Volker58
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Eine Frage hätte ich da, momentan, noch.
Bei einer der Wohnungen im Haus wurde im letzten Jahr die Balkontür repariert, d.h. genauer gesagt die Getriebeschiene (der Schließ-Mechanismus).
Nun bin ich der Ansicht das diese Reparatur, das Teil ist ja nicht von außen sichtbar, steht der Eigentümergemeinschaft nicht zur Verfügung, und ist wohl letztlich auch durch falschen Gebrauch durch den Eigentümer/Mieter beschädigt worden, nicht auf die Gemeinschaft umgelegt werden kann.
Sehe ich da richtig, oder müssen wir uns an diesen Reparaturkosten anteilig beteiligen?
Bei einer der Wohnungen im Haus wurde im letzten Jahr die Balkontür repariert, d.h. genauer gesagt die Getriebeschiene (der Schließ-Mechanismus).
Nun bin ich der Ansicht das diese Reparatur, das Teil ist ja nicht von außen sichtbar, steht der Eigentümergemeinschaft nicht zur Verfügung, und ist wohl letztlich auch durch falschen Gebrauch durch den Eigentümer/Mieter beschädigt worden, nicht auf die Gemeinschaft umgelegt werden kann.
Sehe ich da richtig, oder müssen wir uns an diesen Reparaturkosten anteilig beteiligen?