Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter

Diskutiere Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Ich wohne seit Juli2008 in meiner Wohnung. Die Wohnung wurde als Arbeitswohnung mit zwei Arbeitszimmer und einem Aufenhaltsraum...
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Hallo

Ich wohne seit Juli2008 in meiner Wohnung. Die Wohnung wurde als Arbeitswohnung mit zwei Arbeitszimmer und einem Aufenhaltsraum angeboten. Ich habe dann die Wohnung als Privatwohnung mit einem Arbeitszimmer über einen Bekannten gemietet. Dies wurde mir so von dem Makler geraten, da ich damals ARGE bekam und keine Chance auf die Wohnung gehabt hätte. Vermietet wurde mit einem Privatvertrag, lt Makler wäre das so üblich da die anderen beiden Arbeitswohnung auch mit Privatverträgen vermietet seien, wäre das kein Problem und der Vermieter (angeblich ein älterer Herr der in Spanien lebt, weis ja das in der Wohnung gearbeitet wird)

Ein Jahr später wurde der Vertrag dann auf mich abgeschlossen, mit einer schriftlichen Bestätigung dass es sich um eine 1996 bausanierte Wohnung mit Erstbezug 1996 und einer komplett neuen Elektroinstallation handelt. Zugesagt wurde mir finanzieller Ersatz für Tapete und Farbe, da ich in allen Räumen abtapezieren wollte, vor allem aber in der Küche und im Bad da dort alles mit Lackfarben gestrichen war und auf den Tapeten in den Ecken und die Decken entlang Silikon aufgetragen war. Ich befürchtete Schimmelbildung. Zusätzlich wurde mir auch ebenfalls mündlich ein neuer PVC in Küche, Bad, Gang und zwei Räumen zugesagt. Baldige Sanierung der Decke in meinem Arbeitszimmer (hier hatten sich die Deckenplatten zusammengeschoben und waren eingebrochen) sowie die Sanierung des eingebrochenen Bodens in der Wohnung über mir wurde mir ebenfalls zugesagt.

So weit so gut, die Hausverwaltung war bis zu diesem Moment immer sehr nett, dass sich der Termin für die Behebung der Schäden an der Decke und dem Boden in der oberen Wohnung herauszögerte wurde immer so begründet dass ich mir nichts dabei dachte, erst als es dann plötzlich hieß es wäre nie gesagt worden dass bei mir die Decke gemacht werden soll und auch die neue Mieterin der oberen Wohnung (der auch schnelle Behebung der Schäden zugesagt wurde, immer wieder vertröstet wurde) fing ich an misstrauisch zu werden und meine Nachbarin und ich forschten nach wer eigentlich die Vermieter ihrer und meiner Wohnung sind, da es hieß jeder hätte einen anderen Vermieter, es kam raus das Haus läuft über Liechtenstein und jeder hat den gleichen Vermieter. Mittlerweile hatte ich angefangen die Möbel die noch so standen wie ich die Wohnung 2008 genommen hatte umzustellen und stellte fest das auch bei mir die Dielen locker sind und nur durch die Möbel gehalten wurden. Dann stellte sich die Elektroinstallation als veraltet heraus, wurde dann z.T. bei mir gemacht da ich einen Elektriker beauftragt habe der einen lebensgefährlichen Zustand feststellte, also wurde eine Leitung und der FI- Schalter ausgetauscht.Dann sprangen plötzlich erst bei mir dann in der Wohnung über mir einfach die Türen wieder auf, da verbogen und falsch eingebaut. Kurz es tauchten und tauchen immer mehr Schäden und Mängel auf, loser Putz unter den Tapeten, nun Schimmel in der Küche, der bereits im Mauerwerk ist und im Bad durch die Duschtrennwand (ca 12-15cn dick) von einer Seite zur anderen hindurchgeht (also auch unter Dusche)

Oben in der Wohnung ist die Dusche undicht und verschimmelt, so dass das Wasser plus Schimmel zu mir herunter läuft.

Meine Nachbarin ist in die Instandsetzungsklage und hat nach zwei Jahren einen Vergleich erreicht in dem sich der Vermieter zu Behebung der Schäden verpflichtet hat u.a. auch steht im Vergleich auch die Wohnungseingangstür die eigentlich eine Zimmertür ist und falsch eingebaut und verbogen ist. Bei mir ist das Gleiche plus einer falsch eingebauten Küchentür.

