Räumungsklage wegen Schimmel?

Diskutiere Räumungsklage wegen Schimmel? im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo allerseits! :) Man nehme an, eine Person bewohnt eine Neubau-Mietwohnung seit Ende 1996. Diese Mietwohnung hat im Jahr 2002 den Besitzer...
  • Räumungsklage wegen Schimmel? Beitrag #1

Peterw

Hallo allerseits! :)

Man nehme an, eine Person bewohnt eine Neubau-Mietwohnung seit Ende 1996. Diese Mietwohnung hat im Jahr 2002 den Besitzer gewechselt (Besitzer der Wohnung ist nun ein anderer, der Mieter aber nach wie vor der gleiche). Im Jahr 2006 überkommt den neuen Besitzer der Drang, die Mietwohnung zu verkaufen. Es gibt potentielle Käufer, die wollen aber die Wohnung für sich kaufen, und nicht weitervermieten. Da die Untermieter einen laufenden Mietvertrag bis 2012 haben, wird es voraussichtlich nichts mit dem Verkauf.

Der Besitzer hat die Wohnung seit 2002 nur ein Mal betreten, um sich über den Zustand zu informieren. Dabei ist ihm folgendes aufgefallen: Ein kleiner Schimmelfleck hat sich im Badezimmer gebildet. Außerdem ist an der Decke ein (vom Mieter nicht verursachter) Wasserschaden sichtbar (und zwar nur dann, wenn man auch wirklich danach sucht! Fläche von maximal 60cm² auf der Decke)

Der Mieter ist sich seiner Schuld wegen des Schimmels bewusst. Die Ursache dafür war, dass bei geschlossener Badezimmertüre geduscht, und Wäsche getrocknet wurde. Der Mieter war bisher nie mit Schimmel konfrontiert, daher auch das Unwissen – bzw. wie es soweit kommen konnte. Mieter und Besitzer einigen sich darauf, dass der Mieter die Reparatur in die Wege leiten wird und dafür aufkommen wird. Innerhalb weniger Wochen wird der Schimmel entfernt und die Wand neu gestrichen. Der Mieter nimmt außerdem an, dass seit der Besichtigung der Wohnung durch den Besitzer keine schriftliche Mitteilung erforderlich ist, um den Wasserschaden zu melden.

Monate später reicht der Besitzer eine Räumungsklage ein, wohlgemerkt, ohne die Wohnung seit dem letzten Mal besichtigt zu haben. Im Schreiben ist folgendes zu lesen:

„erheblich nachteiliger Gebrauch vom Bestandsgegenstand; an der Wohnung wurden Beschädigungen hinzugefügt; Wasserschäden nicht gemeldet; es wurde keinerlei Lüftung vorgenommen, sodass sich Schimmel bildete“
-------------------------------------------------------------------------

Nun, wie sieht die Lage aus? Ist die Räumungsklage gerechtfertigt? Ein Gerichtstermin im Mai steht bereits fest... Was erwartet den Mieter bzw. was soll der Mieter in diesem Fall tun?


Ich bitte um Feedback der Experten :)
Lieben Gruß
Peter
 
  • Räumungsklage wegen Schimmel? Beitrag #2

wolle

Man nehme an, dass die unterlassene Meldung des Wasserschadens eine Verletzung der Mieterpflicht darstellt, aber eben keinen Vertragsbruch. Der Rest ist (so würde ich das sehen) noch weniger geeignet, eine Kü auszusprechen.
Hier hätte der Vermieter meines erachtens erst mal abmahnen sollen.
Da eine Wiederholung der Umstände wohl auszuschließen wäre, dürfte eine 2.Abmahnung auch kaum erfolgen.

Also wäre eine Kü und damit eine entsprechende Räumungsklage nach meiner Meinung nach unsinnig. Aber das würde ein Anwalt, der den Mieter vertritt, dem wahrscheinlich so oder so ähnlich klar machen.

Also könnte der Mieter annehmen, in einem solchen Fall die Wohnung nicht räumen zu müssen.
 
  • Räumungsklage wegen Schimmel? Beitrag #3

Peterw

vielen, vielen dank für die antwort. :)

nur was macht der mieter jetzt am besten? sich in verbindung setzen mit einem anwalt? wie teuer wird sowas?
 
  • Räumungsklage wegen Schimmel? Beitrag #4

wolle

Wenn es schon vor Gericht geht, sollte dich ein Fachmann vertreten. Teuer? Kommt das nicht immer auf den Ausgang an? Vielleicht am besten zum Mieterbund oder Rechtschutz? :gehtnicht
 
Thema:

Räumungsklage wegen Schimmel?

Räumungsklage wegen Schimmel? - Ähnliche Themen

Probleme mit Vermieter/Wohnung: Hallo ich bin neu hier. Ich habe ein paar Probleme mit meiner Wohnung/Vermieterin; und weiß nicht, was ich tun soll. Folgendes: - Ich habe...
Kündigung Eigenbedarf nach Kauf Zweifamilienhaus - Mieterin kompliziert: Hallo zusammen, ich habe mir im Vorfeld alle bisherigen Threads zu dem Thema durchgelesen. Da jeder Einzelfall jedoch sehr speziell gelagert ist...
Vermieter erpresst uns: Am 15.05. wurde der Vertrag von uns unterschrieben. Mündlich wurde uns bestätigt, dass wir im Fall eines vorzeitigen Auszugs, geeignete...
Grundsätzliche Fragen zur Rentabilität von Vermietung bzw. Immobilien zur Selbstnutzung: Hallo! Mich bzw. meine ganze Familie (Eltern + mein Lebensgefährte) beschäftigt seit längerem das Thema Immobilienkauf zur Geldanlage bzw...
Schimmel in vermieteter Wohnung: Hallo, habe Fragen wegen Schimmel in vermieteter Wohnung. Es gibt aber noch keinen Rechtsstreit bzw. Mietminderung, daher habe ich "Allgemeine...

Sucheingaben

räumungsklage wegen schimmel

,

Räumungsklage wegen eigenbedarf

,

gegengutachten wasserschaden

,
räumungsklage zwecks verursachter schimmel von mieter
, räumung der wohung durch vermieter bei wasserschaden, räumungsklage wegen schimmelbildung, abmahnung mieter wegen unterlassener wohnungslüftung, schimmel nicht gemeldet, räumungsklage besichtigung, schimmel in der wohnung räumungsklage, schimmel hat sich im badezimmer gebildet, Gegengutachten bei wasserschaden, statt schimmelbeseitigung räumungsklage vom vermieter, erheblich nachteiliger gebrauch messie, wasserschaden mieter schimmel, Räumungsklage unsinnig, räumungsklage schimmel, abmahnung für mieter wegen schimmel, räumungsklage wegen wasserschaden, gegengutachten schimmel mieter, abmahnung mieter schimmel
Oben