roeber1860
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Der Hausverwalter hat uns am 19.12. eine Aufstellung unserer offenen Posten zukommen lassen. Wir ahben umgehend alles bezahlt was offen war! Jetzt, 3 Wochen später schickt er uns eine AUfstellung vom 27.11., die wir nie vorher erhalten hatten, die 20 € höher ist, als die die vom 19.12. war! Meuine Frage, er will notfalls vor Gericht gehen wegen dem Geld, darf er dies? Wir gehen doch von dem aktuellen Stand 19.12. aus und weswegen soll ich jetzt mehr zahlen, er will dafür auch gleich noch 200 € Anwaltshonorar nehmen, weil er als Hausverwalter laut BGH, das Recht hat!
Gruss
Gruss