sharky
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 01.01.2007
- Beiträge
- 6
- Zustimmungen
- 0
Hallo beeinander
Im März 2004 bezog ich ein durchschnittlich ausgestattestes 4-Zi-Kü-Bad-Haus (ehemaliger, umgebauter Bauernhof) in einem Winzlingsdorf in Niederbayern. Von Anfang an informierte ich den Vermieter mündlich darüber, daß ich einige Reptilien (vorwiegend Landschildkröten, eine 20 cm große Echse, 1 Schlangenpärchen unter 1 m Länge) und ein etwa taubengroßes Kakadu-Pärchen halte, sowie, daß ich als Selbständige zuhause arbeite und somit das Haus auch teilgewerblich nutzen möchte. Er fand dies damals gar nicht so verkehrt, da der damalige Doppelhaushälften-Nachbar ebenfalls eine große Vogelzucht betrieb. So käme man sich als Nachbarn wegen etwaiger Geräusche der Tiere nicht ins Gehege...
Gut ein Jahr später! nach einer Wohnungsbesichtigung fällt meinem Vermieter ein, daß er angeblich über die Reptilienhaltung nicht informiert wurde (welch ein Hohn, da die Schildkröten im Sommer für jedermann ersichtlich in einem Gartenfreigehege leben), daß er mir die Papageienhaltung verbieten möchte (weil die flugunfähigen Vögel statt in einem Käfig in einer Zimmernische auf einem Kletterbaum leben) und daß er angeblich immer davon ausing, ich würde die Wohnadresse für meine selbständige Tätigkeit nur als Postadresse nutzen und anderweitig Gewerberäume haben. Dabei ist er mindestens einmal wöchentlich hier und sieht mich hier auch arbeiten, vorwiegend am PC sitzenderweise.
Eine erste Kündigung Juli 2005 habe ich als nicht rechtmäßig zurück gewiesen, da mir nur 2 Monate Kündigungsfrist zugestanden worden waren. Die zweite Kündigung 4 Monate später habe ich "ausgesessen", nach Ablauf der Frist die Miete weitergezahlt und von ihm auch keinerlei Reaktion darauf erhalten. Die dritte Kündigung im März 2006 habe ich in zweimaligem Schriftwechsel als unbegründet zurück gewiesen, weil Kleintierhaltung laut Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist und meines Wissens nach auch nicht verboten werden kann. Zudem konnte mir mein Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung keinerlei Schäden durch die Tierhaltung nachweisen, weil es keine gibt. Er muckierte sich lediglich über den Geruch des Rindemulchs, den ich damals einmalig als Bodenstreu für die Papageien verwendete.
Angeblich hätte der Geruch des Rindenmulchs dafür gesorgt, daß das Mietobjekt nach einem Auszug wochenlang gelüftet werden müsste und so nicht gleich wieder vermietet werden könnte. Dabei wird von mir seit 1 1/2 Jahren kein Rindenmulch mehr verwendet. Alles ist insofern um so lachhafter, da sich 20 m Luftlinie von meinem Wohnzimmer-Fenster entfernt ein Kuhstall mit 40 Kühen, ein riesen Misthaufen und eine Odelgrube befinden. Unsere eigenen Abwässer landen in einer Versitzgrube und dann in der hauseigenen Odelgrube, da das Gebäude noch nicht an die Gemeindekanalisation angeschlossen ist. Die zum Haus gehörende Doppelgarage ist an eine Schlosserei vermietet, wo man nach Anbau einer Halle schweißt, hämmert und lackiert, wobei teilweise eine nicht unerhebliche Geräusch- und vor allem Geruchskulisse entsteht.
Der Vermeiter selbst ist sich seiner eigenen Verfehlungen wohl nicht im Geringsten bewusst. So brummte er mir eindeutige Reparaturkosten für die Heizungsanlage auf, ohne mir dafür einen Beleg zu zeigen oder für die Zahlung eine Quittung auszuhändigen! Ebenso für die Kaminkehrerkosten, etc. Die Stromversorgung der Schlosserei lief 1 1/2 Jahre über meinen Stromzähler, die DHH-Nachbarn nützten 2 1/2 Jahre von meiner Ölheizung die Warmwasserversorgung (heizen mit Holz) und es wurde in der gesamten Zeit keine einzige Abrechnung über anteilige Kosten gemacht!!! Das würde sich ja alles irgendwie selbst aufheben, meinte der Vermieter dazu, weil ja die Außenbeleuchtung (3 Lämpchen im Hof) über den Zähler der DHH-Nachbarn läuft..... Von der Schlosserei erhielt ich einen Abschlag. Ob der hoch genug war, sehe ich erst bei der nächsten Stromabrechnung der EON.
Da ich nicht bereit bin, auf die Kinkerlitzchen meines Vermieters einzugehen und einfach auszuziehen (an die Umzugskosten und die ganze Arbeit damit mag ich gar nicht denken...), habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der aber in Sachen Reptilienhaltung nicht vertraut zu sein scheint und auch nicht das Internet als Informationsquelle nützt.
Mittlerweile (im November 2006, gut ein halbes Jahr nach der letzten Kündigung) hat mein Vermieter nun Räumungsklage gegen mich eingereicht!
Nun bin ich auf der Suche nach entsprechenden Gerichtsurteilen und Erfahrungswerten in Sachen Reptilienhaltung, wo es seitens von Nachbarn keinerlei Beschwerden gab.
Vielleicht kann man mir hierzu einige Tipps geben oder konkrete Urteile nennen.
