Pingu-22
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
ICh bin zum 31.8. aus meiner alten Wohnung ausgezogen. In meinem Mietvertrag stand, dass ich die Wohnung bei Auszug in fachmännisch renoviertem Zustand zurückzugeben habe.
Ich habe die Wohnung dann selbst gestrichen und bei der Übergabe(wurde durch einen Makler durchgeführt, nicht durch den Vermieter) meinte der MAkler, die Wohnung wäre nicht fachmännisch gestrichen und der Anstrich sei sehr fleckig. Ich habe dieses Protokoll nicht unterschrieben, weil ich das nicht eingesehen habe. Der Makler hat gesagt, es wäre auch ohne meine Unterschrift gültig( stimmt das?)
ICh bin dann eine Woche später zu meinem Vermieter gegangen, weil ich fragen wollte, wie es mit der Kaution aussieht. Da hiess es dann, mit dem Anstrich wollte er nochmal mit dem Makler reden, desweiteren hätte ich eine Fensterscheibe zerkratzt und angeblich die Rolladenkästen überstrichen. Sie wollten die Scheibe und die Kästen ersetzen und ich müsste für die Kosten aufkommen.
Wie sieht das nun rechtlich aus? Das Übergabeprotokoll habe ich ja nicht unterschrieben und die anderen 2 angeblichen Schäden sind erst später festgestellt worden. Kann man sowas auch selbst regeln, oder kann mir da nur ein Anwalt weiterhelfen?
Im voraus vielen Dank
Nicole
Ich habe folgendes Problem:
ICh bin zum 31.8. aus meiner alten Wohnung ausgezogen. In meinem Mietvertrag stand, dass ich die Wohnung bei Auszug in fachmännisch renoviertem Zustand zurückzugeben habe.
Ich habe die Wohnung dann selbst gestrichen und bei der Übergabe(wurde durch einen Makler durchgeführt, nicht durch den Vermieter) meinte der MAkler, die Wohnung wäre nicht fachmännisch gestrichen und der Anstrich sei sehr fleckig. Ich habe dieses Protokoll nicht unterschrieben, weil ich das nicht eingesehen habe. Der Makler hat gesagt, es wäre auch ohne meine Unterschrift gültig( stimmt das?)
ICh bin dann eine Woche später zu meinem Vermieter gegangen, weil ich fragen wollte, wie es mit der Kaution aussieht. Da hiess es dann, mit dem Anstrich wollte er nochmal mit dem Makler reden, desweiteren hätte ich eine Fensterscheibe zerkratzt und angeblich die Rolladenkästen überstrichen. Sie wollten die Scheibe und die Kästen ersetzen und ich müsste für die Kosten aufkommen.
Wie sieht das nun rechtlich aus? Das Übergabeprotokoll habe ich ja nicht unterschrieben und die anderen 2 angeblichen Schäden sind erst später festgestellt worden. Kann man sowas auch selbst regeln, oder kann mir da nur ein Anwalt weiterhelfen?
Im voraus vielen Dank
Nicole