Renovierung und Neubau

Diskutiere Renovierung und Neubau im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Wie ist denn das wenn mann eine Neubauwohnung bezieht, 92qm , 790euro Warmmiete, und nun grad mal 1 monat drin wohnt und grad mal so alles...
  • Renovierung und Neubau Beitrag #1

Peggy0702

Hallo
Wie ist denn das wenn mann eine Neubauwohnung bezieht, 92qm , 790euro Warmmiete, und nun grad mal 1 monat drin wohnt und grad mal so alles hingestellt und eingeräumt hat und nun der hausherr kommt das ihm die Wände und Decke nicht gefallen was der Bauherr gemacht hat und ALLES nochmal neu gemacht werden muß und die Mieter nun mit Baby in einer Baustelle wohnen müßen und überm Tag bis in den Abend die Türe offen lassen muß das alle Arebiter rein und raus können wie sie wollen (kann auch locker mal ein Nachbar reinspazieren und was mitnehmen).. Man darf auch kein Zimmer mit persönlichen sachen verschloßen halten so das sie üerall hinkommen und es wird eben alles neu tapeziert, abeghobelt und gestrichen und der Mieter sollte nicht in der wohnung sein wegen Behinderung der Arbeiten und das kann 2-3 wochen dauern und schlafen sollte man aber in der gestrichenen "Baustelle" jeden Tag, trotzt Baby.. Miete kürzen läßt die Vermietrin nicht zu. Was kann man da machen? Kann doch nicht sein das man für 790 euro in einer Baustelle wohnen muß und Gott und dre Welt zutritt zu seiner wohnung hat zu bieten und in "giftigen " Dämpfen das Kind in sein Zimmer legen!!!!
Was für Recht hat man da??
Danke
LG Rebecca
 
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  • Renovierung und Neubau Beitrag #2

aspren01

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Es ist schon komisch, dass der Vermieter jemanden einziehen laesst obwohl er weiss, dass er nochmals renovieren will. Hoert sich wie abzocke an. Zumindestens eine kraeftige Mietminderung muss da drin sein. Die volle Miete wuerde ich da nicht bezahlen.
 
  • Renovierung und Neubau Beitrag #3

Beluga

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Es sieht so aus, als hätte der Wohnungsvermieter/Eigentümer/Käufer mit dem Wohnungsverkäufer/Bauträger Ärger. Vermutlich wegen Baumängel.

Steht in Deinem Metvertrag über Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Mieters wegen Ausbesserungsarbeiten / Mängelbeseitigung ? - Die Schattenseite des Neubaus.
Womöglich hat der Vermieter sich gegen die Mietminderungsanspruch des Mieters im Mietvertrag abgesichert.

Schau erst mal in Mietvertrag rein.

:vertrag
 
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