Ja also die Berechnung funktioniert ja ganz einfach durch die Formel.
K = KQ * Kc
Die anderen beiden Faktoren (Umgebungstemperatur, Abweichung Montage), welche sowieso überall mit 1 angenommen werden, lasse ich mal außen vor.
Der KQ Wert ist die Leistung in kw und der kc wert der Korrekturfaktor, denn die Auflagefläche der Wärmeplatte ist ja überall ein wenig anders.
Bei einem Plattenheizkörper wird die Auflagefläche schneller heiß, als bei einem Rippen Heizkörper.
Dieser KC Wert steht eigentlich in den Datenbanken der HKV Hersteller (Hornbach ist nicht das Problem, Leistungsangaben stehen dort). Wenn ich mir allerdings die Datenbank von Qundis ansehe (die ich in älterer Version habe), dann scheinen die auch mal grundsätzlich fast jeden Badheizer den gleichen KC Wert zuzuordnung. Wahrscheinlich wurde davon dann einer mal irgendwann gemessen. Aber hauptsache man kann mit 3000 geprüften Heizkörpern werben.
Ich habe schon versucht Vergleichsobjekte raus zu suchen, aber mein Heizer hat 25 mm Querrohre und ein D Profil mit 40/35 mm. Die meisten dort gelisteten weichen im D Profil etwas ab und haben andere Teilungen. Wenn aber 90-100 Badheizer den gleichen KC Wert haben, trotz leicht unterschiedlichen Rohrdurchmessern und Teilungen, werde ich den Wert wahrscheinlich nehmen können.
Mit schriftlichen Einverständnis der eigenen Heizkörperbewertung sollte das klappen und rechtlich in Ordnung sein, oder? (Vielen Dank für den Hinweis, die Möglichkeit hatte ich nicht in Betracht gezogen)