben um 3 qm abweichen?
Kann diese Angabe überhaupt vom Finanzamt überprüft werden?
Wenn ja, wie?
Wenn ja: Warum wird diese Angabe nicht gleich automatisch zugesteuert sondern vom Eigentümer abgefragt?
Tobias