Mieter1980
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Hi alle zusammen Ich hätte mal einen fiktiven Fall.
Tochter A ist Alleinerbe ihres Vaters. Dieser hat ihr eine Wohnung vererbt. In dieser hat der Vater mit der Stiefmutter B gelebt.
Jetzt lebt Stiefmutter B dort immer noch, aber die Tochter möchte die Wohnung in Besitz nehmen um dort selber zu wohnen.
Es besteht kein Mietvertrag oder ähnliches mit der Stiefmutter. Mehrmalige Aufforderungen vom Anwalt wurden ignoriert.
Hausgeld und Grundsteuer Zahlungen wurden auch eingestellt und alles bleibt an der Tochter A hängen.
Nach nochmaliger Forderung der Räumung mit Fristsetzung wurde jetzt die Räumungsklage eingereicht.
Tochter A hat sich im Internet schlau gemacht was sie ca. rechnen muss an Kosten.
Aussage Internet immer wieder die Jahreskaltmiete. Eine Miete gibt es ja nicht da es ja keinen Mietvertrag gibt.
Ortsüblich wäre sicher so etwas um die 1000€ kalt. Laut verschiedenen Rechner im Netz kommt Tochter A
auf ca.
eine gerichtliche Gebühr in Höhe von
EUR 1.954,60 inkl. MwSt.
zzgl. Gerichtskosten in Höhe von EUR 801,00
Also ca. 2755,60 €.
Jetzt wurde die Klage eingereicht und der Streitwert aber nicht auf die Vergleichsmiete festgesetzt sondern auf den Immobilen Wert von 340.000€.
Und jetzt soll Tochter A mal kurz 8733€ bezahlen. Mehr als das 3 -fache ????
Weiter kommt ja beim Anwalt ja auch der höhere Streitwert zum tragen so das das ganze ja Unsummen kosten.
Ist das so richtig?
Tochter A bittet dringend um Hilfe.
Tochter A ist Alleinerbe ihres Vaters. Dieser hat ihr eine Wohnung vererbt. In dieser hat der Vater mit der Stiefmutter B gelebt.
Jetzt lebt Stiefmutter B dort immer noch, aber die Tochter möchte die Wohnung in Besitz nehmen um dort selber zu wohnen.
Es besteht kein Mietvertrag oder ähnliches mit der Stiefmutter. Mehrmalige Aufforderungen vom Anwalt wurden ignoriert.
Hausgeld und Grundsteuer Zahlungen wurden auch eingestellt und alles bleibt an der Tochter A hängen.
Nach nochmaliger Forderung der Räumung mit Fristsetzung wurde jetzt die Räumungsklage eingereicht.
Tochter A hat sich im Internet schlau gemacht was sie ca. rechnen muss an Kosten.
Aussage Internet immer wieder die Jahreskaltmiete. Eine Miete gibt es ja nicht da es ja keinen Mietvertrag gibt.
Ortsüblich wäre sicher so etwas um die 1000€ kalt. Laut verschiedenen Rechner im Netz kommt Tochter A
auf ca.
eine gerichtliche Gebühr in Höhe von
EUR 1.954,60 inkl. MwSt.
zzgl. Gerichtskosten in Höhe von EUR 801,00
Also ca. 2755,60 €.
Jetzt wurde die Klage eingereicht und der Streitwert aber nicht auf die Vergleichsmiete festgesetzt sondern auf den Immobilen Wert von 340.000€.
Und jetzt soll Tochter A mal kurz 8733€ bezahlen. Mehr als das 3 -fache ????
Weiter kommt ja beim Anwalt ja auch der höhere Streitwert zum tragen so das das ganze ja Unsummen kosten.
Ist das so richtig?
Tochter A bittet dringend um Hilfe.