Renovierung bei Auszug

Diskutiere Renovierung bei Auszug im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe mir vor gut einem Jahr eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Da ich mich leider von meiner Partnerin getrennt habe, mußte ich...
  • Renovierung bei Auszug Beitrag #1

Lüneburger

Hallo, ich habe mir vor gut einem Jahr eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Da ich mich leider von meiner Partnerin getrennt habe, mußte ich wegen Eigenbedarf kündigen. So weit so gut. Bei der Wohnungsübergabe am 21.4.06 (Mietvertrag bis 30.4.) wurden Mängel festgestellt, wie vergilbte Heizungen, nicht wie abgesprochen entferneter Teppich und PVC. Die Arbeiten sollten wie verabredet von ihm am 1.5. erfolgen...
Er meldete sich erst wieder Mitte Juni und fragte nach seiner Kaution :ätsch

Die wird er nicht bekommen, weil ich die arbeiten selbst durchführen musste. Die Heizungen sind noch nicht gestrichen. Die Kosten habe ich ihm in Rechnung gestellt. Gibt es da eigentlich eine Pauschale, wieviel man für das Streichen der Wände, das Herausreißén des Teppichs plus Entsorgung nehmen kann?

Nun will der Knabe klagen, auch vor dem Hintergrund des BGH Urteils zu den starren Fristen. (Im Mietvertrag ist die Rede von "grundsätzlich" alle ... Jahre. Kann er sich auf das BGH-Urteil berufen?

Hat er Anspruch auf seine Kaution, nachdem ich die Arbeiten erledigt habe? Kann ich im Nachhinein einen Kostenvoranschlag eines Malermeisters beibringen?

DANKE
 
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  • Renovierung bei Auszug Beitrag #2

Capo

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Wurde bei der Abnahme die letzte Renovierung aufgenommen? Werden die Kosten prozentual (je nach Zustand der Wohnung) herunter gerechnet? Sorry, aber grundsätzlich "blabla" klingt für mich starr. Lass dich von einem RA beraten oder lass ihn einfach aus dem Vertrag ohne Reno Kosten. Das wird wohl die billigste Variante für dich sein.

Für mich hört sich das so an, dass du den vollen Betrag des Handwerkers willst und das ist nicht möglich, wenn die Wohnung nicht so aussieht, als wenn in den letzten 10 Jahren nix gemacht wurde.

Nehmen wir mal an:
Der Handwerker berechnet
4,50€ /qm für das entfernen.
5,20€ /qm für tapezieren
5 € / qm für streichen.

Wand und Deckenfläche sind insgesamt
230qm Tapete
Also 230qm * (4,50+5,20€/qm) = 2231€
Das wäre die gesamte Summe.
Die letzte Renovierung ist jedoch 3 statt der notwendigen 5 Jahre her.
2231 * 3/5 = 1338,6€
müßte der Mieter zahlen. Den Rest müßtest du tragen.

Das macht man für jedes einzelne Zimmer seperat und genaustens den Zustand aufnehmen. Wenn du das nicht getan hast, hast du wohl vor Gericht keine Chance.
Also wirst du neben den Anwaltskosten auch den Rest übernehmen müssen.

Wie du dich entscheidest, ist natürlich deine Sache, aber ich würde den Mietvertrag einem Anwalt vorlegen, damit er entscheidet, ob die Fristen starr sind.
Sollten sie das sein, Finger weg und gleich alles bezahlen.
 
  • Renovierung bei Auszug Beitrag #3

Lüneburger

Hallo Capo
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe mich wegen des BGH-Urteils noch mal informiert, und demnach spricht man von starren Fristen, wenn Zusätze wie "In der Regel", "Grundsätzlich" u.ä. fehlen. Ich kann also davon ausgehen, dass der Mietvertrag nicht unter das BGH-Urteil fällt.
Nachdem ich mich gestern mit dem Ex-Mieter unterhalten habe, wid er auf die Klage verzichten, wenn ich ihm entgegen komme. Hmm, muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Gesamtkaution beträgt ca. 700,- €. Durch die von mir geleistete Renovierung sind mir alleine Materialkosten in Höhe von ca. 300,- € entstanden.
Ich werde es mal anhand Deiner Vorgaben durchrechnen.
Ach ja, ich habe den Ex-Mieter mal auf seine bisherigen Renovierungen angesprochen.... Er weiß es nicht, ist lange her, Belege sind keine Vorhanden.
Der Mietvertrag galt vom 10.1.01 bis 30.4.06....
 
  • Renovierung bei Auszug Beitrag #4

Lüneburger

Da fällt mir noch etwas ein...
Gibt es Erfahrungswerte wie hoch die Kosten für das Abschleifen und Neu-Lackieren von Heizkörpern und der Rohre ist ?

DANKE
 
  • Renovierung bei Auszug Beitrag #5

Capo

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Da sollte man sich direkt ein Angebot geben lassen, da aufgrund der versch Größen der Heizkörper man das von hier aus schwer sagen kann.
 
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Renovierung bei Auszug

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