Ellie
Hi,
ist es notwendig bei einem Zeitmietvertrag gem. §575 BGB, dass der Vermieter den KONKRETEN Befristungsgrund angeben muss?
Die meisten Standardverträge geben u.a. die Option "Der Vermieter will nach Ablauf der Mietzeit... die Räume als Wohnung für sich, seine Familienagehörigen ODER Angehörige seines Haushalts nutzen."
Muss der Vermieter den Grund noch spezifizieren, d.h. eine der 3 Möglichkeiten konkret benennen / unterstreichen,
oder geht das Mietverhältnis in ein unbefristetes über, wenn hier nur das Kreuz vor allem gesetzt wird?
Ellie
ist es notwendig bei einem Zeitmietvertrag gem. §575 BGB, dass der Vermieter den KONKRETEN Befristungsgrund angeben muss?
Die meisten Standardverträge geben u.a. die Option "Der Vermieter will nach Ablauf der Mietzeit... die Räume als Wohnung für sich, seine Familienagehörigen ODER Angehörige seines Haushalts nutzen."
Muss der Vermieter den Grund noch spezifizieren, d.h. eine der 3 Möglichkeiten konkret benennen / unterstreichen,
oder geht das Mietverhältnis in ein unbefristetes über, wenn hier nur das Kreuz vor allem gesetzt wird?
Ellie