Rechnungslegung - Rücklage

Diskutiere Rechnungslegung - Rücklage im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Inwieweit ist der Hausvserwalter verpflichtet über die Bewegungen von Rücklagenkonto / getätigte Ausgaben, den Eigentümern gegenüber Rechnung zu...
  • Rechnungslegung - Rücklage Beitrag #1

Beluga

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Inwieweit ist der Hausvserwalter verpflichtet über die Bewegungen von Rücklagenkonto / getätigte Ausgaben, den Eigentümern gegenüber Rechnung zu legen ?

Genügt es wenn nur der Kontostand bekannt gegeben wird ?
 
  • Rechnungslegung - Rücklage Beitrag #2

Capo

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Das wird am Jahresende gemacht. Verwendung der Mittel wird dem Wirtschaftsplan gegenüber gestellt. Daraus ergibt sich der neue Wirtschaftsplan. Der Beirat kontrolliert das ganze...
 
  • Rechnungslegung - Rücklage Beitrag #3

Maja

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Der Eigentümer ist berechtigt die Belege beim Verwalter einzusehen.

Die Jahresabrechnung muss genauso wie der Wirtschaftsplan von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden. (damit will ich eigentlich sagen, dass die Belege vor der Eigentümergemeinschaft eingesehen werden müssen).
 
  • Rechnungslegung - Rücklage Beitrag #4

Vila

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Bei der Abrechnung der Bewirtschaftungskosten muss du Eigentümern die aufgelaufenen Zinsen, Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer mitteilen für das Jahr.

Ich muss z. B. dass Rückagenkonto buchen, dann Zinsen... nach MEA /Teilungserklärung anteilig ausweisen sowie den Rest.

Rücklagenkontoabrechnung gehört zu Abrechnung der Bewirtschaftungskosten dazu, sowie ein Kontoauszug der Bank über die Zinsen, Soli, Kapitalertragssteuer zu jeder Abrechnung dazu, weil dass braucht der Steuerberater des Eigentümers.

Es reicht aus dass man Kontoauszug der Bank (wo kontostand zu sehen ist) zu überprüfung dem Beirat vorleg, damit er mit dem gebuchten abtimmen kann, so hast du deine Bestätigung.

Werden von der Rücklage Rechnungen beglichen, muss du die in Kopie Eigentümer mit versenden, sowie auf der Rücklagenabrechnung Vst Anteilig von der Rechnung sowie ausgegebenen Anteil in Geldwert ausweisen.
 
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