
Friederich
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Ich wünsche dem Auditorium einen Guten Tag und stelle folgende Fragen zur Diskussion:
Ich habe ein ländliches Wohn- und Geschäftshaus erworben, in dem einige Einheiten als Wohnungen vermietet waren, andere als Gewerbeeinheiten erkennbar sind, aber leerstehen. Ein großer Teil des Gebäudes ist nach Wasserschaden vom Vorbesitzer entkernt worden.
Aufgrund der schwierigen Vermietbarkeit von Gewerbeeinheiten in einer strukturschwachen Region stellt sich die Frage, ob Einheiten eines Wohn- und Geschäftshauses, die früher möglicherweise Gewerbeeinheiten waren, als Wohneinheiten vermietet werden dürften, ohne amtlich Ärger zu bekommen bzw den Bestandsschutz zu verlieren.
Ich habe in dieser Sache mit dem regionalen Bauamt telephoniert, das sagt, daß es keine Unterlagen darüber habe, welche der Einheiten zu Wohn- und welche zu Gewerbezwecken zu nutzen seien. Ich wurde ans Landratsamt verwiesen, wo aber nie jemand erreichbar ist.
Meine erste Frage: Wenn ich den entkernten Bereich renoviere, kann ich dann unterstellen, daß in einem WGH grundsätzlich in jeder Einheit jede Nutzungsart zulässig ist oder ist die Zulässigkeit der wohnlichen oder gewerblichen Nutzung auf die einzelne Mieteinheit bezogen? Und: Wenn das Bauamt sagt, daß es dazu keine Unterlagen hat, aber die Dorfbewohner sich noch an vorherige gewerbliche Nutzung erinnern, muß ich das dann wissen oder kann ich mich gefahrlos blödstellen?
Meine zweite Frage: Wenn ich so eine Fläche mit einem gewerblichen Mietvertrag an eine Baufirma vermiete, die dann aber die Räume gar nicht als Büro nutzt, sondern dort Bauarbeiter pennen läßt, geht mich das als Vermieter im rechtlichen Sinne was an?
Ich habe ein ländliches Wohn- und Geschäftshaus erworben, in dem einige Einheiten als Wohnungen vermietet waren, andere als Gewerbeeinheiten erkennbar sind, aber leerstehen. Ein großer Teil des Gebäudes ist nach Wasserschaden vom Vorbesitzer entkernt worden.
Aufgrund der schwierigen Vermietbarkeit von Gewerbeeinheiten in einer strukturschwachen Region stellt sich die Frage, ob Einheiten eines Wohn- und Geschäftshauses, die früher möglicherweise Gewerbeeinheiten waren, als Wohneinheiten vermietet werden dürften, ohne amtlich Ärger zu bekommen bzw den Bestandsschutz zu verlieren.
Ich habe in dieser Sache mit dem regionalen Bauamt telephoniert, das sagt, daß es keine Unterlagen darüber habe, welche der Einheiten zu Wohn- und welche zu Gewerbezwecken zu nutzen seien. Ich wurde ans Landratsamt verwiesen, wo aber nie jemand erreichbar ist.
Meine erste Frage: Wenn ich den entkernten Bereich renoviere, kann ich dann unterstellen, daß in einem WGH grundsätzlich in jeder Einheit jede Nutzungsart zulässig ist oder ist die Zulässigkeit der wohnlichen oder gewerblichen Nutzung auf die einzelne Mieteinheit bezogen? Und: Wenn das Bauamt sagt, daß es dazu keine Unterlagen hat, aber die Dorfbewohner sich noch an vorherige gewerbliche Nutzung erinnern, muß ich das dann wissen oder kann ich mich gefahrlos blödstellen?
Meine zweite Frage: Wenn ich so eine Fläche mit einem gewerblichen Mietvertrag an eine Baufirma vermiete, die dann aber die Räume gar nicht als Büro nutzt, sondern dort Bauarbeiter pennen läßt, geht mich das als Vermieter im rechtlichen Sinne was an?