Anfang 2010 habe ich das Bauamt eingeschaltet da der Vermieter ab dem Moment als ich nicht mehr telefonisch sonder schriftlich reklamierte nicht mehr reagiert hat. Das Bauamt verlangte ein statisches Gutachten und es stellte sich heraus das unser Balkone einsturz gefährdet sind. Der Vermieter gab uns nicht bescheid und teilte mir auch nicht mit das der Statiker eine zeitnahe Sanierung meiner Decke empfohlen hatte da die Deckenplatten herabstürzen könnten. Erst nach über zwei Monaten wurde das Gutachten dem Bauamt vorgelegt die dann die Balkone sperrten, meine Decke wurde über vier Monate später einfach mit einer zweiten eingezogenen Decke kaschiert obwohl von der ursprünglichen Decke eine Staubbildung ausgeht die laut Statiker näher untersucht und behoben werden muss. Das Zimmer kann ich nicht nutzen da ich dann Probleme bei Atmen bekomme.

Ende 2010 wurde ich dann von der Geschäftsführerin der Hausverwaltung die sich überall als Eigentümer vorstellt und von dem Makler bedroht, ich bin dann an die Zeitung gegangen um mich zu schützen.

Die Miete habe ich angekündigt um 50Prozent gekürzt, da die Hausverwaltung zu keinen Einigungsgesprächen bereit ist, ich bekomme seit zwei Jahren einfach keine Antwort auf Schadensmeldungen, selbst ein nasser Fleck der sich unter dem PVC in der Küche gebildet hat und immer größer wird und nun schimmelt. wird ignoriert. 8Monate habe dann die restliche Miete auf Vorbehalt einbehalten und seit ich ARGE beziehen muss, da die Hausverwaltung plötzlich behauptet ich würde heimlich arbeiten und mir (aber nur mir) Arbeitsverbot erteilt hat, habe ich die Miete über die ARGE gekürzt und lass den einzigen Vorbehalt an den Vermieter überweisen, da ich keine Staatsgelder einbehalten möchte. Im Haus gibt es immer noch drei Arbeitswohnungen, eine mit gewerblichen Vertrag die anderen beiden mit Privatverträgen von der Hausverwaltung selbst vermietet und nur zum Arbeiten nicht zum Wohnen genutzt. Ein Mieter kürzt wegen den Arbeitswohnung da er nicht vorab davon informiert wurde. Bei der jetzigen Räumungsklage wird behauptet der Mieter kürzt wegen mir. Alle Schäden werden bestritten und ich werde lauter Straftaten bezichtigt. wie eben Verleumdung durch den Zeitungsartikel.

Achja die Nebenkosten sind auch nicht geklärt da auch hier nicht reagiert wird und die Belege vorgelegt werden und wir z.B. einen Allgemeinstrom von über 600 Euro in einem Haus mit 9 Wohnung haben sollen. Mir wird ein Fernsehanschluss berechnet den es in meiner Wohnung nicht gibt usw usw usw

Der Gesellschafter und die Geschäftsführerin der Hausverwaltung sind gerichtlich sehr bekannt, da sie in einigen illegalen Geschäften mit Denkmalgeschützten Wohnung verwickelt sind. Derzeit klagen neben meiner Nachbarin auch die ehemalige Pächterin der Gaststätte im Haus gegen die Hausverwaltung da ihr die Gaststätte statt mit Brauerei als Brauerei frei verpachtet wurde. Da den nächsten Pächtern wieder mit Brauerei frei verpachtet wurde klagt nun auch die Brauerei gegen die Hausverwaltung.

Ein Handwerker hat nun die sichtbaren Schäden in meiner Wohnung auf 20000 Euro (also für die Sanierung) geschätzt. Der Kostenvoranschlag beinhaltet aber z.b. nicht die Untersuchung der ursprüngliche Decke in meinem Arbeitszimmer sondern nur die der neu eingezogenen Decke da diese nicht schwimmend eingebaut wurde und bereits wieder Sapnnungsrisse und tiefe furchen aufweist ( die Garantie die jeder Handwerker geben muss wurde nicht genutzt da auch die Schadensmeldung einfach ignoriert wird). Ich schätze mal die Sanierung würde eher auf 25000 Euro kommen ohne die Unterbringung von mir und meinen Möbeln.

