Räumungsklage Dauer

Diskutiere Räumungsklage Dauer im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Zusammen, Es geht um einen langjährigen Mieter, Immer zuverlässig gewesen. Seit 2018 fingen die Probleme an. Die Miete wurde nicht mehr...
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #1

Gast27597

Hallo Zusammen,

Es geht um einen langjährigen Mieter, Immer zuverlässig gewesen.

Seit 2018 fingen die Probleme an. Die Miete wurde nicht mehr bezahlt. Er ist selbstständig und hatte logische Erklärungen warum es gerade für ihn schwierig ist. Er hat dann immer mal wieder eine größere Summe bezahlt und dann Monatelang wieder nicht. Mitte 2020 waren wir bei einer beachtlichen 5 stelligen Summe Mietschulden und wir hatten ein ernstes Gespräch. Es wurde ein Ratenplan vereinbart. Die erste Rate kam und die laufende Miete auch.
Die zweite Rate wurde schon nicht bezahlt aber wenigstens die Miete. Ab Ende 21 kam dann überhaupt keine Miete mehr. Auf Telefon und Email keine Reaktion.
Nach Ankündigung das die Sache zum Anwalt geht, kam dann plötzlich doch ein Lebenszeichen.
Wieder eine mitleids email das die Zeiten sehr hart sind und blablabla. Trotzdem weiter keine Miete.

Also die sache dem Anwalt übergeben. Fristlosen Kündigung und zusätzlich die ordentliche Kündigung raus. Vom Mieter keine Reaktion.

Also hat der Anwalt die Räumungsklage fertig gemacht und zum Gericht geschickt.

Und nun stehe ich hier und hab keinerlei Info wie es weiter geht.

Könnte mir bitte jemand den Ablauf schildern? Werde ich informiert, wenn das Gericht das bearbeitet? Oder wenn der Mieter das zugestellt bekommt?

Wie lange hat das bei euch gedauert ?

Mir ist klar, das wenn er darauf nicht reagiert, es zu einem Versäumnisurteil kommt.

Oder wenn er Widerspruch macht um Zeit zu schinden, das es dann länger dauert.

Mir geht es wirklich nur um den jetzigen Schritt von Anwalt - Gericht - Zustellung beim Mieter.
 
#
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  • Räumungsklage Dauer Beitrag #2

ehrenwertes Haus

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Könnte mir bitte jemand den Ablauf schildern? Werde ich informiert, wenn das Gericht das bearbeitet? Oder wenn der Mieter das zugestellt bekommt?
Mir geht es wirklich nur um den jetzigen Schritt von Anwalt - Gericht - Zustellung beim Mieter.
Der nächste Schritt ist, dass dem Mieter die Klageschrift zugestellt wird mit einer Frist in der er zu der Klage Stellung nehmen kann und seinen Anwalt benennen. Das dauert i.d.R. nur ein paar Tage.

Mit dir direkt kommuniziert das Gericht i.d.R. nicht direkt, bis auf Einladungen zu Gerichtsterminen, da du ja anwaltlich vertreten bist.
Dein Anwalt wird dich informieren, wenn sich Neuigkeiten ergeben.

Hier finde ich den grundsätzliches Ablauf ganz gut erklärt:
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #3

Gast27597

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Deckungszusage für die erste Instanz liegt von der Versicherung vor.

.....

Dann hoffe ich einfach mal, dass das Gericht es zügig zustellen wird und er darauf auch wieder nicht reagiert.

Der Anwalt meinte, das ein Versäumnisurteil am besten wäre (abgesehen vom Auszug)

Das Geld werde ich nicht wieder sehen. Mein Lehrgeld, nie wieder so lange zu warten.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #4
Duncan

Duncan

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Das Geld werde ich nicht wieder sehen. Mein Lehrgeld, nie wieder so lange zu warten.
Auch wenn es bitter klingt, du bist schon sehr viel weiter als die allermeisten, die hier mit Zahlungsproblemen ihrer Mieter auftauchen.
Wir drücken dir die Daumen, dass es zügig vorangeht.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #5

Gast27597

Ich will einfach nur, das der Mieter so schnell wie möglich raus geht.

