Reinigungsplan !

Diskutiere Reinigungsplan ! im Reinigung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo erstmal !! Ich habe heute einen Reinigungsplan zugestellt bekommen , ich weiss nicht ob meine Vermieterin das von mir verlangen kann...
  • Reinigungsplan ! Beitrag #1

Lolle

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Hallo erstmal !!

Ich habe heute einen Reinigungsplan zugestellt bekommen , ich weiss nicht ob meine Vermieterin das von mir verlangen kann.

Original zitat: Das Treppenhaus ist ab der eigenen Wohnungstür bis zur nächsten Etage mindestenseinmal pro Woche feucht zu wischen. Die Fenster im Treppenhaus einmal monatlich zu reinigen , und die Gardinen alle 3 Monate zu waschen ( mache ich in meiner Wohnung noch nicht einmal ). Die Kellergemeinschafträume sind einmal wöchentlich feucht zu wischen ( sind weder Fliesen noch sonst was , halt Beton ) . Der vorhandene Pumpensumpf ( hab noch keinen gesehen ) 3 x Jährlich zu reinigen. Vorhandene Bodenabflüsse (Keller) sind monatlich zu reinigen.

Die hat ja echt ein Knall !! :stupid


was haltet ihr davon , muss ich das ?
 
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  • Reinigungsplan ! Beitrag #2
lostcontrol

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wie machen das denn die anderen im haus?
und - befindet sich die wohnung zufällig im schwäbischen?
 
  • Reinigungsplan ! Beitrag #3

Lolle

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Ne nicht im schwäbischen , am Niederrhein. Ist das im schwäbischen denn üblich ? :lol

Der Plan ist ganz neu , und gilt für alle . Bis jetzt hat das jeder so gemacht wie er meint. Meine Vermieterin ist eine alte Dame ( über 70 schätze ich ) , die habe ich gestern mal angerufen und gefragt was das soll. Sie sagte mir das sie jetzt einen Hausverwalter hat wegen ihres alters halt . Und was in dem Reinigungsplan steht weiss sie noch nicht ein mal genau als ich sie auf bestimmte sachen angesprochen habe. Sie sagte er hat sich darum gekümmert weil er halt ahnung hat.Die Mieterin von unten hat sich wahrscheinlich beschwert , das wir nicht sauber machen würden . Was nicht stimmt wir machen das so wie wir zeit haben , sind halt beide viel Arbeiten ( ich im Schichtdienst ) , und die Mieterin von unten sitz den ganzen tag auf der Couch (geht nicht arbeiten ) . Sie hat wohl nichts besseres zu tun als ihre Nachtbarn an zu schwärzen. Wir suchen eh schon seit mindestens 6 Monate eine andere andere Wohnung , und ich hab da kein Bock mehr drauf mich über solche Leute aufzuregen.
 
  • Reinigungsplan ! Beitrag #4
lostcontrol

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Original von Lolle
Ne nicht im schwäbischen , am Niederrhein. Ist das im schwäbischen denn üblich ? :lol
jepp, ist im schwäbischen so üblich. nennt sich "kehrwoche" (obwohl feucht wischen gemeint ist) und stammt im original von anno-dunnemal (ich glaub sogar noch aus dem 18ten jahrhundert). soweit ich weiss gibt's da bis heute auch noch irgendwelche länderspezifischen auflagen, die regeln dass die bürger die strasse zu kehren haben usw...

Original von Lolle
Der Plan ist ganz neu , und gilt für alle . Bis jetzt hat das jeder so gemacht wie er meint. Meine Vermieterin ist eine alte Dame ( über 70 schätze ich ) , die habe ich gestern mal angerufen und gefragt was das soll. Sie sagte mir das sie jetzt einen Hausverwalter hat wegen ihres alters halt . Und was in dem Reinigungsplan steht weiss sie noch nicht ein mal genau als ich sie auf bestimmte sachen angesprochen habe. Sie sagte er hat sich darum gekümmert weil er halt ahnung hat.
im prinzip ist das ja auch ok, wenn sich wer da drum kümmert, wenn das nicht so klappt wie es sollte. man will ja nicht dass das haus 'runterkommt und dass das treppenhaus (immerhin so ein bisschen die "visitenkarte" des hauses) aussieht wie sau. ich bezweifle nur, dass das so einfach möglich ist, den mietern einfach so eine feste regelung aufzuzwingen.

allerdings musste ich unseren mietern neulich auch ein erbärmliches "kehrwochen-kummerbriefchen" schreiben - weil es eben nicht so klappt wie es sollte (zum ärger von etwa der hälfte der mieter, die brav putzen, während die andere hälfte angeblich garnichts macht - da steht aber natürlich mal wieder aussage gegen aussage und wann etwas als "sauber" zu bezeichnen ist, darüber gibt's natürlich auch unterschiedliche ansichten).
letztendlich musste ich jetzt mal mit einführung einer sündhaft teuren putzfrau drohen, falls sich die hausgemeinschaft da nicht zusammenrauft (das darf ich aber auch, denn das steht in meinen mietverträgen ja schon drin, dass die eingeführt wird, falls das mit der kehrwoche nicht funktioniert).
mal abwarten was passiert - ich hab frist gesetzt bis ende februar (weil ich dann ohnehin die betriebskostenabrechnungen rausschicke und gegebenenfalls dann die vorauszahlungen gleich um die putzfrau erhöhen könnte).
heute war ich dort (nicht zur kehrwochen-kontrolle - hatte da eh zu tun) und musste zugeben dass es aussah wie sau, obwohl ich selbst kein putzteufel bin und auf dem auge "staub auf der treppe" ohnehin sehr schlecht sehe.
naja - mal sehen was passiert...

vielleicht ist bei euch ja auch längerfristig die einführung einer putzfrau geplant und das sind jetzt die ersten rauchzeichen dahingehend?
 