Wie sind meine Chancen mein Recht zu bekommen?
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #2

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Nachtrag

Ich hatte den Vergleich den meine Nachbarin erreicht hat erwähnt, aber vergessen zu berichten, dass die zugesagten Sanierungen nicht stattgefunden haben. Es wurde 2 Wochen vor Ende der Vergleichsfrist ein gelernte Gebäudereiniger geschickt der wild herumgewerkelt hat, anders kann man es leider nicht sagen und dabei die Möbel usw meiner Nachbarin beschädigt hat. Die sogenannte Sanierung hat alles noch verschlimmert und bei der Wohnungseingangstür weigert sich die Hausverwaltung klipp und klar etwas zu machen da sonst alle im Haus neue Türen bekommen müssten. Meine Nachbarin muss jetzt die Arbeiten per Vollstreckung einklagen, was noch mal ca ein Jahr dauern wird.

Das Haus steht mittlerweile auch zum Verkauf
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #3

Nürnberg

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Hallo, die vorhergehenden Beiträge sind von mir nun war heute die 1te Verhandlung:

Zuerst wurde ich von der Richterin gefragt ob ich nicht ausziehen möchte, das habe ich abgelehnt

Die Klägerseite bot mir sogar "großzügig" an auf einen Teil ihrer Forderungen ca 7000 Euro zu verzichten und mir Zeit für den Auszug einzuräumen, was ich auch abgelehnt habe ^^

Dann habe ich eine Abmahnung vom Anwalt der Hausverwaltung und des Vermieters erhalten. Anscheinend um meine permanenten Verfehlungen zu unterstreichen! Grund der Abmahnung: Ich würde einen Kleinkrieg mit der Gaststätte führen und hätte letzte Woche mehrfach die Polizei angerufen, u.a. wegen Ruhestörung und da hätte sich dann herausgestellt das der Lärm vom Nachbarhaus kommt.

Fakt ist ich habe einmal die Polizei geholt da die Gaststätte den Allgemeinstrom angezapft hat, von anderen Einsätzen weis ich nichts und habe auch nichts mitbekommen. Also ziemlich albern und mein Anwalt freut sich schon auf die Abmahnung :)

Dann wurde mir unterstellt ich hätte a) heimlich in der Wohnung gearbeitet und b) die Arbeitswohnung über die ARGE finanzieren lassen

Fakt ist die Wohnung wurde mir als Arbeitswohnung angeboten, da ich krank wurde hat mir die ARGE lediglich den Privat genutzten Bereich bezahlt, den geschäftlichen Bereich nicht der wurde von mir bezahlt. Kann ich auch belegen, also Pech gehabt

Dann habe ich wieder gearbeitet und seit ich arbeitsverbot habe beziehe ich wieder ARGE (daher bekomme ich auch Prozesskostenbeihilfe) und habe die Miete über die ARGE gekürzt und den bisherigen Vorbehalt nicht einbehalten sondern an den Vermieter überweisen lassen. Das weis der Klägeranwalt aber nicht und hat behauptet die ARGE würde mir nicht mehr Miete zahlen. Also auch das kann ich als lächerliche Behauptung wiederlegen.

Dann wurden noch tausend andere Behauptungen aufgefahren und sobald wir auch nur Gegenteilige Beweise ansprachen änderte der Klägeranwalt schnell das Thema. Binnen 10 Minuten sprach er ca 8 Themen an.

Die Richterin machte dann aber deutlich das sie das alles nicht interessiert, sie möchte wissen ob die Schäden vorhanden sind und wenn das so ist, dann bin ich im Recht und schulde auch keine Miete. Sie hat dem Klägeranwalt auch klipp und klar erklärt, dass es ihr garnicht gefällt das er mir gleich fristlos und außerordentlich gekündigt hat (ohne das vorher auch nur einmal irgendwelche Ausstände angemahnt wurden) und wenn die Schäden vorhanden sind, muss er seine fristlose Kündigung in eine normale ordentliche Kündigung umwandeln.

