Räumung trotz Wegfalls des Eigenbedarfs

Diskutiere Räumung trotz Wegfalls des Eigenbedarfs im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; „Höchst problematisch und nur schwer nachvollziehbar ist die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 339/04) zum Eigenbedarf“...
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sonnenstern228

„Höchst problematisch und nur schwer nachvollziehbar ist die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 339/04) zum Eigenbedarf“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips.

Das höchste deutsche Zivilgericht hatte geurteilt, dass ein Vermieter seinen Mieter nicht informieren muss, wenn der Eigenbedarfsgrund während einer gerichtlichen Räumungsfrist wegfällt. Die Hinweispflicht besteht nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Der Vermieter hatte wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil er die Mietwohnung für seine Schwiegermutter benötigte. Die Mieter widersprachen der Kündigung. Im anschließenden Räumungsprozess gewährte das Landgericht Hamburg den Mietern eine Räumungsfrist bis zum 31. Juli. Am 25. Juni starb die Schwiegermutter, die Mieter erfuhren hiervon nichts und räumten im September die Wohnung.

„Die Argumentation des Bundesgerichtshofs ist nur schwer nachvollziehbar. Eigentümer- und Mieterposition sind gleichermaßen durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt. Wenn der Bundesgerichtshof jetzt erklärt, dass die Mieterrechte nur bis zum Ende der Kündigungsfrist durch das Grundgesetz geschützt sind, weil eine wirksame Kündigung das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt beendet, ist das nicht plausibel“, sagte Dr. Franz-Georg Rips. „Ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist oder nicht, wird in vielen Fällen gerade erst durch den Räumungsprozess entschieden.“

Soweit der Bundesgerichtshof darauf hinweist bzw. andeutet, dass ein Mieter, der nicht „freiwillig“ während der Kündigungsfrist auszieht, sondern die Gerichte einschaltet, „pflichtwidrig“ handeln könnte, er nur prozessiert, weil er „auf Zeit spielt“, und dieser Mieter keinen Vorteil erlangen dürfte, wenn während der Räumungsfrist der Grund für den Eigenbedarf des Vermieters wegfällt, ist das eine problematische Auffassung eines Gerichts, erklärte der Mieterbund-Direktor: „Selbstverständlich muss der Mieter die Möglichkeit haben, die Eigenbedarfskündigung des Vermieters vor Gericht überprüfen zu lassen. Dieses Recht darf nicht als möglicherweise pflichtwidriges Tun gebrandmarkt werden und selbstverständlich darf dies nicht dazu führen, dass die Mieterposition während dieser Zeit geschwächt wird. Letztlich muss der Mieter die Chance haben, um seine Wohnung als Lebensmittelpunkt zu kämpfen.“
 
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ChrisP

Der Fall war eigentlich recht klar.

Urteil Bei Recht-in.de

Es bestand ein Eigenbedarf und der Mieter weigerte sich auszuziehen.
Nach einem Gerichtsurteil, welches den Eigenbedarf bestätigte ging er, ohne auszuziehen, in Revision. Bis zum BGH.
Vor dem BGH Urteil starb die Schwiegermutter, die in die Wohnung sollte, wodurch rein rechtlich der Eigenbedarf wegfiel.

Nun sagt der BGH, dass eine eindeutige Eigenbedarfslage vorlag.
Ein Mieter, der sich rechtswidrig weigert, diese anzuerkennen, darf nun nicht dadurch bevorteilt werden, dass durch Zeitablauf der Eigenbedarf wegfällt.
Jede andere Entscheidung hätte zu absurden Situationen geführt:
Z. B. Jemand kauft sich eine Wohnung, um dort einzuziehen, da er sich familär vergrößert. Der dort wohnende Mieter erkennt den Eigenbedarf nicht an und geht durch alle gerichtlichen Instanzen. Weil der Eigentümer mit seiner Familie auch irgendwo wohnen muss, wechselt er in eine Mietwohnung. Also wäre der Eigenbedarf weggefallen, da der Eigentümer ja nun eine Wohnung hat...
Eigenbedarf für ältere Personen wäre eh hinfällig, weil den Rechtsweg bis zum BGH überleben die eh nicht.
Hinzu kommt natürlich, dass wenn der BGH hier jetzt für den Mieter entschieden hätte, alle Gerichtskosten zu Lasten des Eigentümers gegangen wären. Obwohl er bist kurz vor dem Urteil im Recht war.

Lieber DMB,

die Interessen eurer Mitglieder zu vertreten ist ja in Ordnung, aber ein wenig die Realität und die Verhältnissmäßigkeit zu beachten, wäre manchmal vorteilhaft.

Also: Wegfall des Eigenbedarfs hat nur rechtliche Konsequenzen, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist stattfindet.

CP
 
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