Andy
Hallo,
ich habe meine Wohnung vor drei Jahren in unrenoviertem Zustand übernommen. Die Wohnung hat ausgesehen, als hätten Assoziale daran gehaust.
Mein Vermieter hat dann lediglich neue PVC-Böden reingelegt und mir drei Eimer mit Farbe zur Verfügung gestellt, dass ich selbst renovieren könnte.
Ich kenne mich nun Gott sei Dank ein klein wenig im Mietrecht aus und wollte den Vorteil nutzen, dass ich keine Schönheitsreparaturen machen muss und die Wohnung auch in unrenoviertem Zustand zurückgeben kann. Weil ich wußte, dass ich ohnehin nicht allzulange darin wohnen wollte.
Nach meiner Kündigung vor zwei Wochen, habe ich nun einen Brief von meinem Vermieter bekommen, dass ich die Wohnung in einwandfrei renoviertem Zustand zurückgegebn müsse. Er hat eine Kopie von einem Gerichtsurteil des BGH beigelegt, welches besagt, dass eine Geldleistung an den Mieter für die Renovierung dem Bezug einer einwandfrei renovierten Wohnung gleich käme.
Aufgrund dessen stützte er seine Forderung nach der Renovierung!!
Aber, ich habe ja kein Geld bekommen, sondern nur die Farbeimer. Streichen mußte ich ja auch selbst, er hat ja nur die Böden verlegt!!
Ist er nun im Recht und muss ich tatsächlich selbst renovieren???
Dann hätte er micht ja voll ausgetrickst!!!
Was meint Ihr??
ich habe meine Wohnung vor drei Jahren in unrenoviertem Zustand übernommen. Die Wohnung hat ausgesehen, als hätten Assoziale daran gehaust.
Mein Vermieter hat dann lediglich neue PVC-Böden reingelegt und mir drei Eimer mit Farbe zur Verfügung gestellt, dass ich selbst renovieren könnte.
Ich kenne mich nun Gott sei Dank ein klein wenig im Mietrecht aus und wollte den Vorteil nutzen, dass ich keine Schönheitsreparaturen machen muss und die Wohnung auch in unrenoviertem Zustand zurückgeben kann. Weil ich wußte, dass ich ohnehin nicht allzulange darin wohnen wollte.
Nach meiner Kündigung vor zwei Wochen, habe ich nun einen Brief von meinem Vermieter bekommen, dass ich die Wohnung in einwandfrei renoviertem Zustand zurückgegebn müsse. Er hat eine Kopie von einem Gerichtsurteil des BGH beigelegt, welches besagt, dass eine Geldleistung an den Mieter für die Renovierung dem Bezug einer einwandfrei renovierten Wohnung gleich käme.
Aufgrund dessen stützte er seine Forderung nach der Renovierung!!
Aber, ich habe ja kein Geld bekommen, sondern nur die Farbeimer. Streichen mußte ich ja auch selbst, er hat ja nur die Böden verlegt!!
Ist er nun im Recht und muss ich tatsächlich selbst renovieren???
Dann hätte er micht ja voll ausgetrickst!!!
Was meint Ihr??