Vielen Dank schon im Voraus!
sharky
PS: die Miete wurde pünktlich bezahlt!
Im März 2004 bezog ich ein durchschnittlich ausgestattestes 4-Zi-Kü-Bad-Haus (ehemaliger, umgebauter Bauernhof) in einem Winzlingsdorf in Niederbayern. Von Anfang an informierte ich den Vermieter mündlich darüber, daß ich einige Reptilien (vorwiegend Landschildkröten, eine 20 cm große Echse, 1 Schlangenpärchen unter 1 m Länge) und ein etwa taubengroßes Kakadu-Pärchen halte, sowie, daß ich als Selbständige zuhause arbeite und somit das Haus auch teilgewerblich nutzen möchte. Er fand dies damals gar nicht so verkehrt, da der damalige Doppelhaushälften-Nachbar ebenfalls eine große Vogelzucht betrieb. So käme man sich als Nachbarn wegen etwaiger Geräusche der Tiere nicht ins Gehege...
Gut ein Jahr später! nach einer Wohnungsbesichtigung fällt meinem Vermieter ein, daß er angeblich über die Reptilienhaltung nicht informiert wurde (welch ein Hohn, da die Schildkröten im Sommer für jedermann ersichtlich in einem Gartenfreigehege leben), daß er mir die Papageienhaltung verbieten möchte (weil die flugunfähigen Vögel statt in einem Käfig in einer Zimmernische auf einem Kletterbaum leben) und daß er angeblich immer davon ausing, ich würde die Wohnadresse für meine selbständige Tätigkeit nur als Postadresse nutzen und anderweitig Gewerberäume haben. Dabei ist er mindestens einmal wöchentlich hier und sieht mich hier auch arbeiten, vorwiegend am PC sitzenderweise.
Eine erste Kündigung Juli 2005 habe ich als nicht rechtmäßig zurück gewiesen, da mir nur 2 Monate Kündigungsfrist zugestanden worden waren. Die zweite Kündigung 4 Monate später habe ich "ausgesessen", nach Ablauf der Frist die Miete weitergezahlt und von ihm auch keinerlei Reaktion darauf erhalten. Die dritte Kündigung im März 2006 habe ich in zweimaligem Schriftwechsel als unbegründet zurück gewiesen, weil Kleintierhaltung laut Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist und meines Wissens nach auch nicht verboten werden kann. Zudem konnte mir mein Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung keinerlei Schäden durch die Tierhaltung nachweisen, weil es keine gibt. Er muckierte sich lediglich über den Geruch des Rindemulchs, den ich damals einmalig als Bodenstreu für die Papageien verwendete.
Angeblich hätte der Geruch des Rindenmulchs dafür gesorgt, daß das Mietobjekt nach einem Auszug wochenlang gelüftet werden müsste und so nicht gleich wieder vermietet werden könnte. Dabei wird von mir seit 1 1/2 Jahren kein Rindenmulch mehr verwendet. Alles ist insofern um so lachhafter, da sich 20 m Luftlinie von meinem Wohnzimmer-Fenster entfernt ein Kuhstall mit 40 Kühen, ein riesen Misthaufen und eine Odelgrube befinden. Unsere eigenen Abwässer landen in einer Versitzgrube und dann in der hauseigenen Odelgrube, da das Gebäude noch nicht an die Gemeindekanalisation angeschlossen ist. Die zum Haus gehörende Doppelgarage ist an eine Schlosserei vermietet, wo man nach Anbau einer Halle schweißt, hämmert und lackiert, wobei teilweise eine nicht unerhebliche Geräusch- und vor allem Geruchskulisse entsteht.
Der Vermeiter selbst ist sich seiner eigenen Verfehlungen wohl nicht im Geringsten bewusst. So brummte er mir eindeutige Reparaturkosten für die Heizungsanlage auf, ohne mir dafür einen Beleg zu zeigen oder für die Zahlung eine Quittung auszuhändigen! Ebenso für die Kaminkehrerkosten, etc. Die Stromversorgung der Schlosserei lief 1 1/2 Jahre über meinen Stromzähler, die DHH-Nachbarn nützten 2 1/2 Jahre von meiner Ölheizung die Warmwasserversorgung (heizen mit Holz) und es wurde in der gesamten Zeit keine einzige Abrechnung über anteilige Kosten gemacht!!! Das würde sich ja alles irgendwie selbst aufheben, meinte der Vermieter dazu, weil ja die Außenbeleuchtung (3 Lämpchen im Hof) über den Zähler der DHH-Nachbarn läuft..... Von der Schlosserei erhielt ich einen Abschlag. Ob der hoch genug war, sehe ich erst bei der nächsten Stromabrechnung der EON.
Da ich nicht bereit bin, auf die Kinkerlitzchen meines Vermieters einzugehen und einfach auszuziehen (an die Umzugskosten und die ganze Arbeit damit mag ich gar nicht denken...), habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der aber in Sachen Reptilienhaltung nicht vertraut zu sein scheint und auch nicht das Internet als Informationsquelle nützt.
Mittlerweile (im November 2006, gut ein halbes Jahr nach der letzten Kündigung) hat mein Vermieter nun Räumungsklage gegen mich eingereicht!
Nun bin ich auf der Suche nach entsprechenden Gerichtsurteilen und Erfahrungswerten in Sachen Reptilienhaltung, wo es seitens von Nachbarn keinerlei Beschwerden gab.
Vielleicht kann man mir hierzu einige Tipps geben oder konkrete Urteile nennen.
Vielen Dank schon im Voraus!
sharky

PS: die Miete wurde pünktlich bezahlt!