Räumung einer Wohnung

Diskutiere Räumung einer Wohnung im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, gegen einen Mieter habe ich Räumungsklage eingereicht, da dieser seit mehr als einem Jahr keine Miete mehr bezahlt hat. Noch dazu wurde er...
  • Räumung einer Wohnung Beitrag #1

Simone

Hallo,

gegen einen Mieter habe ich Räumungsklage eingereicht, da dieser seit mehr als einem Jahr keine Miete mehr bezahlt hat. Noch dazu wurde er vor ca. 10 Monaten eingesperrt. Die Räumungsklage ist seit Ende Januar 2006 durch.
Ich habe keine Einverständniserklärung des Noch-Mieters, dass ich die Wohung räumen darf. Er macht auch keine Anstalten diese von Bekannten räumen zu lassen. Da ich wohl nie mein Geld von dem Herren sehen werde möchte ich auch keine Externe Firma mit der Räumung beauftragen.
Ich habe allerdings die Möglichkeit die Habseligkeiten einzulagern.

Kann mich der Mieter verklagen, wenn ich die Wohnung einfach so räume, was kann mir schlimmstenfalls dadurch passieren.

Die Wohnung ist inzwischen in einem schlechten Zustand... und muss dringend gereinigt werden...

Was kann man hier tun??
Vielen Dank
Simone
 
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  • Räumung einer Wohnung Beitrag #2

Capo

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Nach einer erfolgreichen Räumungsklage: Räumen mit einem Gerichtsvollzieher. Schnellstmöglich einen Termin festlegen und gut is. Zumindest Zeugen müssen vorhanden sein und Fotos gemacht werden. (evtl Klage wg Sachbeschädigung möglich)

Ohne alles ist das sehr riskant. Die Einlagerung hat trotzdem zu erfolgen.
 
  • Räumung einer Wohnung Beitrag #3

RMHV

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Original von capo
Nach einer erfolgreichen Räumungsklage: Räumen mit einem Gerichtsvollzieher. Schnellstmöglich einen Termin festlegen und gut is. Zumindest Zeugen müssen vorhanden sein und Fotos gemacht werden. (evtl Klage wg Sachbeschädigung möglich)

Ohne alles ist das sehr riskant. Die Einlagerung hat trotzdem zu erfolgen.

Grundsätzlich geht, zumindest wenn man sich nicht rechtswidrig verhalten will, ohne Gerichtsvollzieher gar nichts.
Räumt der Gerichtsvollzieher, wird man sich keine Gedanken über den Zustand oder eventuelle Beschädigungen irgendwelcher Gegenstände machen müssen.
Zur Reduzierung der Kosten kann man ein Verfahren anwenden, das üblicherweise als "Berliner Räumung" bezeichnet wird. Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher wird dabei auf die Vollstreckung des Herausgabeanspruchs beschränkt. Der Vermieter übt sein Vermieterpfandrecht an sämtlichen Gegenständen in der Wohnung aus. Der Gerichtsvollzieher hat nicht zu prüfen, ob einzelne Gegenstände vielleicht nicht pfändbar sind. Er lässt lediglich die Tür öffnen, ein neues Schloss einbauen und verschafft dem Vermieter so den Besitz der Mietsache. Der Vermieter lagert nun die Gegenstände des Mieters ein und gibt selbstverständlich dem Mieter auf dessen Verlangen nicht pfändbare Gegenstände heraus. Selbstverständlich sollte der Vermiter bei diesem Verfahren auf eine Dokumentation des Zustands der einzelnen Gegenstände Wert legen.

Im Unterschied zur Räumung durch den Gerichtsvollzieher hat der Vermieter bei der Berliner Räumung nicht für den Abtransport und die Einlagerung der Wohnungseinrichtung oder den Transport zu einer neuen Wohnung des Mieters durch eine Spedition zu zahlen. Es fallen lediglich die mit Sicherheit niedrigeren Kosten für den Transport durch den Vermieter von der Wohnung zum Einlagerungsort an. Will der Mieter irgendwelche Gegenstände zurück haben, wird er sich selbst um den Tranport kümmern müssen und kann sich den Umzug nicht auch noch vom Vermieter bezahlen lassen.
 
  • Räumung einer Wohnung Beitrag #4

Simone

Vielen Dank für diese Informationen. Meine Anwältin konnte mir dies nicht geben. Klasse.

Noch eine Frage.

Gibt es eine Frist wie lange ich die Gegenstände aufbewahren muss?

Vielen Dank nochmal und schönes Wochenende
Simone
 
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