Mir wurde gesagt das ich keinen Anspruch auf den Stand einer Neubauwohnung hätte, was ich aber garnicht erwarte und was wir dann halt entsprechend darlegen müssen.

Im September ist dann Beweismittelverkündung, was laut meinem Anwalt heisst, das ein Sachverständiger beauftragt werden wird. Somit muss der Kläger bereits zwei Verhandlungen plus die beiden Gutachter (Strom und Wohnung) bezahlen und bekommt weiterhin nur 50% der Miete. Wenn er die Schäden beheben würde käme er billiger davon :61:

Wärend der Verhandlung hat meine Nachbarin mit der "Dame" von der Hausverwaltung gesprochen und ihr klar gemacht, dass die Angekündigte Zeugenaussage der Pächterin der Gaststätte eine Falschaussage sein wird, was ich durch Polizei und meine Nachbarin als Zeugen beweisen kann. Die Gute war dann sehr entsetzt da sie sich auf die Angaben der Pächterin verlassen hatte: Die sagt ich hätte letztes Jahr einfach die Polizei geholt wegen zu lauter Musik und hätte dann einfach so behauptet ihr Lebensgefährte hätte mich angegriffen, was nicht stimmen würde und auch die Gäste die da waren hätten das nicht gesehen.

Fakt ist ich bin runter, wegen der Musik, da ich eben keine Polizei wegen etwas rufen wollte was man durch vernünftig Reden klären kann. Der Lebensgefährte der Pächterin ist betrunken auf mich los gegangen und hat dies dann auch der Polizei gegenüber zugeben und begründet, dann hat er sich vor der Polizei bei mir entschuldigt. zwei Monate später hat er dann meiner Freundin erzählt das er auf mich losgegangen ist und das er das immer noch richtig findet.

Das wars erst mal. Ich darf zwar nicht arbeiten, was für mich wirklich schlimm ist, aber die Klägerseite zahlt ordentlich und wenn ich durchkomme und beweisen kann dass mir die Wohnung zum Arbeiten vermietet wurde, werde ich dafür sorgen dass sich die ARGE das Geld das sie für mich ausgegeben haben zurückholt :-)
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #4

Papabär

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Hallo Nürnberg,
scheint also, als ob das hier auch ein Selbstgespräch wäre.

... da ich damals ARGE bekam ...
Sorry, aber :smile018::rofl Muhahaha ...

... beziehe ich wieder ARGE ...
... schon wieder, :smile026: :verrueckt004: kann mir mal bitte jemand wieder auf meinen Stuhl helfen ...

Insgesamt hört sich die Entwicklung für Dich ja sehr positiv an und ob Du Deinen Lebensunterhalt aus Transferleistungen (ALG II) bestreitest oder von kleinen grünen Männchen gesponsort wirst, geht Deinen Vermieter einen - gelinde gesagt - feuchten ****dreck an. Ich vermute mal, daß die Richterin darauf garnicht eingehen wird.


... Sie hat dem Klägeranwalt auch klipp und klar erklärt, dass es ihr garnicht gefällt das er mir gleich fristlos und außerordentlich gekündigt hat (ohne das vorher auch nur einmal irgendwelche Ausstände angemahnt wurden) ...
Naja, soweit ich weiß ist eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig ... vielleicht nicht unbedingt die feine Art ... aber eben erlaubt. Da denke ich mal, daß Du eine recht mieterfreundliche Richterin erwischt hast.

Ich werde Deinen Threat auf jeden Fall weiter verfolgen und wünsch´ Dir schon mal viel Erfolg.



Ach ja, ... die ARGE´n gibt´s nicht mehr ... das sind jetzt alles Jobcenter ... auch in Bayern :)
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #5

Baghira

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Fristlose Kündigungen, oder Außerordentliche kündigen (eins von beiden)
bedarf einer zuvorigen "abmahnung"

Gibt hierrüber viele gerichtsurteile.
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #6

Berny

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Fristlose Kündigungen, oder Außerordentliche kündigen (eins von beiden)
bedarf einer zuvorigen "abmahnung"
Gibt hierrüber viele gerichtsurteile.
Nöö, eine fristlose bspw. wegen Mietrückständen >2MM bedarf keiner vorherigen Abmahnung.
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #7

