RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis

Diskutiere RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe eine vermietete Wohnung gekauft, Im Mietvertrag ist lediglich eine Person, der Mann , genannt. Wohnen tun aber zwei, auch seine...
  • RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis Beitrag #1

Weimannr

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Hallo,

ich habe eine vermietete Wohnung gekauft,
Im Mietvertrag ist lediglich eine Person, der Mann , genannt.
Wohnen tun aber zwei, auch seine Frau.
Ist das schon kündigungsgrund???
Der Mieter hat an den ehzemaligen Vermieter einen schriftstücj verfasst, wo er um aufnahme seine Frau in den bestehen Mietvertrag bittet.
Der Verkäufer hat aber darauf nicht reagiert.
Welche rechte habe ich????
 
  • RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis Beitrag #2

Capo

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[Ich habe das mal editiert, damit es übersichtlich bleibt ;) ]

Wenn der Partner in den Vertrag will, gibt's nur eines: neuen Vertrag abschließen.
Alternativ: Der Partner hat weiterhin keine Rechte und ist Untermieter. Den Untermietzuschlag darfst du verlangen; ebenso können die Nebenkosten auf 2 Personen angepasst werden.

Einen Kü Grund sehe ich nicht, da keine unerlaubte (verheimlichte) untervermietung besteht.
 
  • RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis Beitrag #3

Weimannr

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Hallo,

ich kann also die Miete erhöhen, obwohl ein Staffelmietvertrag besteht?
 
  • RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis Beitrag #4

Capo

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Das ist keine Mieterhöhung, sondern zweierlei:
1. ein zuschlag, wegen erhöhtem Gebrauch der Mietsache (10-15€ etwa)
2. Eine Betriebskostenanpassung, die dem erhöhten Verbrauch von Strom, Wasser und Energie gerecht wird.
 
  • RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis Beitrag #5

Weimannr

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aber wenn der Mieter auf die Aufnahme der Frau besteht, kann ich doch ein neuen Mietvertrag vorlegen, wo Miete Höher ist als sonnst und die Mieterhöhung zB. jedes Jahr nach der Höhe der Inflation möglich ist????
 
  • RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis Beitrag #6

Capo

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Wenn du über den Mietspiegel gehst, kannst du dich strafbar machen. Sowas nennt man Wucher und nicht wenige Vermieter wissen erst nach dem Gef-Aufenthalt davon :gehtnicht

Wenn du also jedes Jahr erhöhst, ist das Spiel bald vorbei.
 
  • RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgefährten Ihrer Erlaubnis Beitrag #7
Martens

Martens

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moin,

ich habe jetzt hier keinen Paragraphen zur Hand, würde aber mal sagen, daß Weimannr hier überhaupt keine weiteren Rechte hat.

Ich miete eine Wohnung, mein Lebenspartner zieht zu, alles ohne Probleme machbar. Wenn ich meinen Lebenspartner / Ehepartner in den Vertrag haben will, muß ich mich mit dem Vermieter einigen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt alles, wie es ist.

Mieterhöhung, Kündigung? Sehe ich keine Basis für.

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
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