Die letzte Email was er mir geschrieben hat, fand ich das allerletzte und da wurde mir erst bewusst, wie sehr er mich veräppelt.

Aber auch wenn ich weiß, das ich das Geld nicht Wiedersehen werde.... Einfach vergessen, passiert auch nicht. Sobald der Titel bei Gericht durch ist, lass ich mir was einfallen.

Aber primär muss er einfach nur raus.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #6

ehrenwertes Haus

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Aber auch wenn ich weiß, das ich das Geld nicht Wiedersehen werde.... Einfach vergessen, passiert auch nicht. Sobald der Titel bei Gericht durch ist, lass ich mir was einfallen.
Lass das besser. Deine Rachegelüste sind zwar verständlich, bringen dich aber nicht weiter.
Racheaktionen können schnell zum Bumerang werden.
Investiere die Zeit und das Geld lieber in irgendwas das dir Freude bereitet.

Mein Lehrgeld, nie wieder so lange zu warten.
Damit bist du nicht allein. Lehrgeld haben hier wohl alle Vermieter schon liegen lassen. Das gehört halt mit zum Vermieterdasein, Mal aus übermäßig ausgenutzter Gutmütigkeit, mal aus Unwissenheit oder einfach shit happens.

Die gute Nachricht:Daran kann man arbeiten, wenn eigene Fehler erkannt und zukünftig vermieden werden.
Hier Lesen hilft ebenfalls zu Lernen was man besser nicht machen sollte bzw. wie Probleme geschickjter angehen.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #7

Gast27597

Mit was einfallen, dachte ich eher an Lohnpfändung usw. Da muss ich mich nicht rum ärgern, sondern soll der Anwalt machen.

Seit 25 Jahren zahle ich die Rechtschutz Versicherung. Noch nie in Anspruch genommen, jetzt dürfen sie mal Ran.

Es fühlt sich aber falsch an, den Mieter einfach so mit der ausstehenden Summe unbehelligt davon kommen zu lassen.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #8
franz18

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Wie lange hat das bei euch gedauert ?
Hier mal die Daten meines aktuellen Falles (noch nicht beendet, Mieter ist noch in der Wohnung):

- Ende 05/2022 Kündigung durch Anwalt
- Anfang 06/2022 Deckungsanfrage RSV
- Ende 06/2022 Erinnerung der RSV an Deckungsanfrage
- Ende 06/2022 Klageschrift (Räumung und Zahlung) ans Gericht und nochmalige Anfrage an RSV wegen Zahlung der Gerichtskosten
- Anfang 07/2022 Zahlung durch RSV und Rest durch mich
- Mitte 07/2022 Sachstandsanfrage durch Anwalt bei Gericht
- Anfang 08/2022 Zustellung der Klage u.a. beim Mieter
- etwas danach hat Mieter beim Rechtspfleger "dummes Gelaber" gemacht, Protokoll davon nach 2/3 vom August beim Anwalt und Antwort vom Anwalt darauf ans AG
- fast Ende 08/2022 Mieter hat sich Anwalt genommen und will sich verteidigen
- 2/3 09/2022 Anwalt vom Mieter hat Fristverlängerung für Klageerwiderung beantragt bis Mitte 10/2022
- Anfang 11/2022 Beim Anwalt Zugang des Termins zur Güteverhandlung vorm AG und von der Klageerwiderung vom Mieter-Anwalt
- Anfang 11/2022 erneute Kündigung durch Anwalt u.a. wegen gestiegener Mietrückstände
- Anfang 11/2022 Terminmitteilung Güteverhandlung vorm AG
- Anfang 12/2022 Güteverhandlung
- ca. 2 Wochen später Urteilsverkündung (Klage wurde stattgegeben, keine Räumungsfrist)
- Mitte 01/2023 (also rund 4 Wochen (!!!) nach Verkündung) Nachfrage bei Gericht und Anforderung vollstreckbare Ausfertigung vom Urteil durch Anwalt

Mietrückstand bis jetzt: ca. 3500 €
Kautionsrückstand: ca. 300 €
Anwaltskosten (bisher?): ca. 700 €

Mein Anwalt hat mich davor gewarnt, den Mieter zu provozieren, da es sonst ggf. zu (weiteren) Beschädigungen der Wohnung kommen könnte.
 