Nürnberg

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Die Richterin meinte wohl eher das ich nie eine Mahnung bekommen habe das überhaupt Miete aussteht. Abgesehen davon das ich 5 Monate lang schriftlich Mietminderungen angekündigt habe und nachdem da auch keine Reaktion kam, angefangen habe zu mindern. Insgesamt habe ich 10 Monate reklamiert bevor ich gemindert habe.

der nächste Punkt ist halt, das nie jemand gekommen ist um die Wohnung abzunehmen ich habe (glaub ich) 5 fristlose (die erste gleich nach einem Monat) davon zwei außerordentlich und firstlose Kündigungen. Ich war zu Hause und habe gewartet wer kommt, keiner ist gekommen. Das gleiche bei meiner Nachbarin, die aus gleichem Grund gekündigt wurde aber weiterarbeiten darf.

und was die jetztige Abmahnung angeht, die mir vor Gericht ausgesprochen wurde, wei irgendjemand die Polizei gerufen hat (aber eben nicht ich) haben sie auch wärend der Instantsetzungsklage meiner Nachbarin gemacht sie hat zwei Stück bekommen:

1. ein Schreiner hat festgestellt das die Haustür falsch eingebaut wurde und reine Pfusch ist. Sie hat die Abmahnung bekommen, weil sie das angeblich dem Handwerker gesagt hätte (Haustür ist bis heute nicht schließbar)

2. Im dritten Stock in der Wohnung bei denen die Mieter auch um 50% mindern war der Elektriker mit einem wie üblich falschen Auftrag, der Mieter hat ihn weg geschickt, meine Nachbarin war als Zeuge dabei. Sie bekommt eine Abmahnung weil sie angeblich einfach rauf ist in die Wohnung und rein gegangen ist und den Elektriker rausgeworfen hätte :smile028:
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #8

Nürnberg

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Hallo

anscheinend wurde das Haus verkauft, kann mir jemand sagen ob meine Räumungsklage noch auf den alten Vermieter weitergeht oder ob der neue Vermieter eine eigene Räumgsklage einreichen muss?
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #9

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schlechte Wohnung

Wenn die Wohnung tatsächlich so schlecht wäre, ja da würde ich sofort ausziehen und nicht daran festkleben. Also kann die doch wohl gar nicht so schlecht sein.
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #10

Papabär

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Wenn die Wohnung tatsächlich so schlecht wäre, ja da würde ich sofort ausziehen ...

Als ALG II-Empfänger ist das aber gar nicht so einfach ... insbesondere, wenn die Miete noch recht günstig ist.

Wer da ohne Genehmigung des Jobcenters in eine teurere Wohnung zieht, riskiert das das Jobcenter weiterhin nur die bisherige Miete übernimmt. Umzugskosten und Kaution gäbe es dann übrigens auch nicht.

Und das Jobcenter interessiert sich nicht für den Zustand der Wohnung, solange diese nicht behördlich gesperrt wird.
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #11

Unregistriert

schlechte Wohnung

Da im Mietvertrag steht, wann wieviel Miete zu bezahlen ist, somit ist das bekannt. Man hat sich an den Mietvertrag zu halten. Wenn insgesamt Beträge offen sind die 2 Monatsmieten oder mehr betreffen, so kann sofort eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und Räumungsklage eingereicht werden.
Selbstverständlich darf der Alte Vermieter, oder sein Beauftragter die Räumungsklage durchführen, auch wenn das Haus verkauft wurde, dies wird im Kaufvetrag festgelegt. sie schulden dem alten Vermieter ja viel Miete. Auch wenn Vermieter im Ausland wohnt sollte man dies nicht meinen die Miete nicht bezahlen zu müssen, bzw zu mindern- Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #12

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schlechte Wohnung

aha die Miete ist sehr billig. Aber trotzdem wird diese billige Miete nicht mal bezahlt.
Für wenig Miete, kann man auch keine teure gute Wohnung erwarten.
Immer dieser Ärger, zum Anwalt rennen das kann man,denn dies kostet ja nichts Prozesskostenhilfe. Das zahlt der Steuerzahler. Jeder will eine Luxuswohnung, aber nichts bezahlen.
Sie bekommen ja für diese Wohnung Geld von der ARGE bzw Landratsamt. Dennoch haben Sie diesen Geldbetrag der aus Steuermitteln kommt, nicht an den Vermieter weiter gegeben.
Was haben Sie mit dem Geld gemacht, das Sie erhalten haben, damit Sie die Miete bezahlen.
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #13

Papabär

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Hallo Gast,

da uns der Kaufvertrag hier ja nicht vorliegt, können wir wohl nur spekulieren, ob die Räumungsklage nun vom Käufer oder vom Verkäufer weiter betrieben wird. Sicher dürfte wohl nur sein, daß die Klage durch den Eigentümerwechsel wohl nicht verloren geht.

