Rasenmähen

Diskutiere Rasenmähen im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Wer kann mir sagen ob ich als Mieter eines wohnhauses mit wiese den Rasenmäher selbst besorge mus,oder der Vermieter den Rasenmäher...
  • Rasenmähen Beitrag #1

Ralf

Hallo
Wer kann mir sagen ob ich als Mieter eines wohnhauses mit wiese den Rasenmäher selbst besorge mus,oder der Vermieter den Rasenmäher stellenmuss.
Vielen dank im Voraus
 
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  • Rasenmähen Beitrag #2

Capo

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Wer hat Zutritt zum Garten? Sprich: Wieviele Mieter nutzen sonst noch den Garten?
 
  • Rasenmähen Beitrag #3

Ralf

hallo
nur ich alleine da es um ein einfamilienhaus handelt.
 
  • Rasenmähen Beitrag #4

Capo

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Dann musst du den Rasenmäher bezahlen. In den Betriebskosten darf der Garten also nicht auftauchen. Sämtliche Gegenstände zur Pflege des Gartens und auch die Anschaffung von Pflanzen sind somit deine Sache.
 
  • Rasenmähen Beitrag #5

Ralf

Hallo
Deren meinung bin ich nicht ganz.
da es sich ja nur auf einen mietvertrag mit 2 Jahres Frist handelt,mit option auf verlängerung.
Und ich die Sache ja nur gemietet habe,sehe ich das nicht ganz ein,mir einen teuren Mäher zu beschaffen.
 
  • Rasenmähen Beitrag #6

Capo

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Bezahlt der Vermieter auch deine Einbauküche? Ist ja sinnlos, für so eine kurze Zeit eine teure Küche anzuschaffen ;)

Übrigens: ein ungepflegter Garten hat schon so manche Abmahnung verursacht...
 
  • Rasenmähen Beitrag #7

Capo

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Übrigens: Dein Mietvertrag besagt bestimmt, das der Garten DIR gehört, du also kaum Einschränkungen hast. Nachteil ist eben, dass die Pflege an dir hängt.
 
  • Rasenmähen Beitrag #8

RMHV

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Original von Ralf
Hallo
Deren meinung bin ich nicht ganz.
da es sich ja nur auf einen mietvertrag mit 2 Jahres Frist handelt,mit option auf verlängerung.
Und ich die Sache ja nur gemietet habe,sehe ich das nicht ganz ein,mir einen teuren Mäher zu beschaffen.

Fehlende Einsichtsfähigkeit muss norfalls durch Urteil ersetzt werden. Bei einem EFH kann man davon ausgehen, dass der Mieter ohne abweichende Vereinbarung zur Gartenpflege verpflichtet ist. Wie er seine Verpflichtung erfüllt, bleibt dem Mieter überlassen. Er kann einen Rasenmäher kaufen und selbst mähen oder, wenn er Spaß daran hat, den Rasen mit der Nagelschere scheiden oder einen Gärtner beauftragen oder...
 
  • Rasenmähen Beitrag #9

Ralf

hey
sag ja auch nicht das ich ihn nicht pflege,es handelt ja nur über die gerätschaft.
nur weil ich es gemietet habe mus ich ja auch nicht zb das haus streichen oder.
würde auch gerne noch mehr meinungen hören.
 
  • Rasenmähen Beitrag #10

Capo

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nur weil ich es gemietet habe mus ich ja auch nicht zb das haus streichen oder

auch das wäre dein Part, da es sich hier um die Schönheitsreps (innen) handelt und die Urteile sollten inzwischen bekannt sein.
 
  • Rasenmähen Beitrag #11

Sorg

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Hallo Ralf,
ich kann Deiner Logig nicht ganz folgen. Du wills mähen aber den Mäher gestellt? Es ist Dir natürlich überlassen, ob Du einen Rasenmäher kaufst oder mietest oder vom Nachbar ausleihst. Mit der Sense geht das eigentlich auch ganz gut. Grundsätzlich hast Du die Mietsache zu pflegen. Derartige Kosten werden ja in einem MFH auch auf alle Nutzer umgelegt. Wenn ein Hausmeister den Garten pflegt, wird er die Dienstleistung zu einem Preis ansetzen, welche ihm die Kosten für seine Gerätschaften auf Dauer auch reinholt. Dann bezahlst Du auch den Rasenmäher anteilig in Miniraten mit.
Die Schönheitsreparaturen im inneren des Hauses sind nur durchzuführen, wenn diese vertraglich so vereinbart sind und keine, den Mieter benachteiligende Klausel enthält.
 
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