  • Reinigungsplan ! Beitrag #5
anitari

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Hallo Lolle,

hast Du denn mal in Deinen Mietervertrag gesehen? Oder, wenn vorhanden, in die Hausordnung? Vielleicht steht da ja schon was zur Hausreinigung drin? Es hat nur noch keiner gelesen/beachtet!

Nicht nur im schwäbischen ist das üblich. Hat eben nur, je nach Region, einen anderen Namen. Hier in Brandenburg wird es meist Hausreinigung genannt.

Allerdings finde ich

a)
Die Kellergemeinschafträume sind einmal wöchentlich feucht zu wischen ( sind weder Fliesen noch sonst was , halt Beton )
natürlich quatsch

b)
Der vorhandene Pumpensumpf ( hab noch keinen gesehen ) 3 x Jährlich zu reinigen. Vorhandene Bodenabflüsse (Keller) sind monatlich zu reinigen.
nicht Aufgabe der Mieter - da hier doch einige Kenntnisse vonnöten sind. Die ich nicht hätte.

Was bitte ist ein Pumpensumpf?


Gruß Anita
 
  • Reinigungsplan ! Beitrag #6

Rübe

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Original von Lolle
Der vorhandene Pumpensumpf ( hab noch keinen gesehen ) 3 x Jährlich zu reinigen.

Wie kann man von Dir verlangen, etwas zu reinigen, von dem Du noch nicht einmal weißt, (a) wo es ist, (b) was es ist und (c) ob Du in Deinem Mietverhältnis damit überhaupt etwas zu tun hast...? Und darüber hinaus, kann ich mir vorstellen, daß dies eher etwas für eine Fachfirma ist. Und deren Kosten können über die BK-Abrechnung ohnehin umgelegt werden.
 
  • Reinigungsplan ! Beitrag #7

Lolle

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Ich habe hier ein 08/15 Wohnungs-Einheitsmietvetrag und in dem steht : der Mieter ist verpflichtet , die Treppe von seinem Podest abwärts bis zum nächsten Podest zu reinigen . Die gemeinschaftlichen Einrichtungen werden vom Vermieter in einem ordnungsgemässen Zustand gehalten. :vertrag

Also halte ich mich an meinen Mietvertrag , oder ?
 
  • Reinigungsplan ! Beitrag #9

Jerry

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Passt zufällig grad: Als wir unser "Objekt" gekauft haben, waren die Treppenhäuser in erbärmlichem Reinigungszustand.

Die von mir eingesetzte Verwaltung hat dann einmalig (auf meine Kosten) eine Reinigungskolonne dadurch gejagt, und danach sah das alles schon sehr manierlich aus. In der Folge wurden - da sich irgendwie niemand regelmäßig zu irgendwas verpflichtet fühlte - Putzpläne ausgehängt, mit gleichzeitigem Schreiben an die Mieter, dass diese einzuhalten seien, da wir ansonsten kostenpflichtige regelmäßige Flurreinigungen durchführen lassen würden.

Das Ende vom Lied ist genau das: In regelmäßigen Abständen geht eine Reinigungsfachkraft durch die Häuser und macht Grund. Es tut nämlich keiner von den Mietern, und mein Eindruck ist, dass es denen, deren Miete eh vom Amt überwiesen wird (incl. Nebenkosten) schonmal grad egal ist, ob dieser Posten berechnet wird oder nicht.

Wie detailliert man die Reinigungsanweisungen formulieren darf und/oder muss liegt vielleicht auch im Haarspaltpotenzial der beauftragten Hausverwaltung. Kellerreinigung haben wir nicht vorgegeben, die Kellergänge und "Waschküchen" werden ohnehin vom Hausi mit in Schuss gehalten und es gibt auf die Finger wenn mal wieder jemand meint, dort seinen Sperrmüll lagern zu müssen (jede unserer (recht kleinen) Wohnungen verfügt über zwei Kellerräume!) und gegen Gardinenwaschanweisungen hilft am besten, im Treppenhaus keine Gardinen zu haben.

Man muss als Vermieter sicherlich nicht mit dem Finger über die Türrahmen gehen, und auch nicht jeden Samstag Talkum streuen um am darauffolgenden Samstag nachweisen zu können, dass wieder kein Mensch geputzt hat. Aber wenn erkennbar ist, dass vom wöchtentlichen Putzdienst nicht einmal jeder vierte gemacht wird, dann wirft das ein negatives Licht auf die gesamte Wohnatmosphäre, und dann ist ein detaillierter Putzplan der letzte Schritt bevor man das als Vermieter/Verwaltung kostenpflichtig erledigen lässt. Wer Gemeinschaftspflichen nicht wahrnimmt, muss dafür zahlen.

Jerry
 
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