Althus
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Vermieter und Mieter sind Vertragspartner eines Mietvertrags über eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus (3 Wohnungen / Vermieter wohnt selbst in einer der Wohnungen) inklusive einem ca. 30 qm großen PKW-Stellplatz zur alleinigen Benutzung durch den Mieter im Außenbereich. Der Vermieter ist auch Eigentümer von Haus und Grundstück.
Im Mietvertrag wurde schriftlich vereinbart:
- Der PKW-Stellplatz (zur alleinigen Nutzung) gehört zur Mietsache.
- Der PKW-Stellplatz ist vom Mieter schnee- und eisfrei zu halten.
- Haus- und Straßenreinigung, ggf. Winterdienst (Gehweg, Hauseingang) wird wöchentlich abwechselnd von den Mietern übernommen (nach "Dienstkalender").
- Die auf alle Mieter umgelegten Nebenkosten sind aufgelistet; der PKW-Stellplatz (anfallende Kosten für Instandhaltung, etc.) ist in dieser Liste nicht aufgeführt.
- Die Mitbenutzung des Gartens ist nicht vereinbart.
- Es gibt einen Abschnitt zur "Instandhaltung der Mieträume" mit den üblichen Regelungen zu Schönheitsreparaturen an den Mieträumen, sowie Pflege der gemeinschaftlich genutzten Räume und Anlagen. Der PKW-Stellplatz ist hier nicht erwähnt; er ist auch nicht gemeinschaftlich nutzbar, sondern der exklusiven Benutzung durch den Mieter vorbehalten.
Mündliche Vereinbarungen gibt es nicht.
Auf dem PKW-Stellplatz wuchert das Unkraut seit einiger Zeit immer weiter, weil es schon eine ganze Weile nicht mehr entfernt wurde. Bis vor einem Jahr entfernte stets der Vermieter das Unkraut (ohne Rücksprache mit dem Mieter). Seit einem Jahr wird das Unkraut nicht mehr entfernt.
Können die Kosten für Reinigung und Unkrautentfernung auf den Mieter umgelegt werden obwohl diese nicht explizit in der Liste der umlegbaren Nebenkosten aufgeführt sind?
Könnte der Mieter evtl. sogar verpflichtet sein den Stellplatz zu reinigen oder selbst das Unkraut zu entfernen bzw. die die Kosten dafür zu tragen?
Im Mietvertrag wurde schriftlich vereinbart:
- Der PKW-Stellplatz (zur alleinigen Nutzung) gehört zur Mietsache.
- Der PKW-Stellplatz ist vom Mieter schnee- und eisfrei zu halten.
- Haus- und Straßenreinigung, ggf. Winterdienst (Gehweg, Hauseingang) wird wöchentlich abwechselnd von den Mietern übernommen (nach "Dienstkalender").
- Die auf alle Mieter umgelegten Nebenkosten sind aufgelistet; der PKW-Stellplatz (anfallende Kosten für Instandhaltung, etc.) ist in dieser Liste nicht aufgeführt.
- Die Mitbenutzung des Gartens ist nicht vereinbart.
- Es gibt einen Abschnitt zur "Instandhaltung der Mieträume" mit den üblichen Regelungen zu Schönheitsreparaturen an den Mieträumen, sowie Pflege der gemeinschaftlich genutzten Räume und Anlagen. Der PKW-Stellplatz ist hier nicht erwähnt; er ist auch nicht gemeinschaftlich nutzbar, sondern der exklusiven Benutzung durch den Mieter vorbehalten.
Mündliche Vereinbarungen gibt es nicht.
Auf dem PKW-Stellplatz wuchert das Unkraut seit einiger Zeit immer weiter, weil es schon eine ganze Weile nicht mehr entfernt wurde. Bis vor einem Jahr entfernte stets der Vermieter das Unkraut (ohne Rücksprache mit dem Mieter). Seit einem Jahr wird das Unkraut nicht mehr entfernt.
Können die Kosten für Reinigung und Unkrautentfernung auf den Mieter umgelegt werden obwohl diese nicht explizit in der Liste der umlegbaren Nebenkosten aufgeführt sind?
Könnte der Mieter evtl. sogar verpflichtet sein den Stellplatz zu reinigen oder selbst das Unkraut zu entfernen bzw. die die Kosten dafür zu tragen?