Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel

Diskutiere Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Gegen einen Mieter A und seinen Mietbewohner B wurde auf Räumung geklagt (Bedrohung, Beleidigung, etc. durch B). Gegen den Mietbewohner B liegt...
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #1
aquila

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Gegen einen Mieter A und seinen Mietbewohner B wurde auf Räumung geklagt (Bedrohung, Beleidigung, etc. durch B). Gegen den Mietbewohner B liegt aus Versäumnisurteil ein vollstreckbarer Räumungstitel vor. Gegen den Mieter A ist ganz frisch ein vorläufig vollstreckbares Räumungsurteil ergangen.

Eigentlich waren wir gerade am Überlegen, wie wir die Räumung vornehmen. Nun finde ich als Vermieter heute einen Briefumschlag mit den Schlüsseln zur Wohnung von A im Briefkasten.
  1. Ist damit die Wohnung zurückgegeben?
  2. Darf ich die Wohnung damit betreten?
  3. Was ist, wenn nur einer von A oder B die Schlüssel zurückgegeben hat und der andere weiter dort wohnt?
  4. Wie würdet Ihr vorgehen?
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #2

Dschei2

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Die Rücksendung erfolgt kommentarlos? Aber Absender A ist klar ersichtlich?
Dann unbedingt den Umschlag aufheben.

Meiner Meinung nach kann man die Rücksendung der Schlüssel überhaupt nicht anderes interpretieren als eben als Rückgabe der Wohnung.

Wenn ihr nicht Einzelverträge mit A und mit B hattet, würde ich umgehend mit den Schlüsseln in die Wohnung gehen. Wenn sie geräumt ist, gleich Schließzylinder tauschen und wieder in Besitz nehmen.

Billiger und schneller geht es gar nicht.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #3
Goldhamster

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  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #4

Tinnitus

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Die böse Überraschung kommt eventuell noch...
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #6
aquila

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Wenn ihr nicht Einzelverträge mit A und mit B hattet, würde ich umgehend mit den Schlüsseln in die Wohnung gehen. Wenn sie geräumt ist, gleich Schließzylinder tauschen und wieder in Besitz nehmen.
Es gibt nur mit A einen Mietvertrag. B ist nicht rechtmäßiger Untermieter/Nutzer.
Die Rücksendung erfolgt kommentarlos? Aber Absender A ist klar ersichtlich?
Leider ist nicht klar ersichtlich, wer Absender ist.

Wie seht Ihr das Risiko einer Schadensersatzforderung, wenn ich die Wohnung einfach in Besitz nehme? Der vorherige Prozess konnte ja auch finanziert werden.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #7
Goldhamster

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....
Wie seht Ihr das Risiko einer Schadensersatzforderung, wenn ich die Wohnung einfach in Besitz nehme? Der vorherige Prozess konnte ja auch finanziert werden.

Hallo,

na, das wär aber schwierig zu beweisen... also für den Mieter.
Schlüssel hast zurückbekommen. Wie soll der Mieter hier stichhaltig nachweisen, dass er damit NICHT die Rückgabe der Wohnung wollte?

Schau erst mal in die Bude. Natürlich vorher klingeln.
Dann mit Zeuge rein. Alles digital als Bild festhalten.
Ist die neue Adresse des Hauptmieters bekannt? Wohl ja - zumindest die seines Anwaltes.

Goldi
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #8

ehrenwertes Haus

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Ist damit die Wohnung zurückgegeben?
Komt drauf an.
Wenn alle Schlüssel der Wohnung zurückgegeben wurden, kann man das als Wohnungsrückgabe betrachten.

Es gibt nur mit A einen Mietvertrag. B ist nicht rechtmäßiger Untermieter/Nutzer.
Warum fragst du nicht einfach Mieter A was Sache ist? Dein Mieter weiß doch Wer die Schlüssel in deinen Briefkasten eingeworfen hat, ob die Wohnung geräumt ist oder nicht.

Wenn dein Mieter nicht antwortet, nachsehen was auf Klingel, Briefkasten und Türschild steht und klingeln.
Öffnet Jemand die Tür, weißt du dass die Wohnung noch genutzt wird.
Öffnet niemand, Nachbarn befragen ob ihnen Umzugsaktionen aufgefallen sind oder sich der Mieter sogar offiziell von den Nachbarn verabschiedet hat.

Zutritt mit zurückgebenen Schlüsseln nur mit Zeugen, wenn alle Anzeichen/Auskünfte von Mieter A und vor Ort für eine ungenutzte Wohnung sprechen.


