B ist rechtmäßiger Untermieter/Nutzer, solange A ihm das erlaubt bzw. ein Vertragsverhältnis zwischen A und B besteht.
Nein, natürlich nicht. Immerhin liegt gegen B ein Räumungstitel vor. B ist aber tatsächlicher Besitzer der Wohnung und wäre das sogar, wenn A ihm (hypothetisch - ich lese dafür keine Indizien in den bisherigen Informationen) bevor er die Schlüssel an den Vermieter geschickt hat mitgeteilt hätte, dass er "seine Sachen packen" soll. Wenn der diesen Besitz nicht freiwillig aufgibt, wäre eine Räumung erforderlich.
Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, dass noch nicht einmal sicher ist, dass A seine Schlüssel abgegeben hat. Da der Absender nicht ersichtlich ist, könnte genau so gut auch B die Schlüssel geschickt haben, sozusagen mit dem Statement: "Ich bin raus aus der Nummer."
Warum fragst du nicht einfach Mieter A was Sache ist?
Abhängig von der Antwort verbaut es die Option, die Wohnung nun einfach in Besitz zu nehmen. Im Moment hätte man (bei ausreichender Risikobereitschaft) immerhin die Möglichkeit, ein gewisses Spektrum an konkludenten Erklärungen zu unterstellen. Wer sagt denn, dass nicht A
und B die anonymen Absender sind?
Der vorherige Prozess konnte ja auch finanziert werden.
Bei zahlungsfähigen Mietern/Bewohnern sehe ich wenig Anlass für irgendwelche riskanten Vorgehensweisen und würde dem Vorschlag von
@ehrenwertes Haus folgen: Nachfragen, danach ggf. Räumung. Ich möchte hier nur noch einmal hinterfragen, ob die Mieter wirklich zahlungsfähig sind. Selbst wenn sie eigenes Geld in den vorherigen Prozess gesteckt haben, kann das ja immer noch "freiwillig" erfolgt sein. Auch unter der Pfändungsfreigrenze ist es nicht verboten, Forderungen auszugleichen.
Die Schwierigkeiten gehen erst dann los, wenn die Mieter nicht zahlungsfähig und -willig sind. Dann bleiben alle Kosten beim Vermieter hängen, also wäre es doch schön, sich die Räumung sparen zu können. Ich würde dann so vorgehen:
Schau erst mal in die Bude. Natürlich vorher klingeln.
Dann mit Zeuge rein. Alles digital als Bild festhalten.
Ohne klare Anzeichen, dass die Wohnung noch im Besitz von A oder B ist, könnte man dann ernsthaft über ...
gleich Schließzylinder tauschen und wieder in Besitz nehmen.
... nachdenken. Natürlich ist das riskant. A oder B könnten hinterher einwenden, dass sie überhaupt nie die Rückgabe der Wohnung beabsichtigt hatten. Gleichzeitig kann der Vermieter einwenden, in gutem Glauben gehandelt zu haben. Sich wenigstens nicht vorsätzlich rechtswidriges Verhalten ankreiden lassen zu müssen, wäre für mich ein wesentliches Argument für eine eher hemdsärmelige Lösung.