tankoalhadji
Ich habe eine Frage bezüglich der gültigkeit eines Vorvertrags im Privatmietrecht.
Wir hatten einen Mieter für unsere Wohnung mitte Mai gefunden. Per email hatte er der Mietvertrag auch bestätigt und ich hatte ihm die von mir unterschriebene Ausfertigung gebracht mit der Aufforderung sie bis zum 26.05. zurückzuschicken. Da dies nicht geschah, habe ich wiederholt ihn angeschrieben und um kontakt gebeten. Er hat auf keine Aufforderung reagiert und hat nun Abstand von seinem Mietinteresse genommen.
Da die Wohnung nun schon seit 2 Monaten leersteht und bei der Suche nach neuen Mietern nun wahrscheinlich noch mal 3 Monate Kündigungsfrist dazu kommen, ist meine Frage ob man Ausfallschaden ersetzt bekommen kann?
Da ich mich nur im Gewerbemietrecht auskenne, wo ziemlich hohe Schadensleistungen fälligwären in so einem Fall, wollte ich wissen ob es sich lohnen könnte es auf einen Streit ankommen zu lassen?
Wir hatten einen Mieter für unsere Wohnung mitte Mai gefunden. Per email hatte er der Mietvertrag auch bestätigt und ich hatte ihm die von mir unterschriebene Ausfertigung gebracht mit der Aufforderung sie bis zum 26.05. zurückzuschicken. Da dies nicht geschah, habe ich wiederholt ihn angeschrieben und um kontakt gebeten. Er hat auf keine Aufforderung reagiert und hat nun Abstand von seinem Mietinteresse genommen.
Da die Wohnung nun schon seit 2 Monaten leersteht und bei der Suche nach neuen Mietern nun wahrscheinlich noch mal 3 Monate Kündigungsfrist dazu kommen, ist meine Frage ob man Ausfallschaden ersetzt bekommen kann?
Da ich mich nur im Gewerbemietrecht auskenne, wo ziemlich hohe Schadensleistungen fälligwären in so einem Fall, wollte ich wissen ob es sich lohnen könnte es auf einen Streit ankommen zu lassen?