Der Hausmeister
Guten Tag liebe Vermieter,
ich bin selbstständiger Hausmeister und möchte gerne Wissen wie Sie als Eigentümer und Hausverwaltungen in Bundsländern mit Rauchmelderpflicht, gedenken damit umzugehen sowie dieses zu realisieren.
Übersicht der Bundesländer mit
Rauchmelderpflicht
Hessen § 13 Abs. 5
Hamburg § 45 Abs. 6
Schleswig-Holstein § 52 Abs. 1
Saarland § 46 Abs. 4
Rheinland-Pfalz § 44 Abs. 8
Die oben genanten Gesetze beziehen sich auf die Bauordnungen der Länder.
Hier der Auszug für Hessen!
Gesetz
zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO)
Vom 20. Juni 2005
(GVBl. I, S. 434 )
Artikel 1
Die Hessische Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274) wird wie
folgt geändert:
In § 13 wird als Abs. 5 angefügt:
"(5) ¹In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben. ²Die Rauchwarnmelder
müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. ³Bestehende
Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend
auszustatten."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wiesbaden, den 20. Juni 2005
Der Hessische Ministerpräsident Der Hessische Minister
Koch für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung
Dr. Rhiel
meine Frage:
Kommt da eine Menge Arbeit auf uns Hausmeister zu?:stupid
Um kompetente Auskunft wird gebeten, vielen Dank im Voraus!
ich bin selbstständiger Hausmeister und möchte gerne Wissen wie Sie als Eigentümer und Hausverwaltungen in Bundsländern mit Rauchmelderpflicht, gedenken damit umzugehen sowie dieses zu realisieren.
Übersicht der Bundesländer mit
Rauchmelderpflicht
Hessen § 13 Abs. 5
Hamburg § 45 Abs. 6
Schleswig-Holstein § 52 Abs. 1
Saarland § 46 Abs. 4
Rheinland-Pfalz § 44 Abs. 8
Die oben genanten Gesetze beziehen sich auf die Bauordnungen der Länder.
Hier der Auszug für Hessen!
Gesetz
zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO)
Vom 20. Juni 2005
(GVBl. I, S. 434 )
Artikel 1
Die Hessische Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274) wird wie
folgt geändert:
In § 13 wird als Abs. 5 angefügt:
"(5) ¹In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben. ²Die Rauchwarnmelder
müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. ³Bestehende
Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend
auszustatten."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wiesbaden, den 20. Juni 2005
Der Hessische Ministerpräsident Der Hessische Minister
Koch für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung
Dr. Rhiel
meine Frage:
Kommt da eine Menge Arbeit auf uns Hausmeister zu?:stupid
Um kompetente Auskunft wird gebeten, vielen Dank im Voraus!