msdudel
Guten Tag,
ich weiss, dass schon des öfteren das Thema "Renovierung bei Auszug" angesprochen wurde.
Dennoch möchte ich kurz meine Sachlage schildern:
Ich bin im Januar 2005 in eine Wohnung eingezogen, die zwar malermäßig instand gesetzt war, dies aber augenscheinlich schon etwas zurück lag. (nicht frisch renoviert).
Nun bin ich jetzt im September, nach nichtmal 2 Jahren, wieder ausgezogen und soll/muss die komplette Wohnung deckend anlegen (streichen).
Wenn ich in meiner dortigen Mietzeit die Wände "verunstaltet" hätte, würde ich es akzeptieren. Da sich die Wände zu 95% noch in dem Zustand befinden, wie sie beim Einzug im Januar 2005 waren, ist es da rechtens, dass ich dazu verpflichtet bin, die Wohnung zu streichen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Schröder
ich weiss, dass schon des öfteren das Thema "Renovierung bei Auszug" angesprochen wurde.
Dennoch möchte ich kurz meine Sachlage schildern:
Ich bin im Januar 2005 in eine Wohnung eingezogen, die zwar malermäßig instand gesetzt war, dies aber augenscheinlich schon etwas zurück lag. (nicht frisch renoviert).
Nun bin ich jetzt im September, nach nichtmal 2 Jahren, wieder ausgezogen und soll/muss die komplette Wohnung deckend anlegen (streichen).

Wenn ich in meiner dortigen Mietzeit die Wände "verunstaltet" hätte, würde ich es akzeptieren. Da sich die Wände zu 95% noch in dem Zustand befinden, wie sie beim Einzug im Januar 2005 waren, ist es da rechtens, dass ich dazu verpflichtet bin, die Wohnung zu streichen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Schröder