B ist rechtmäßiger Untermieter/Nutzer, solange A ihm das erlaubt bzw. ein Vertragsverhältnis zwischen A und B besteht.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #9

Ferdl

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Schlüssel hast zurückbekommen. Wie soll der Mieter hier stichhaltig nachweisen, dass er damit NICHT die Rückgabe der Wohnung wollte?
weil er den Schlüssel nicht zurückgegeben hat, sondern der andere Mieter oder wer ganz anders, ist das überhaupt der Schlüssel von der Wohnung? Auch das mit dem Stichhaltig sollte man im Auge behalten, mach einer nimmt das allzu wörtlich. Also unbedingt mit Zeuge, am besten einen, der einen nachhaltigen Eindruck vermittelt.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #10
Goldhamster

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weil er den Schlüssel nicht zurückgegeben hat, sondern der andere Mieter oder wer ganz anders, ist das überhaupt der Schlüssel von der Wohnung? Auch das mit dem Stichhaltig sollte man im Auge behalten, mach einer nimmt das allzu wörtlich. Also unbedingt mit Zeuge, am besten einen, der einen nachhaltigen Eindruck vermittelt.

Hallo @Ferdel

also.... da möcht ich das Gesicht des Richters sehen:
Nach verlorenem Räumungsprozess behauptet der Mieter, die Schlüssel wären vom ... russischem Geheimdienst?... an den Vermieter gesandt worden. Und eine Wohnungsrückgabe war nie beabsichtigt... :respekt
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #11
Andres

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B ist rechtmäßiger Untermieter/Nutzer, solange A ihm das erlaubt bzw. ein Vertragsverhältnis zwischen A und B besteht.
Nein, natürlich nicht. Immerhin liegt gegen B ein Räumungstitel vor. B ist aber tatsächlicher Besitzer der Wohnung und wäre das sogar, wenn A ihm (hypothetisch - ich lese dafür keine Indizien in den bisherigen Informationen) bevor er die Schlüssel an den Vermieter geschickt hat mitgeteilt hätte, dass er "seine Sachen packen" soll. Wenn der diesen Besitz nicht freiwillig aufgibt, wäre eine Räumung erforderlich.

Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, dass noch nicht einmal sicher ist, dass A seine Schlüssel abgegeben hat. Da der Absender nicht ersichtlich ist, könnte genau so gut auch B die Schlüssel geschickt haben, sozusagen mit dem Statement: "Ich bin raus aus der Nummer."

Warum fragst du nicht einfach Mieter A was Sache ist?
Abhängig von der Antwort verbaut es die Option, die Wohnung nun einfach in Besitz zu nehmen. Im Moment hätte man (bei ausreichender Risikobereitschaft) immerhin die Möglichkeit, ein gewisses Spektrum an konkludenten Erklärungen zu unterstellen. Wer sagt denn, dass nicht A und B die anonymen Absender sind?

Der vorherige Prozess konnte ja auch finanziert werden.
Bei zahlungsfähigen Mietern/Bewohnern sehe ich wenig Anlass für irgendwelche riskanten Vorgehensweisen und würde dem Vorschlag von @ehrenwertes Haus folgen: Nachfragen, danach ggf. Räumung. Ich möchte hier nur noch einmal hinterfragen, ob die Mieter wirklich zahlungsfähig sind. Selbst wenn sie eigenes Geld in den vorherigen Prozess gesteckt haben, kann das ja immer noch "freiwillig" erfolgt sein. Auch unter der Pfändungsfreigrenze ist es nicht verboten, Forderungen auszugleichen.

Die Schwierigkeiten gehen erst dann los, wenn die Mieter nicht zahlungsfähig und -willig sind. Dann bleiben alle Kosten beim Vermieter hängen, also wäre es doch schön, sich die Räumung sparen zu können. Ich würde dann so vorgehen:
Schau erst mal in die Bude. Natürlich vorher klingeln.
Dann mit Zeuge rein. Alles digital als Bild festhalten.
Ohne klare Anzeichen, dass die Wohnung noch im Besitz von A oder B ist, könnte man dann ernsthaft über ...
gleich Schließzylinder tauschen und wieder in Besitz nehmen.
... nachdenken. Natürlich ist das riskant. A oder B könnten hinterher einwenden, dass sie überhaupt nie die Rückgabe der Wohnung beabsichtigt hatten. Gleichzeitig kann der Vermieter einwenden, in gutem Glauben gehandelt zu haben. Sich wenigstens nicht vorsätzlich rechtswidriges Verhalten ankreiden lassen zu müssen, wäre für mich ein wesentliches Argument für eine eher hemdsärmelige Lösung.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #12