... Sie bekommen ja für diese Wohnung Geld von der ARGE bzw Landratsamt. ...
Also nochmal: Es gibt keine ARGE mehr ... auch im Freistaat nicht. Es gibt nur noch Jobcenter! Und ob die TE irgendwelche Leistungen vom Landratsamt bekommt, ist ja wohl spekulativ ... oder hast Du etwa Monopolwissen?

... das Sie erhalten haben, ...
Ebenfalls spekulativ! Das unterstellt der TE ja, daß sie die Mietminderung beim Jobcenter nicht bekannt gegeben hätte - für die Frage nach den Möglichkeiten beim beschriebenen Wohnungszustand ist es - nebenbei bemerkt - auch völlig schnuppe, woher die Mieterin ihr Einkommen bezieht. (Das hatte ich doch schon mal geschrieben ... oder?)
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #14

Nürnberg

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aha die Miete ist sehr billig. Aber trotzdem wird diese billige Miete nicht mal bezahlt.
Für wenig Miete, kann man auch keine teure gute Wohnung erwarten.
Immer dieser Ärger, zum Anwalt rennen das kann man,denn dies kostet ja nichts Prozesskostenhilfe. Das zahlt der Steuerzahler. Jeder will eine Luxuswohnung, aber nichts bezahlen.
Sie bekommen ja für diese Wohnung Geld von der ARGE bzw Landratsamt. Dennoch haben Sie diesen Geldbetrag der aus Steuermitteln kommt, nicht an den Vermieter weiter gegeben.
Was haben Sie mit dem Geld gemacht, das Sie erhalten haben, damit Sie die Miete bezahlen.

Zunächst würde ich dir zu einem Baldriantee raten und dann noch mal den Thread in Ruhe durchlesen.

Ich habe die Miete ordentlich mit einer Ankündigungszeit von 5 Monaten gemindert (sprich im Dezember angekündigt, die Chance gegeben etwas zu tun und dann ab April gekürzt) neben mir mindern noch zwei andere Mieter die Miete auf Grund von Schäden und Mängel. Da ich minder und solang die Miete von mir selbst getragen wurde einen Vorbehalt einbehalten habe, zu dem ich das Recht habe, schulde ich keine Miete.
Da ich nicht mehr arbeiten darf, vom Vermieter aus, also der Vermieter meine abhängigkeit vom Staat verursacht hat, verbiete ich mir mich zu beschludigen ich lasse es mir auf Staatskosten gut gehen, weil man auch von 365Euro im Monat so super leben kann. Desweiteren habe ich, eben weil ich nicht einsehe das der Vermieter nur weil ich das Geld vom Jobcenter bekomme die volle Miete kassiert, die Miete so wie zuvor um 50% gemindert und der Restbetrag wird direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen, also läuft das auch korrekt ab.
Da die Schäden vorhanden sind, nun auch tatsächliche unregelmäßigkeiten in den nebenkostenabrechnung rausgekommen sind, werde ich die Räumungsklage sehr wahrscheinlich gewinnen bzw sie wird abgewiesen werden, somit trägt der jetzige Eigentümer die Kosten und nicht der Staat.

und wenn das Haus tatsächlich verkauft wurde, dann bin ich sehr gespannt ob der neue Eigentümer von den geminderten Mieten, von der Instantsetzungsklage usw weis ansonsten würde er mir leid tun und ich hoffe das derjenige sich nicht damit ruiniert.
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #15

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Wohnung schlecht

Eines ist aber ganz klar, dass man beim Job-Center nachweisen muss, dass man Bewerbungen schreibt, dass man sich vorstellt um Atbeit zu bekommen, das dürfte nicht bestritten werden. Jemand der sich nicht bewirbt, bekommt bei Hartz 4 gestrichen bzw Anfags einen Teil gestrichen.

