Rechte aus Vorvertrag

Diskutiere Rechte aus Vorvertrag im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich habe eine Frage bezüglich der gültigkeit eines Vorvertrags im Privatmietrecht. Wir hatten einen Mieter für unsere Wohnung mitte Mai gefunden...
  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #1

tankoalhadji

Ich habe eine Frage bezüglich der gültigkeit eines Vorvertrags im Privatmietrecht.

Wir hatten einen Mieter für unsere Wohnung mitte Mai gefunden. Per email hatte er der Mietvertrag auch bestätigt und ich hatte ihm die von mir unterschriebene Ausfertigung gebracht mit der Aufforderung sie bis zum 26.05. zurückzuschicken. Da dies nicht geschah, habe ich wiederholt ihn angeschrieben und um kontakt gebeten. Er hat auf keine Aufforderung reagiert und hat nun Abstand von seinem Mietinteresse genommen.

Da die Wohnung nun schon seit 2 Monaten leersteht und bei der Suche nach neuen Mietern nun wahrscheinlich noch mal 3 Monate Kündigungsfrist dazu kommen, ist meine Frage ob man Ausfallschaden ersetzt bekommen kann?
Da ich mich nur im Gewerbemietrecht auskenne, wo ziemlich hohe Schadensleistungen fälligwären in so einem Fall, wollte ich wissen ob es sich lohnen könnte es auf einen Streit ankommen zu lassen?
 
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  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #2

Capo

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Was steht denn im Vorvertrag?
 
  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von tankoalhadji

Da die Wohnung nun schon seit 2 Monaten leersteht und bei der Suche nach neuen Mietern nun wahrscheinlich noch mal 3 Monate Kündigungsfrist dazu kommen, ist meine Frage ob man Ausfallschaden ersetzt bekommen kann?

lol, was für ein Schaden, du hast mit dem Versenden des Mietvertrages, den du unterschrieben hast nur einen Antrag gemacht, der andere Teil muss noch annehmen damit ein 2seitiges Rechtsgeschäft wirksam wird. auch wenn er vorher mündlich zugesagt hat... ich sag nur aussage gegen aussage...

der vertrag ist somit nicht zustande gekommen und es findet auch kein schadensersatzanspruch statt
 
  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #4

tankoalhadji

lol, was für ein Schaden,

na, noch 2 monate leerstandskosten.

Im Vorvertrag, der alerdings formlos gemacht wurde, steht das die potentiellen mieter zusagen die wohnung zu genannten konditionen zu nehmen mit der bitte sie keinem anderen anzubieten und das sie zum 1.9. einziehen würden und im mai ihre alte wohnung kündigen.

außerdem war der versuch unsereseits mit ihnen kontakt aufzunehmen, beantwortet worden: "da wir uns nicht sicher waren was wir nun machen wollten, haben wir uns nicht bei ihnen gemeldet.

Ich meine unterm strich ist es mir nicht so schlimm, aber es ist doch einfach nicht drin, den vermieter so zu prellen, denke ich.
 
  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #5

Capo

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Viele Mieter überlegen sich das dann doch anders. Ist nunmal so.
Nächstes mal vielleicht erst direkt den Vorvertrag unterschreiben lassen und dann
selbst unterschreiben. bzw gemeinschaftl direkt vor Ort unterschreiben lassen.

Solange der Mieter nicht unterschreibt, gibt es keinen Vertrag. Die Handschlag-Zeiten sind ja vorbei, wenn ein Mietvertrag auch so geschlossen werden kann.

Hat er unterschrieben hat er eine 3 monatl Kü Frist, ob er die aber problemlos zahlt...
 
  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #6

tankoalhadji

danke. zum glück habe ich hauptsächlich nur mit gewerblichen mietern zu tun. da ist es so viel leichter.
ein prof aus dem immo-recht den ich kenne sagt auch das der mieterschutz in der brd den eigentümer enteignet.
nunja. so schlimm ist es ja noch nicht aber doof ist sowas schon. wenn die mieter wenigstens sich an etische verhaltensregel halten würden.

danke nochmals für eure hilfe.
 
  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #7

Insolvenzprofi

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Original von capo

Solange der Mieter nicht unterschreibt, gibt es keinen Vertrag. Die Handschlag-Zeiten sind ja vorbei, wenn ein Mietvertrag auch so geschlossen werden kann.
.

das ist nicht richtig siehe dazu 550 BGB... mündliche Mietverträge sind auch verträge, jedoch sehr schwierig das gegenteil zu beweisen, sollte einer der beteiligten einen anspruch daraus geltend machen....
 
  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #8

Capo

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  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #9

tankoalhadji

das ist nicht richtig siehe dazu 550 BGB... mündliche Mietverträge sind auch verträge, jedoch sehr schwierig das gegenteil zu beweisen, sollte einer der beteiligten einen anspruch daraus geltend machen....

heist das wenn ich aufgrund meines email verkehrs mit ihm ihn "festnagel" kann das er den mietvertrag angenommen hat, das er an den vertrag gebunden ist?

2. Frage:
Vor ein paar Std kam zufällig ein Interessent, dem ich gegeben der neuen Situation die Wohnung gezeigt habe. Der will die Wohnung haben. Ich erzählte ihm davon das es einen Vorvertrag gab/gibt. Er will nun so schnell wie möglich einen Mietvertrag.
Kann ich dem alten Interessenten der nun abstand genommen hat nun sagen das ich mich nicht an den Vorvertrag gebunden fühle aufgrund seiner äuserung und die Wohnung weiteren Interessenten anbiete, ohnen das er sich nun auf unsere vereinbarungen berufen kann?
 
  • Rechte aus Vorvertrag Beitrag #10

Capo

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Das Verhalten des Mieters ist meines Erachtens schlüssig. Er wird die Wohnung nicht mieten. Unterschreibt er jedoch den Vorvertrag doch noch, könntest du ein Problem bekommen.

Der Emailverkehr könnte ein Mietvertrag begründen, aber dafür gibt es noch keine gerichtl Entscheidungen *soviel ich weiss*
 
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