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  • Räumungsklage Dauer Beitrag #9

Happytool

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Hier mal die Daten meines aktuellen Falles (noch nicht beendet, Mieter ist noch in der Wohnung):

- Ende 05/2022 Kündigung durch Anwalt
- Anfang 06/2022 Deckungsanfrage RSV
- Ende 06/2022 Erinnerung der RSV an Deckungsanfrage
- Ende 06/2022 Klageschrift (Räumung und Zahlung) ans Gericht und nochmalige Anfrage an RSV wegen Zahlung der Gerichtskosten
- Anfang 07/2022 Zahlung durch RSV und Rest durch mich
- Mitte 07/2022 Sachstandsanfrage durch Anwalt bei Gericht
- Anfang 08/2022 Zustellung der Klage u.a. beim Mieter
- etwas danach hat Mieter beim Rechtspfleger "dummes Gelaber" gemacht, Protokoll davon nach 2/3 vom August beim Anwalt und Antwort vom Anwalt darauf ans AG
- fast Ende 08/2022 Mieter hat sich Anwalt genommen und will sich verteidigen
- 2/3 09/2022 Anwalt vom Mieter hat Fristverlängerung für Klageerwiderung beantragt bis Mitte 10/2022
- Anfang 11/2022 Beim Anwalt Zugang des Termins zur Güteverhandlung vorm AG und von der Klageerwiderung vom Mieter-Anwalt
- Anfang 11/2022 erneute Kündigung durch Anwalt u.a. wegen gestiegener Mietrückstände
- Anfang 11/2022 Terminmitteilung Güteverhandlung vorm AG
- Anfang 12/2022 Güteverhandlung
- ca. 2 Wochen später Urteilsverkündung (Klage wurde stattgegeben, keine Räumungsfrist)
- Mitte 01/2023 (also rund 4 Wochen (!!!) nach Verkündung) Nachfrage bei Gericht und Anforderung vollstreckbare Ausfertigung vom Urteil durch Anwalt

Mietrückstand bis jetzt: ca. 3500 €
Kautionsrückstand: ca. 300 €
Anwaltskosten (bisher?): ca. 700 €

Mein Anwalt hat mich davor gewarnt, den Mieter zu provozieren, da es sonst ggf. zu (weiteren) Beschädigungen der Wohnung kommen könnte.
Unglaublich langsam und zäh.....der Rechtsstaat!
Viel Durchhaltewillen und es geht um Gerechtigkeit.

Da muss es einen nicht wundern, dass der eine oder andere eine Alternative und evt. illegale Wege sucht.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #10

Ferdl

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Mein Anwalt hat mich davor gewarnt, den Mieter zu provozieren, da es sonst ggf. zu (weiteren) Beschädigungen der Wohnung kommen könnte.
Ein guter Rat. Am Besten auf jede Kommunikation mit dem M verzichten.
Was war der Kündigungsgrund?
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #11

Schmidtchen

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Hallo,
ich verstehe unsere Justiz auch nicht mehr, ich habe das Gefühl mit versteckter Kamera vorgeführt zu werden.
Unserem Gast, ja Mieter ist er ja nicht, da er weder Miete noch Kaution gezahlt hat, hat das Vollstreckungsurteil seit Dezember 22 vorliegen.
Heute hat dann unser Anwalt ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten: Es wird erklärt, dass der Streitwert über 5000 Euro ist und man daher die "Ausfertigung des Vollstreckungstitels" benötigt. Diese soll unser Anwalt bis zum 31.3.23 nachreichen, außerdem soll ich schon mal 600 Euro an den Gerichtsvolllzieher überweisen.

Unser Anwalt hat das wohl sofort erledigt, warum er es nicht gleich gemacht hat, weiß ich auch nicht. Aber mich ärgert es, mit was für Fristen da gearbeitet wird.