Ferdl

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russischem Geheimdienst?.
oder von A oder B oder der Ex von A oder B oder....
Prinzipiell würde ich das auch eher Lebensnah angehen, man sollte sich jedoch des Risikos bewusst sein. Insbesondere der Möglichkeit dass die Wohnung noch bewohnt wird.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #13
aquila

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Danke schon mal für die wertvollen Kommentare und Tipps. A ist nicht selber zu erreichen - und genau wie Andres schreibt:
Abhängig von der Antwort verbaut es die Option, die Wohnung nun einfach in Besitz zu nehmen. Im Moment hätte man (bei ausreichender Risikobereitschaft) immerhin die Möglichkeit, ein gewisses Spektrum an konkludenten Erklärungen zu unterstellen. Wer sagt denn, dass nicht A und B die anonymen Absender sind?
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #14

ehrenwertes Haus

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Was mir noch aufgefallen ist:


Gegen den Mieter A ist ganz frisch ein vorläufig vollstreckbares Räumungsurteil ergangen.
Läuft die Rechtsmittelfrist noch? Ist mit einer weiteren Runde vor Gericht zu rechnen?


wurde auf Räumung geklagt (Bedrohung, Beleidigung, etc. durch B)
Wie hoch schätzt du das Gewaltpotential dieses Mieters ein?
Bedrohung "nur" mit Worten oder auch Taten?

Bei entsprechender Gewaltbereitschaft des Mieters würde ich den offiziellen Weg über Räumung durch GV gehen, keine Selbstversuche. Kein Geld der Welt ist es Wert sich selbst durch Sparsamkeit oder unnötige Eile bei eine Wohnungsrückgabe in Gefahr zu bringen, wenn man nicht über eine eigene Truppe Bodyguards verfügt.

Jeder GV hat bei Bedarf seine Bodyguards parat, inzwischen überwiegend in blauer Uniform.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #15

Kirque

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Jeder GV hat bei Bedarf seine Bodyguards parat, inzwischen überwiegend in blauer Uniform.

Auch die habe ich schon einknicken sehen, nachdem der Delinquent "Ohrfeigen angeboten" hätte (Zitat aus dem Bericht des GV), woraufhin die Vollziehung abgebrochen wurde.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #16
Duncan

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Auch die habe ich schon einknicken sehen, nachdem der Delinquent "Ohrfeigen angeboten" hätte (Zitat aus dem Bericht des GV), woraufhin die Vollziehung abgebrochen wurde.
Kenne ich so überhaupt nicht, die Vollstreckung wird maximal unterbrochen. In weniger als 10 Min. ist in der Regel Blau-Weiß in Amtshilfe da und wenn gegen die Widerstand geleistet wird, kommt auch mal ein MEK oder 3-4 "Wannen" der Bereitschaftspolizei. Egal wer da in der Bude steckt, vom renitenten Rentner bis zum Lokalhäuptling der Bandidos. Kann aber auch sein, dass die Mädels hier Stärke zeigen wollen, bei mir im weiten Umkreis gibt es fast nur Gerichtsvollzieherinnen.
Die Brandenburger Polizei ist da wohl durchsetzungsstärker als die Berliner Kollegen ...
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #17

Ferdl

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Auch die habe ich schon einknicken sehen, nachdem der Delinquent "Ohrfeigen angeboten" hätte (Zitat aus dem Bericht des GV), woraufhin die Vollziehung abgebrochen wurde.
Bei uns rückt Blau-Weis-Koblenz auch recht flott mit ausreichender Mannstärke an, vor allem seit es einige, eher unschöne Eskalationen, gegeben hat.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #18

Kirque

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  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #19
aquila

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Läuft die Rechtsmittelfrist noch? Ist mit einer weiteren Runde vor Gericht zu rechnen?
Die Revisionsfrist läuft und es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Beklagtenseite noch in Berufung geht. Das Urteil ist jedoch sehr dicht und umfänglich gestrickt aufgrund langer Historie und Verbindung mit Straftaten, dass die Luft ziemlich eng ist für die Beklagtenseite.

Was ich noch nicht verstanden habe: Kann Vermieterseits die Vollstreckung einstweilig/vorläufig oder gänzlich eingestellt werden, wenn beantragt? Es kann ja noch vieles bis zum Räumungstag passieren.

Wie hoch schätzt du das Gewaltpotential dieses Mieters ein?
Bedrohung "nur" mit Worten oder auch Taten?
Leider Akte voll Taten. GV wird nicht ohne Begleitschutz erscheinen.
 
  • Räumungsklage - Rückgabe der Wohnung über zugeschickte Schlüssel Beitrag #20
aquila

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Neueste Nachricht: Mitbewohner B ist in Gewahrsam. Mieter A ist im Ausland.
 
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