Peterw
Hallo allerseits! 
Man nehme an, eine Person bewohnt eine Neubau-Mietwohnung seit Ende 1996. Diese Mietwohnung hat im Jahr 2002 den Besitzer gewechselt (Besitzer der Wohnung ist nun ein anderer, der Mieter aber nach wie vor der gleiche). Im Jahr 2006 überkommt den neuen Besitzer der Drang, die Mietwohnung zu verkaufen. Es gibt potentielle Käufer, die wollen aber die Wohnung für sich kaufen, und nicht weitervermieten. Da die Untermieter einen laufenden Mietvertrag bis 2012 haben, wird es voraussichtlich nichts mit dem Verkauf.
Der Besitzer hat die Wohnung seit 2002 nur ein Mal betreten, um sich über den Zustand zu informieren. Dabei ist ihm folgendes aufgefallen: Ein kleiner Schimmelfleck hat sich im Badezimmer gebildet. Außerdem ist an der Decke ein (vom Mieter nicht verursachter) Wasserschaden sichtbar (und zwar nur dann, wenn man auch wirklich danach sucht! Fläche von maximal 60cm² auf der Decke)
Der Mieter ist sich seiner Schuld wegen des Schimmels bewusst. Die Ursache dafür war, dass bei geschlossener Badezimmertüre geduscht, und Wäsche getrocknet wurde. Der Mieter war bisher nie mit Schimmel konfrontiert, daher auch das Unwissen – bzw. wie es soweit kommen konnte. Mieter und Besitzer einigen sich darauf, dass der Mieter die Reparatur in die Wege leiten wird und dafür aufkommen wird. Innerhalb weniger Wochen wird der Schimmel entfernt und die Wand neu gestrichen. Der Mieter nimmt außerdem an, dass seit der Besichtigung der Wohnung durch den Besitzer keine schriftliche Mitteilung erforderlich ist, um den Wasserschaden zu melden.
Monate später reicht der Besitzer eine Räumungsklage ein, wohlgemerkt, ohne die Wohnung seit dem letzten Mal besichtigt zu haben. Im Schreiben ist folgendes zu lesen:
„erheblich nachteiliger Gebrauch vom Bestandsgegenstand; an der Wohnung wurden Beschädigungen hinzugefügt; Wasserschäden nicht gemeldet; es wurde keinerlei Lüftung vorgenommen, sodass sich Schimmel bildete“
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Nun, wie sieht die Lage aus? Ist die Räumungsklage gerechtfertigt? Ein Gerichtstermin im Mai steht bereits fest... Was erwartet den Mieter bzw. was soll der Mieter in diesem Fall tun?
Ich bitte um Feedback der Experten
Lieben Gruß
Peter

Man nehme an, eine Person bewohnt eine Neubau-Mietwohnung seit Ende 1996. Diese Mietwohnung hat im Jahr 2002 den Besitzer gewechselt (Besitzer der Wohnung ist nun ein anderer, der Mieter aber nach wie vor der gleiche). Im Jahr 2006 überkommt den neuen Besitzer der Drang, die Mietwohnung zu verkaufen. Es gibt potentielle Käufer, die wollen aber die Wohnung für sich kaufen, und nicht weitervermieten. Da die Untermieter einen laufenden Mietvertrag bis 2012 haben, wird es voraussichtlich nichts mit dem Verkauf.
Der Besitzer hat die Wohnung seit 2002 nur ein Mal betreten, um sich über den Zustand zu informieren. Dabei ist ihm folgendes aufgefallen: Ein kleiner Schimmelfleck hat sich im Badezimmer gebildet. Außerdem ist an der Decke ein (vom Mieter nicht verursachter) Wasserschaden sichtbar (und zwar nur dann, wenn man auch wirklich danach sucht! Fläche von maximal 60cm² auf der Decke)
Der Mieter ist sich seiner Schuld wegen des Schimmels bewusst. Die Ursache dafür war, dass bei geschlossener Badezimmertüre geduscht, und Wäsche getrocknet wurde. Der Mieter war bisher nie mit Schimmel konfrontiert, daher auch das Unwissen – bzw. wie es soweit kommen konnte. Mieter und Besitzer einigen sich darauf, dass der Mieter die Reparatur in die Wege leiten wird und dafür aufkommen wird. Innerhalb weniger Wochen wird der Schimmel entfernt und die Wand neu gestrichen. Der Mieter nimmt außerdem an, dass seit der Besichtigung der Wohnung durch den Besitzer keine schriftliche Mitteilung erforderlich ist, um den Wasserschaden zu melden.
Monate später reicht der Besitzer eine Räumungsklage ein, wohlgemerkt, ohne die Wohnung seit dem letzten Mal besichtigt zu haben. Im Schreiben ist folgendes zu lesen:
„erheblich nachteiliger Gebrauch vom Bestandsgegenstand; an der Wohnung wurden Beschädigungen hinzugefügt; Wasserschäden nicht gemeldet; es wurde keinerlei Lüftung vorgenommen, sodass sich Schimmel bildete“
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Nun, wie sieht die Lage aus? Ist die Räumungsklage gerechtfertigt? Ein Gerichtstermin im Mai steht bereits fest... Was erwartet den Mieter bzw. was soll der Mieter in diesem Fall tun?
Ich bitte um Feedback der Experten

Lieben Gruß
Peter