Unser Gast heizt ordentlich und wenn es ihm zu warm ist, öffnet er die Fenster. Sein Briefkasten quillt über und er öffnet keine Post. Ans Telefon geht er auch nicht und wenn ich ihn zufällig antreffe, erklärt er mir, dass er Probleme hatte, jetzt aber alles geregelt hat und nun alles zahlen wird und dann geht er fröhlich seines Weges.

Ich weiß nicht, ob er in Bezug ist und sich mithilfe von Bürgergeld und Miete ein angenehmes Leben macht oder ob er nicht in Bezug ist, weil er die Post vom Amt auch nicht öffnet und reagiert.
Fällt alles unter Datenschutz.
Es interessiert keinen, dass die vom Amt wahrscheinlich gezahlte Miete nicht an den Vermieter weitergeleitet wird. Unser Anwalt prüft gerade eine Anzeige wegen Einmietbetrug.
Nützt mir auch nichts und der Anwalt hat eigentlich davon abgreraten, weil eine Strafe dann vorrangig zu zahle wäre.
Aber ich denke, dass der nächste Vermieter dann bessere Chancen mit einer Anzeige hat, denn wenn er das öfters so macht, kann man doch irgendwann Vorsatz unterstellen.
Wenn man es legal regeln will, braucht man viel Geduld und noch mehr gutes Geld, welches man schlechtem hinterherwirft.

Ich warte jetzt auch auf einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher und harre der Dinge die dann passieren.

Wer hat denn Erfahrung, kann der Mieter sich da noch mal rauswinden und weiter ohne Zahlungen wohnen bleiben?

Gast, entschuldige, dass ich mich bei dir reinhänge, aber es sind ja ähnliche Fälle und da finde ich es interessant sich auszutauschen.
Ist das ok für dich?

Liebe Grüße
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #12

Ferdl

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Unser Anwalt hat das wohl sofort erledigt, warum er es nicht gleich gemacht hat, weiß ich auch nicht
Vielleicht nicht der beste Anwalt aller Zeiten? Sorry, das hat nichts mit unserem Rechtssystem zum tun, sondern mit bescheidener Handwerklicher Leistung. Auch wenn das "normal" ist, bleibt es eine Frage von Angebot und Nachfrage.
Wenn man es legal regeln will, braucht man viel Geduld und noch mehr gutes Geld, welches man schlechtem hinterherwirft.
Stimmt. Man sollte sich halt überlegen was sich lohnt und was nicht.
Gast, entschuldige, dass ich mich bei dir reinhänge, aber es sind ja ähnliche Fälle und da finde ich es interessant sich auszutauschen.
Ist das ok für dich?
Er wird dir nicht mehr Antworten, sonst wäre er nicht "Gast 123"
Wenn du ernsthaft etwas erfahren willst, eröffne einen neuen Thread, das kost nix extra.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #13
dots

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Unserem Gast, ja Mieter ist er ja nicht, da er weder Miete noch Kaution gezahlt hat, [...]
Solange er einen laufenden (ungekündigten) Mietvertrag mit dir hat, ist er dein Mieter.
Dass er sich nicht an den Vertrag hält, ändert nichts daran, dass er Mieter ist.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #14

Aydal

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Hallo,
ich verstehe unsere Justiz auch nicht mehr, ich habe das Gefühl mit versteckter Kamera vorgeführt zu werden.
Unserem Gast, ja Mieter ist er ja nicht, da er weder Miete noch Kaution gezahlt hat, hat das Vollstreckungsurteil seit Dezember 22 vorliegen.
Heute hat dann unser Anwalt ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten: Es wird erklärt, dass der Streitwert über 5000 Euro ist und man daher die "Ausfertigung des Vollstreckungstitels" benötigt. Diese soll unser Anwalt bis zum 31.3.23 nachreichen, außerdem soll ich schon mal 600 Euro an den Gerichtsvolllzieher überweisen.

Unser Anwalt hat das wohl sofort erledigt, warum er es nicht gleich gemacht hat, weiß ich auch nicht. Aber mich ärgert es, mit was für Fristen da gearbeitet wird.

