rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau

Diskutiere rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag, Ich weiß nicht, ob sie mir diese Rechts-Frage beantworten können, da Sie wohl eher Experten im handwerklichen Bereich sind :D Ich bin...
  • rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau Beitrag #1

Tom

Guten Tag,
Ich weiß nicht, ob sie mir diese Rechts-Frage beantworten können, da Sie wohl eher Experten im handwerklichen Bereich sind :D
Ich bin über google auf diese Seite gestoßen, hab also keine Andere gefunden. Dennoch kann es ja sein, dass Sie bescheid wissen :)
Ebenso hab ich die Frage ins Thema Baurecht einordnen lassen, allerdings passt sie wohl nur so halb hin. (Wohnort: Bremen)
Ich wohne mit meinem Bruder und meiner Mutter in einer Mietwohnung. Der Kühlschrank wurde vor einigen Wochen ausgetauscht, jedoch ist der neue Kühlschrank viel kleiner, als der Alte. Wir sind praktisch 3 Erwachsene (Bruder 17, Ich 18), wir essen also nicht für 6-jährige ;)
Und obwohl, wir praktisch jeden Tag kleine Mengen Essen einkaufen (also nicht einmal die Woche 200 Euro Großeinkauf bei Walmart), reicht der Platz absolut nicht. Beim Alten Schrank wars schon knapp.
Nun wollte ich mal fragen, ob man das Recht auf einen größeren Kühlschrank hat. Schließlich war der Alte größer und wir haben beim Einzug ein Deponat in Höhe von 1400 Euro (damals 2800 DM) hinterlegen müssen, dass für solche Schadensfälle, wie eben der kaputte Kühlschrank gedacht ist.
Kann man evtl. eine Mietkurzüng erzwingn oder einen neuen Kühlschrank verlangen, der dem alten entspricht?
Zudem fühlen wir uns etwas verar***t, da der neue Kühlschrank "nur" 400 Eruo gekostet hat und einer in der entsprechenden Größe das doppelte.
Hinzu kommt auch noch, dass man Bruchstellen in der Schranktür (des Schranks in dem der Kühlschrank steht) sieht, da der Neue wie gesagt, kleiner ist. Es sieht also wenig professionell aus. Da er einfach die falschen Maße hat. So wurde bspw. einfach ein großes Dichtungsgummi zwischen den verbleibenden Raum zwischen Kühlschrank und Schrankwand geklebt.
Ich danke für jeden hilfreichen Beitrag,
MfG
Tom Schwitters
 
  • rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau Beitrag #2

Capo

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Ist der Kühlschrank überhaupt teil des Mietvertrages, also ist er dort aufgeführt? Dann sollte die Größe ebenfalls drin stehen und die kann vom Ersatzgerät gefordert werden.
 
  • rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau Beitrag #3

Tom

Ich möchte anmerken, dass ich den Text schon in einem anderen Forum geschrieben habe, daher bitte nicht über den komischen Anfang wundern mit Handwerk, Mietrecht usw. ;)

Kann leider nicht editieren

Wegen des Mietvertrages werde ich mal nachsehen
 
  • rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau Beitrag #4

Tom

Im Wohnungsübergabe-Protokoll steht nur, dass "ein Kühlschrank (mit Hochschrank), als Einrichtungsgegenstand vorhanden sein muss.

Es handelt sich dabei übrigends um eine Einbauküche.
 
  • rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau Beitrag #5

Capo

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Das der Kühlschrank noch nicht einmal im Mietvertrag erwähnt ist, wird dafür wohl auch keine Miete verlangt.
Das Volumen ist nirgends erwähnt und somit auch nebensache.

Sorry, eine Mietminderung hat mE keine Aussicht auf Erfolg und auch ein größerer Kühlschrank kann nicht gefordert werden. Vielleicht kann man ja mit dem Vermieter etwas regeln und selbst einen größeren Kühlschrank kaufen, während der Vermieter den eingebauten Schrank wieder verkauft...
 
Thema:

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