Kenvelo
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 05.12.2006
- Beiträge
- 2
- Zustimmungen
- 0
Hallo Ihr Lieben,..
bei uns werden die Nebenkosten durch eine Ablesefirma erstellt, die nur die Zählerstände abliest und nicht den Ölstand. Dieser basiert auf Angaben des Vermieters, der im Hinterhof ein eigenes Haus bewohnt.
In den letzten 3 Jahren ist immer als Restbestand 1000 Liter angegeben und zur Berechnung wird der Einkauf genommen (Grundgebühr und Einheit und Proz. Warmwasser).
Voriges Jahr wurden ca. 9000 Liter berechnet und für Heizung im Haus 62 Einheiten verbraucht ( 1 Eineit waren 31€ ) . Dieses Jahr waren es 12000 Liter und 68 Einheiten Verbrauch im Haus, aber die Einheit kost' nun 49€ :motzki und die Grundgebühr um 100€ gestiegen.
Ist die Abrechnungsfirma nicht verpflichtet auch den Ölstand abzulesen und nur die Einkaufskosten vom Vermieter einzuholen?
Ich meine, es sind immer 1000 Liter Rest angegeben und angenommen es sind in Wirklichkeit 3000. Der neue Abrechnungszeitraum fängt dann natürlich bei 1000 Litern an und 2000 verschwinden irgendwie, oder verdunsten
?
Wie gesagt, ist die Firma da verpflichtet oder muss ich als Mieter bei der Ablesung in den Keller rennen und den Vermieter bitten den Restbestand zu zeigen?
Danke für Eure Antworten, cu Kenvelo :zwinker
bei uns werden die Nebenkosten durch eine Ablesefirma erstellt, die nur die Zählerstände abliest und nicht den Ölstand. Dieser basiert auf Angaben des Vermieters, der im Hinterhof ein eigenes Haus bewohnt.
In den letzten 3 Jahren ist immer als Restbestand 1000 Liter angegeben und zur Berechnung wird der Einkauf genommen (Grundgebühr und Einheit und Proz. Warmwasser).
Voriges Jahr wurden ca. 9000 Liter berechnet und für Heizung im Haus 62 Einheiten verbraucht ( 1 Eineit waren 31€ ) . Dieses Jahr waren es 12000 Liter und 68 Einheiten Verbrauch im Haus, aber die Einheit kost' nun 49€ :motzki und die Grundgebühr um 100€ gestiegen.

Ist die Abrechnungsfirma nicht verpflichtet auch den Ölstand abzulesen und nur die Einkaufskosten vom Vermieter einzuholen?
Ich meine, es sind immer 1000 Liter Rest angegeben und angenommen es sind in Wirklichkeit 3000. Der neue Abrechnungszeitraum fängt dann natürlich bei 1000 Litern an und 2000 verschwinden irgendwie, oder verdunsten

Wie gesagt, ist die Firma da verpflichtet oder muss ich als Mieter bei der Ablesung in den Keller rennen und den Vermieter bitten den Restbestand zu zeigen?
Danke für Eure Antworten, cu Kenvelo :zwinker