Unser Gast heizt ordentlich und wenn es ihm zu warm ist, öffnet er die Fenster. Sein Briefkasten quillt über und er öffnet keine Post. Ans Telefon geht er auch nicht und wenn ich ihn zufällig antreffe, erklärt er mir, dass er Probleme hatte, jetzt aber alles geregelt hat und nun alles zahlen wird und dann geht er fröhlich seines Weges.

Ich weiß nicht, ob er in Bezug ist und sich mithilfe von Bürgergeld und Miete ein angenehmes Leben macht oder ob er nicht in Bezug ist, weil er die Post vom Amt auch nicht öffnet und reagiert.
Fällt alles unter Datenschutz.
Es interessiert keinen, dass die vom Amt wahrscheinlich gezahlte Miete nicht an den Vermieter weitergeleitet wird. Unser Anwalt prüft gerade eine Anzeige wegen Einmietbetrug.
Nützt mir auch nichts und der Anwalt hat eigentlich davon abgreraten, weil eine Strafe dann vorrangig zu zahle wäre.
Aber ich denke, dass der nächste Vermieter dann bessere Chancen mit einer Anzeige hat, denn wenn er das öfters so macht, kann man doch irgendwann Vorsatz unterstellen.
Wenn man es legal regeln will, braucht man viel Geduld und noch mehr gutes Geld, welches man schlechtem hinterherwirft.

Ich warte jetzt auch auf einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher und harre der Dinge die dann passieren.

Wer hat denn Erfahrung, kann der Mieter sich da noch mal rauswinden und weiter ohne Zahlungen wohnen bleiben?

Gast, entschuldige, dass ich mich bei dir reinhänge, aber es sind ja ähnliche Fälle und da finde ich es interessant sich auszutauschen.
Ist das ok für dich?

Liebe Grüße
Vorschreiber kann ich nicht bestätigen.
Wenn es passiert bei mir dann geht Heizung oder Elektrik kaputt und schnell sei Betrüger weg.

Natürlich sei Rechtssystem hier langsam das jeder wisse.
 
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  • Räumungsklage Dauer Beitrag #15

Ferdl

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Wenn es passiert bei mir dann geht Heizung oder Elektrik kaputt und schnell sei Betrüger weg.
Kann man machen, wenn man um die Konsequenzen weiß. Bei dir habe ich nicht den Eindruck das du weißt was du tust.
 
  • Räumungsklage Dauer Beitrag #16

Aydal

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Kann man machen, wenn man um die Konsequenzen weiß. Bei dir habe ich nicht den Eindruck das du weißt was du tust.
Ferdl :winkdu habe recht vermieter lieber sc......in Hose
 
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  • Räumungsklage Dauer Beitrag #17
immodream

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Hallo Schmidtchen ,
deine Geschichten kenne ich nach 35 Jahren Vermietung sehr gut.
Du fragst ob der Mieter sich noch rauswinden kann ?.
Selbstverständlich.
Ich hatte so eine Ratte , die hatte über Monate keine Miete gezahlt.
Einen Wasserschaden verursacht , so dass dem Mieter unter seiner Wohnung das Wasser durch die Decke tropfte .
Nachdem in der Gerichtsverhandlung eigentlich alles klar war, hat der generische Anwalt damit gedroht, in die nächste Instanz zu gehen, obwohl das eigentlich aussichtslos sei . Das würde noch einmal ca. 6 Monate dauern.
Auf Empfehlung meines Anwaltes und der Richterin habe ich dann zugestimmt, das der Mieter noch einmal 3 Monate dort kostenlos wohnen darf und dann darauf verzichtet , in die nächste Instanz zu gehen.
Als Dank hat er mir dann noch das Waschbecken, das Toilettenbecken und beim Auszug die Türen und Türzargen beschädigt .
Seitdem bevorzuge ich die beschleunigte Räumungsklage in Eigeninitative .
Da die Gerichte und Gefängnisse überlastet sind und inzwischen Clanmitglieder wegen zu langer Haftfristen in U- Haft vorzeitig entlassen werden, gehe ich davon aus, das ich bei Problemen mit der beschleunigten Räumung auch von diesen Vorteilen profitieren werde.
Grüße
Immodream
 
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Räumungsklage Dauer

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