Aber dieser Herr mit seiner schlechten Wohnung behauptet er darf laut Job Center bzw ARGE nicht atbeiten. Wer glaubt denn solch einen Witz.
Ebenso wird es sich mit dem gesamten Vortrag verhalten. Man sucht krampfhaft nach Mängeln, wenn man die Miete nicht zahlen kann. Er trägt ja selbst vor, dass er die Atbeitszkmmer seitens der ARGE nicht bezahlt bekommt und dieses selbst aus eigener Tasche DARAUFBEZALT hat. Ja wie denn er bekommt doch nur H 4. Ihm werden die Arbeitszimmer nicht bezalt, und von Hartz 4 kann er nicht auch noch für diese Wohnung mit 2 Arbeitszimmer zahlen. Als Alleinstehendem stehen ihm höchstens 48m2 Wohnung zu. Also keine derart geoße Wohnung. Er bekommt umgerechnet nur Geld für 48m2. Da wird die Wohnung m2 geteilt durch die Gesamtmiete, die ja sehr billig ist. Dies gibt dann ebenso eine sehr billige m2 Miete. Diese billige m2 Miete x 48 m2. dies erhält er und nicht mehr. Somit entsteht eine hohe Differenz er schreibt ja, dass er 7000Euro Mietschulden bereits hat. Klar weil er nur Anspruch auf 48m2 hat. Er bekommt nur 48 m2 bezahlt, auch dann wenn die Miete sehr billig ist
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #16

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Interessant! Woher weisst Du das meine Wohnung zwei Arbeitszimmer hat ???

Ich denke mal, mir geht es jetzt so wie in Graumarktinfo, in Bezug auf die ...GmbH (dort hat mein Vermieter auch mitgemischt) die Denkmalgeschützte Wohnungen verkauft hat und dann lauter ruinierte Käufer zurückgelassen hat und plötzlich auch ein sehr empörter Schreiber mit Insiderwissen aufgetaucht ist.

Naja Wohnungsmafia sag ich nur dazu und genau deshalb ziehen weder ich noch meine Nachbarin aus. Und wenn wir zig mal bedroht werden und sämtliche decken runterkommen und der Schimmel sich weiter ausbreitet. Ich weis, dass darauf nur Gibs geschmiert werden würde und dann von den nächsten Mietern solang kassiert wird bis die merken wo sie gelandet sind und dann eben auch einfach ausziehen. Null Moral, Null Ethik, Null Gewissen
 
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  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #17

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Hey Nünberg, nur nicht so aufbrausen- Dir stehen nur 48m2 Wohngläche zu, als Aleinstehnder.
Arbeit suchen muss man auch, wenn man Hartz 4 bekommt. Man muss den Nachweis vorlegen, dass man Arbeit sucht. Ansonsten gibt es Sperre von Hartz 4.
Arbeitszimmer steht einem Hartz 4 Bezieher nicht zu. Suche Dir eine andere Wohnung 48 m2, denn solche große Wohnung mit 2 Arbeitszimmer steht Dir nach dem Hartz 4 Gesetz nicht zu. Also trinke Deinen Tee mal ganz schön selbst.
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #18

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Wohnung schlecht Wohnung schlecht

Raus wirst auf jeden Fall müssen, da Du nur 48 m2 Wohnfläche bezahlt bekommst mit Hartz 4
 
  • Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter Beitrag #19

Berny

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Hey Nünberg, nur nicht so aufbrausen- Dir stehen nur 48m2 Wohngläche zu, als Aleinstehnder.
Arbeit suchen muss man auch, wenn man Hartz 4 bekommt. Man muss den Nachweis vorlegen, dass man Arbeit sucht. Ansonsten gibt es Sperre von Hartz 4.
Arbeitszimmer steht einem Hartz 4 Bezieher nicht zu. Suche Dir eine andere Wohnung 48 m2, denn solche große Wohnung mit 2 Arbeitszimmer steht Dir nach dem Hartz 4 Gesetz nicht zu. Also trinke Deinen Tee mal ganz schön selbst.
Wenn Du Deinen Namen darunter schreiben würdest, wäre Dein Beitrag glaubhafter.
 
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Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter

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