burner
Hallo ihr Fachmänner da draußen!!!
Folgende Situation: Wir vermieten eine Wohnung, die letztes Jahr grundrenoviert wurde. Grundsätzlich wollten wir die Wohnung weiß gestrichen (Rauhfaser) an die Mieterin übergeben. Da es aber Blödsinn gewesen wäre, wenn sie die Wohnung dann eine Woche später wieder in einer anderen Farbe gestrichen hätte, haben wir sie die Farben aussuchen lassen, gestrichen und auch die Kosten übernommen. Nach 1,5 Jahren zieht sie nun aus. Eine Abgeltungsklausel wurde vertraglich nicht vereinbart.
Können wir etwas von der Mieterin bei Auszug verlangen (z.B. anteilige Kosten der Farbe)?
Die Wände und Decken sind nach 1,5 Jahren natürlich noch in gutem Zustand und der Mieter müsste nicht notwendigerweise neu streichen. Ihm gefallen aber nicht alle Farben.
Ist es somit sein privates Vergnügen, wenn er neu tapeziert oder müssen wir als Vermieter das übernehmen? Wenn er es neu streicht, ist er dann von den laufenden Schönheitsreparaturen im Rahmen von 3,5,7 Jahren ausgenommen oder kann diese Klausel wirksam in den Vertrag aufgenommen werden?
So wie ich es bisher verstehe, ist er dann auf jeden Fall von einer Renovierung bei Auszug befreit und muss nur besenrein übergeben.
Bin gespannt auf eure Antworten!
Gruß
burner
Folgende Situation: Wir vermieten eine Wohnung, die letztes Jahr grundrenoviert wurde. Grundsätzlich wollten wir die Wohnung weiß gestrichen (Rauhfaser) an die Mieterin übergeben. Da es aber Blödsinn gewesen wäre, wenn sie die Wohnung dann eine Woche später wieder in einer anderen Farbe gestrichen hätte, haben wir sie die Farben aussuchen lassen, gestrichen und auch die Kosten übernommen. Nach 1,5 Jahren zieht sie nun aus. Eine Abgeltungsklausel wurde vertraglich nicht vereinbart.
Können wir etwas von der Mieterin bei Auszug verlangen (z.B. anteilige Kosten der Farbe)?
Die Wände und Decken sind nach 1,5 Jahren natürlich noch in gutem Zustand und der Mieter müsste nicht notwendigerweise neu streichen. Ihm gefallen aber nicht alle Farben.
Ist es somit sein privates Vergnügen, wenn er neu tapeziert oder müssen wir als Vermieter das übernehmen? Wenn er es neu streicht, ist er dann von den laufenden Schönheitsreparaturen im Rahmen von 3,5,7 Jahren ausgenommen oder kann diese Klausel wirksam in den Vertrag aufgenommen werden?
So wie ich es bisher verstehe, ist er dann auf jeden Fall von einer Renovierung bei Auszug befreit und muss nur besenrein übergeben.
Bin gespannt auf eure Antworten!
Gruß
burner