Renovierung bei Einzug und/oder Schönheitsreparatur

Diskutiere Renovierung bei Einzug und/oder Schönheitsreparatur im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ihr Fachmänner da draußen!!! Folgende Situation: Wir vermieten eine Wohnung, die letztes Jahr grundrenoviert wurde. Grundsätzlich wollten...
  • Renovierung bei Einzug und/oder Schönheitsreparatur Beitrag #1

burner

Hallo ihr Fachmänner da draußen!!!

Folgende Situation: Wir vermieten eine Wohnung, die letztes Jahr grundrenoviert wurde. Grundsätzlich wollten wir die Wohnung weiß gestrichen (Rauhfaser) an die Mieterin übergeben. Da es aber Blödsinn gewesen wäre, wenn sie die Wohnung dann eine Woche später wieder in einer anderen Farbe gestrichen hätte, haben wir sie die Farben aussuchen lassen, gestrichen und auch die Kosten übernommen. Nach 1,5 Jahren zieht sie nun aus. Eine Abgeltungsklausel wurde vertraglich nicht vereinbart.
Können wir etwas von der Mieterin bei Auszug verlangen (z.B. anteilige Kosten der Farbe)?

Die Wände und Decken sind nach 1,5 Jahren natürlich noch in gutem Zustand und der Mieter müsste nicht notwendigerweise neu streichen. Ihm gefallen aber nicht alle Farben.

Ist es somit sein privates Vergnügen, wenn er neu tapeziert oder müssen wir als Vermieter das übernehmen? Wenn er es neu streicht, ist er dann von den laufenden Schönheitsreparaturen im Rahmen von 3,5,7 Jahren ausgenommen oder kann diese Klausel wirksam in den Vertrag aufgenommen werden?

So wie ich es bisher verstehe, ist er dann auf jeden Fall von einer Renovierung bei Auszug befreit und muss nur besenrein übergeben.

Bin gespannt auf eure Antworten!
Gruß
burner
 
  • Renovierung bei Einzug und/oder Schönheitsreparatur Beitrag #2

Capo

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Da hat das BGH wieder mächtig Unruhe gestiftet. Eine starre Frist ist nicht rechtswirksam. Was steht im Vertrag der Ausziehenden? Ist die Fristenklausel drin? Sind die Schönheitsreps per Vertrag umgelegt? Dann hat sie bei Auszug zu renovieren.

Wie wäre es mit folgendem Vorschlag: Bei Auszug Tap entfernen. Der einziehende tapeziert neu. Bei Auszug wird die Tap entfernt...
Prob: Wenn der Mieter weniger als ein Jahr drin wohnt, muss er noch nicht einmal die Tap entfernen...
 
  • Renovierung bei Einzug und/oder Schönheitsreparatur Beitrag #3

RMHV

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Original von burner
... Grundsätzlich wollten wir die Wohnung weiß gestrichen (Rauhfaser) an die Mieterin übergeben. Da es aber Blödsinn gewesen wäre, wenn sie die Wohnung dann eine Woche später wieder in einer anderen Farbe gestrichen hätte, haben wir sie die Farben aussuchen lassen, gestrichen und auch die Kosten übernommen. Nach 1,5 Jahren zieht sie nun aus. Eine Abgeltungsklausel wurde vertraglich nicht vereinbart.
Können wir etwas von der Mieterin bei Auszug verlangen (z.B. anteilige Kosten der Farbe)?

Es gibt 2 grundsätzliche Möglichkeiten für die Bewertung des Sachverhalts. Die Wahrscheinlichste wird sein, dass die vorliegende Farbgestaltung vom Vermieter vorgenommen, die Wohnung so an den Mieter übergeben wurde und die Farbgestaltung damit vertragsgemäß ist. Schönheitsreparaturen sind nicht fällig, eine Teilabgeltung ist nicht vereinbart. Die Rückgabe erfolgt in vertragsgemäßem Zustand. Es gibt keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche des Vermieters zur Änderung der Farbgestaltung.
Die Alternative könnte, auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, eine Vereinbarung sein, dass Raufaser weiß der vertragsgemäße Zustand der Mietsache ist und eine davon abweichende Farbgestaltung auf ausdrücklichen Wunsch und im Auftrag des Mieters vorgenommen wurde. Dann hätte der Vermieter m.E. einen Anspruch auf "dekorativen Rückbau" extremer Farbgestaltungen. Es dürfte aber offensichtlich sein, dass die Grenze zu extremer Farbgestaltung nur schwer zu ziehen und damit streitträchtig sein wird.

Die Wände und Decken sind nach 1,5 Jahren natürlich noch in gutem Zustand und der Mieter müsste nicht notwendigerweise neu streichen. Ihm gefallen aber nicht alle Farben.

Ist es somit sein privates Vergnügen, wenn er neu tapeziert oder müssen wir als Vermieter das übernehmen? Wenn er es neu streicht, ist er dann von den laufenden Schönheitsreparaturen im Rahmen von 3,5,7 Jahren ausgenommen oder kann diese Klausel wirksam in den Vertrag aufgenommen werden?

So wie ich es bisher verstehe, ist er dann auf jeden Fall von einer Renovierung bei Auszug befreit und muss nur besenrein übergeben.
Wenn ich das richtig verstehe, geht es jetzt um ein neues Mietverhältnis.
Vor Abschluss eines Vertrags muss man die Frage des vertragsgemäßen Zustands eben aushandeln. Es besteht Vertragsfreiheit und die Parteien können im Grundsatz aushandeln, was auch immer ihnen in den Sinn kommt. Werden sich die Parteien nicht einig, gibt es eben keinen Vetrag.
Nach Abschluss des Mietvertrag muss man sich ansehen, was die Parteien vereinbart haben. Gibt es keine konkreten Absprachen über den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, wird man den bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen Zustand hinsichtlich der Farbgestaltung als vertragsgemäß ansehen müssen. Dies würde bedeuten, dass der Mieter auch keine Änderung vom Vermieter verlangen kann, schon gar nicht mit der Begründung Nichtgefallen. Ändert der Mieter die Gestaltung der Mietsache, befreit ihn dies nicht von einer (wirksamen) Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Eine Endrenovierung kann zusammen mit laufenden Schönheitsreparaturen durch den Mieter praktisch nicht wirksam vereinbart werden. Eine derartige Vereinbarung würde eine komplette Individualvereinbarung erfordern. Dies wird bei einem Mietvertrag vermutlich unerreichbar sein. Es dürfte eine unrealistische Annahme sein, dass sich Mieter und Vermieter mit einem weißen Blatt an einen Tisch setzen und dann einen Mietvertrag aushandeln.
 
  • Renovierung bei Einzug und/oder Schönheitsreparatur Beitrag #4

burner

Vielen Dank für eure beiden Antworten!
 
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